Bauantrag

Welche Verfahrensart nach Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) muss ich wählen?

Mitteilung gem. § 62 NBauO:

  • für Wohngebäude und Nebenanlagen der Gebäudeklassen 1, 2 und 3
    in erschlossenen Wohngebieten mit qualifiziertem Bebauungsplan (außer Sonderbauten)
  • für  sonstige Gebäude / bauliche Anlagen und Nebengebäude
    der Gebäudeklassen 1 und 2 (außer Sonderbauten) in erschlossenen Gewerbe und Industriegebieten mit qualifiziertem Bebauungsplan

Eine Mitteilung ist auch entsprechend anzuwenden für Nutzungsänderungen und bauliche Änderungen, wenn die baulichen Anlagen nach Änderung in o. g. Kategorien einzuordnen sind

vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 63 NBauO:

  • für alle Baumaßnahmen, die keine Sonderbauten sind. Sofern sie auch nach § 62 NBauO genehmigt werden können, hat der Bauherr hier ein Wahlrecht zwischen den Verfahren.

­Genehmigungsverfahren nach § 64 NBauO:
für Sonderbauten wie:

  • Gebäude mit einer Höhe von mehr als 22 m (Hochhäuser)
  • bauliche Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m
  • Gebäude mit mindestens einem Geschoss mit mehr als 1.600 m² Grundfläche, ausgenommen Wohngebäude und Garagen
  • Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Grundfläche von insgesamt mehr als 800 m² haben
  • Gebäude mit mindestens einem Geschoss, das mit mehr als 400 m² seiner Grundfläche Büro- oder Verwaltungszwecken dient
  • Gebäude mit mindestens einem Raum, der der Nutzung durch mehr als 100 Personen dient
  • Versammlungsstätten mit einem Versammlungsraum, der mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fasst, oder mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, wenn die Versammlungsräume einen gemeinsamen Rettungsweg haben
  • Versammlungsstätten im Freien mit mindestens einer Fläche für Aufführungen oder mit einer Freisportanlage, deren Besucherbereich jeweils mehr als 1 000 Besucherinnen und Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht
  • Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 40 Plätzen für Gäste, Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten und Spielhallen mit mehr als 150 m² Grundfläche
  • Krankenhäuser, Heime und sonstige Einrichtungen zur Pflege, Betreuung oder Unterbringung von Personen.
  • Tagesstätten für Kinder, Menschen mit Behinderungen oder alte Menschen
  • Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen
  • Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug
  • Camping- und Wochenendplätze
  • Freizeit- und Vergnügungsparks
  • fliegende Bauten, soweit sie einer Ausführungsgenehmigung bedürfen
  • Regallager mit einer zulässigen Höhe der Oberkante des Lagergutes von mehr als 7,50 m
  • bauliche Anlagen, deren Nutzung mit erhöhter Verkehrsgefahr oder wegen des Umgangs mit Stoffen oder der Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder Gesundheitsgefahr oder erhöhter Strahlen- oder Brandgefahr verbunden ist
  • bauliche Anlagen und Räume, von denen wegen ihrer Art oder ihrer Nutzung Gefahren ausgehen, die den Gefahren, die von den vorgenannten baulichen Anlagen und Räumen ausgehen, ähnlich sind.

Welche Unterlagen werden gemäß Bauvorlageverordnung (BauVorlVO) benötigt?

(alle Unterlagen bitte 2-fach einreichen)

Bauantrag

  • Angaben über vorhandene bzw. erforderliche Baulasten nicht vergessen
  • Antrag auf Ausnahmen, Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes, soweit erforderlich nicht vergessen (inkl. Begründung)
  • Antrag auf Abweichungen von der NBauO und weiteren bauordnungsrechtlichen Vorschriften, soweit erforderlich nicht vergessen (inkl. Begründung)

­Erhebungsbogen

­aktueller Auszug aus der Amtlichen Karte 1 : 5 000

  • Markierung des zu bebauenden Grundstücks nicht vergessen

­einfacher oder qualifizierter Lageplan (§ 7 (3) BauVorlVO)

  • Außenmaße nicht vergessen
  • Dachform nicht vergessen
  • Höhe der Oberkante des Erdgeschossfußbodens zur öffentlichen Verkehrsfläche nicht vergessen
  • Stellplätze, Fahrradabstellanlagen, Kinderspielplätze nicht vergessen
  • Zu- und Abfahrten nicht vergessen
  • Abstände der geplanten baulichen Anlage zu Grenzen und benachbarten baulichen Anlagen nicht vergessen
  • Begrünung gem. Vorgaben des Bebauungsplanes nicht vergessen

­Bauzeichnungen (§ 8 BauVorlVO)

  • Schnitte an für den Grenzabstand relevanten Punkten mit Höhenangabe über der jeweils maßgeblichen Geländeoberfläche nicht vergessen
  • Schnitte an für Zulässigkeit von Kellerräumen als Aufenthaltsräume relevanten Punkten mit Höhenangabe über der jeweils maßgeblichen Geländeoberfläche nicht vergessen
  • Ansichten mit Anschluss an Nachbargebäude nicht vergessen
  • Angabe von Baustoffen und Farben nicht vergessen
  • Angabe der vorhandenen und künftigen Geländeoberfläche sowie des Gefälles der anschließenden Verkehrsfläche nicht vergessen
  • bei Bestandsgebäuden auch Darstellung der geplanten Änderungen nicht vergessen

­Baubeschreibung (§ 9 (1) BauVorlVO)

  • Gebäudeklasse und Höhen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sätze 3 und 4 NBauO nicht vergessen
  • anrechenbare Rohbauwerte oder Herstellungswerte und ihrer Ermittlung gem. BauGO Anlage 2 (Preisindexzahl) nicht vergessen
  • erforderliche und vorhandene /geplante Anzahl notwendiger Einstellplätze / Fahrradeinstellplätze nicht vergessen

­Betriebsbeschreibung (§ 9 (2) BauVorlVO)

­Nachweis der Standsicherheit (§ 10 BauVorlVO)

  • wenn eine bauaufsichtliche Prüfung dieses Nachweises gem. NBauO §65 (3) ¹ 1. - 10. vorgeschrieben ist

­Nachweis des Brandschutzes (§ 11 BauVorlVO)

  • wenn eine bauaufsichtliche Prüfung dieses Nachweises gem. NBauO §65 (3) ² 1. - 10. vorgeschrieben ist

­Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ)

  • wenn die bauliche Anlage im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, der Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung enthält
  • Hinweise zur GRZ Berechnung gem. § 19 BauNVO
    GRZ 1  Hauptnutzung (Wohnhaus, Terrasse)
    GRZ 2  Haupt- und Nebennutzung (Garagen, Stellplätze, Zufahrten, Zuwegungen, Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO, baul. Anlagen unter der Geländeoberfläche)

Berechnung der Wohn- und Nutzflächen

­notwendige Unterschriften
Bauantrag: Bauherr und Entwurfsverfasser, mit Tagesangabe
alle (!) Bauvorlagen: Entwurfsverfasser, mit Tagesangabe
Statik und Brandschutz: Entwurfsverfasser und Aufsteller, mit Tagesangabe

Bauvorlageverordnung NBauVorlVO

Detailliert berät Sie Ihr Entwurfsverfasser. Zudem stehen wir Ihnen täglich zwischen 8 und 12 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.30 - 17 Uhr für eine Bauberatung zur Verfügung.