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Ersatz von Kennzeichen

Verlust des Kennzeichens oder Änderung auf eine Wunschnummer

Umkennzeichnung eines Fahrzeuges, das in Emden bereits auf Ihren Namen zugelassen ist, wegen Kennzeichenverlust / Diebstahls oder Wunschkennzeichens zu einem späteren Zeitpunkt als die Anmeldung.

Beim Kennzeichenverlust wird dieses für 10 Jahre gesperrt. Ein Kennzeichenwechsel ist Pflicht. Bitte prägen Sie sich in diesem Fall kein Ersatzkennzeichen mit der gleichen Kombination nach.

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) bei einer Bank hinterlegt, so muss dieser von Ihnen angefordert werden. Der Fahrzeugbrief wird dann von Ihrer Bank direkt an uns gesendet. Die Übersendung kann erfahrungsgemäß bis zu einer Woche dauern. Das Fahrzeug darf bei einem Kennzeichenverlust in dieser Zeit nicht gefahren werden.

Mitzubringen:

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • Personalausweis/Reisepass des Halters
  • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (Ersatz hier erhältlich)
  • Kennzeichen (nur wenn das Fahrzeug eine neue Nummernkombination / neue Wunschnummer erhalten soll oder bei nur einem verlorenen / gestohlenen Kennzeichens, das übriggebliebene Kennzeichen).
  • Wunsch- und Seriennummer-Online hier

Gebühren

Gebühr: 28,20€

Hinweise auf Zusatzgebühren:

  • Der oben genannte Betrag ist ohne Wunschkennzeichengebühr, ohne Vorreservierungsgebühr, ohne neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und ohne Kennzeichenschilder
  • Wunschkennzeichengebühr = 10,20 €
  • Vorreservierungsgebühr =   2,60 €
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2/ Fahrzeugbrief (bei Umtausch von einem alten Fahrzeugbrief in einen neuen)  =  5,10 €
  • Gebühr für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) = 10,20 €
  • Kennzeichenschilder erhältlich bei einem der Schilderdienste vor Ort, Preise bitte dort erfragen.

Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.

Hinweis zur Umweltplakette:
Wurde dem Fahrzeug bereits eine Umweltplakette zugeteilt, verliert diese ihre Gültigkeit bei einem Kennzeichenwechsel. Diese können Sie für 6,40 € im Bürgerbüro mit der Umkennzeichnung beantragen.

Ersatz-Kennzeichen bei Beschädigung

(das beschädigte Kennzeichen liegt noch vor)

Ersatzkennzeichen können bei Beschädigung des noch vorhandenen Kennzeichens beantragt werden.

Mitzubringen

  • Fahrzeugschein
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (Ersatz hier erhältlich)
  • Bisherige beschädigte Kennzeichen

Hinweis zu Kennzeichen

Falls Ihr Fahrzeug ein Saison-Kennzeichen oder bei Oldtimern ein „H“-Kennzeichen bekommen soll, beachten Sie bitte die entsprechenden Infoseiten:

Informationen zum Saisonkennzeichen
Verlusterklärung
Informationen zum "H"-Kennzeichen (Oldtimer)
Generalvollmacht KFZ-Zulassung

Gebühren

Plakette für ein vorderes Ersatzkennzeichen: 3,80€
Plakette für ein hinteres Ersatzkennzeichen: 4,50€

Plaketten für zwei Ersatzkennzeichen (vorne und hinten): 5,70€

Hinweise auf Zusatzgebühren:
Der oben genannte Betrag ist ohne Kennzeichenschilder. Kennzeichenschilder erhalten Sie bei einem der Schilderdienste vor Ort, Preise bitte dort erfragen.

Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden