Zensus 2022
Im Jahr 2022 findet europaweit wieder ein Zensus statt - elf Jahre nach dem letzten Zensus 2011. Stichtag ist der 15.05.2022.
Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die Zahlen sind für politische und wirtschaftliche Entscheidungen des Bundes, der Länder und der Kommunen unverzichtbare Grundlage für Entscheidungen.
Benötigt werden diese Zahlen unter anderem zur Planung von Kindergärten, Schulen, Seniorenwohnheimen oder Sozialwohnungen. Die amtliche Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner ist zudem für eine Reihe von Verwaltungsverfahren, zum Beispiel für den kommunalen Finanzausgleich, dem Länderfinanzausgleich und der Wahlkreiseinteilung maßgeblich.
Beim Zensus 2022 handelt es sich um einen sogenannten registergestützten Zensus. Das bedeutet, dass im Gegensatz zur traditionellen Volkszählung, wie zuletzt 1987, nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner befragt werden müssen, da in erster Linie Daten aus vorhandenen Verwaltungsregistern genutzt werden. Um die Qualität der Daten aus den Verwaltungsregistern zu verbessern, wird ein Teil der Einwohnerinnen und Einwohner (ca. 10 Prozent) im Rahmen einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis direkt befragt.
Weiterhin findet eine Vollerhebung der Gebäude und Wohnungen sowie der Bevölkerung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften, wie zum Beispiel Alten- und Studierendenwohnheimen statt, da hierzu keine flächendeckenden beziehungsweise lediglich ungenaue Daten vorliegen.
Geplanter Veröffentlichungstermin für die Ergebnisse der Volkszählung ist November 2023.
So läuft die Haushaltebefragung ab
Ab dem 15. Mai 2022 werden ca. 5.300 Emder*innen zu ihrer Person und ihren Lebensumständen befragt.
Die Zensusstelle der Stadt Emden hat insgesamt 50 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die diese Befragungen durchführen. Die Interviewer*innen werden sich bei der Befragung der Haushalte durch einen Ausweis der Erhebungsstelle ausweisen können. Sie sind amtlich bestellt und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Interviewer*innen vereinbaren mit den auskunftspflichtigen Personen Termine, indem sie Terminankündigungen in die Briefkästen einwerfen. Sollte ein angekündigter Termin nicht wahrgenommen werden können, sind auf den Terminankündigungskarten die Kontaktdaten der/des Erhebungsbeauftragten angegeben. Termine können also selbstverständlich auch verschoben werden. Die Befragungen werden unter den geltenden Hygienemaßnahmen durchgeführt.
Die Befragung bei der Haushaltsstichprobe besteht aus zwei Teilen: Zunächst werden allgemeine Fragen zu den Mitgliedern des Haushaltes gestellt. Fünf bis zehn Minuten soll dieses dauern. Darüber hinaus gibt es Zugangsdaten für die Online-Übermittlung weiterer Angaben etwa zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit. Auch das soll etwa zehn Minuten dauern und von der auskunftspflichtigen Person selbständig durchgeführt werden.
Aufgrund des sogenannten Zensusgesetzes greift eine unabdingbare Teilnahme. Bürger, die für die Stichprobe ausgewählt wurden, sind (nach § 23 Abs. 1 Satz 1 des Zensusgesetzes) verpflichtet, die ihnen gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer sich weigert, muss mit Bußgeldern rechnen.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zum Zensus 2022 und zur bereits stattfindenden Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung sind unter www.zensus2022.de und auf der Internetseite des Landesamtes für Statstik Niedersachsen.
Erhebungsstelle Stadt Emden
Die örtliche Erhebungsstelle des Zensus 2022 der Stadt Emden kümmert sich vorrangig um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten für die stichprobenartige Befragung in den Haushalten im Jahr 2022.
Die Erhebungsstelle der Stadt Emden befindet sich im:
Verwaltungsgebäude I
Frickensteinplatz 2
26721 Emden
Raum 209
Sie haben Fragen oder Anmerkungen rund um den Zensus 2022? Melden Sie sich gerne bei uns.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 04921 / 87 - 17 00 oder unter der Emailadresse zensus2022(at)emden.de.