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Kfz-Zulassungen auf Gesellschaften (GmbH, OHG, KG, AG und e.G.)

Hier erhalten Sie Informationen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen auf Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute, GbR Vereinigungen, Gewerbetreibende, Vereine, Gewerkschaften, Stiftungen, Parteien und Kirchen. 

Mitzubringen

Zu den normalen Kfz-Unterlagen werden für die oben genannten Firmenzulassungen zusätzliche Unterlagen benötigt:

Einzelunternehmen 

  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis

 Eingetragener Kaufmann

  • Auszug Handelsregister A
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis 

GbR/Vereinigung 

  • Gesellschaftervertrag, wenn vorhanden
  • Einverständniserklärung von mind. 2 der übrigen Gesellschafter
  • Ausweis von 2 Gesellschaftern
  • Gewerbeanmeldung 

GmbH / OHG / AG

  • Handelsregisterauszug B
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausweis und Unterschrift des Geschäftsführers

eG

  • Auszug aus dem Genossenschaftsregister, sonst wie GmbH  

Eingetragener Verein

  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Ausweis des 1. Vorsitzenden
  • ggf. Vollmacht für die Emder Betriebsstätte 

Ltd. Gewerbeanmeldung in Emden 

  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug
  • Offizieller Nachweis, wo sich der Sitz in England (Ort, Straße) befindet und
  • wer Geschäftsführer ist
  • Ausweis der verantwortlichen Person 

Ltd. ohne Gewerbeanmeldung

  • Eintragungsnachweis aus England
  • offizieller Nachweis, wo sich der Sitz in England (Ort, Straße) befindet und
  • wer Geschäftsführer ist 

Stiftung

  • Satzung
  • Ausweis des 1. Vorsitzenden 

Partei

  • Auszug Vereinsregister
  • Ausweis des 1. Vorsitzenden
  • Vollmacht für die Emder Betriebsstätte  

Kirchen

  • Nachweis des Kirchenvorstandes der Kirchengemeinde
  • Ausweis des 1. Vorsitzenden

Hinweise

Die Unterschriften z.B. des Geschäftsführers können auch auf unseren Vollmachten erfolgen. Firmen die mehrere Fahrzeuge zulassen oder in nächster zulassen werden, können sich von ihrem Versicherer eine Dauer-Versicherungsbestätigung (Dauer-eVB) geben lassen. Diese wird dann im Bürgerbüro hinterlegt. Werden immer wieder die gleichen Mitarbeiter oder Autohäuser mit der Zulassung bevollmächtigt, kann eine Generalvollmacht im Bürgerbüro hinterlegt werden.

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden