Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden
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Anmeldung/Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs in Emden
Seit dem 1.03.07 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV). Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr. Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug nur noch bei der Zulassungsbehörde anmelden können, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.
Mitzubringen:
- Fahrzeugbrief
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier
- Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
- e-VB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer - erhältlich bei Ihrem Versicherer)
- Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt: dann zusätzlich Ausweis/Pass des Bevollmächtigten
Wunsch- und Seriennummer-Online hier
Downloads
Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
Vollmacht KFZ-Zulassung
Einverständniserklärung für Minderjährige
Wichtige Informationen
Informationen zum Fahren mit entsiegelten Kennzeichen
Zulassung auf eine Firma
Gebühren
Kosten für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs:
Gebühr: ab 30,60€
Hinweise auf Zusatzgebühren:
Der oben genannte Betrag ist ohne Wunschkennzeichengebühr, ohne Vorreservierungsgebühr, ohne neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und ohne Kennzeichenschilder.
- Wunschkennzeichengebühr: 10,20€
- Vorreservierungsgebühr: 2,60€
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ist nicht vorhanden (wurde vom Hersteller nicht ausgestellt), Ersatz: 15,60€
Kennzeichenschilder sind erhältlich bei einem der Schilderdienste vor Ort, Preise bitte dort erfragen. Bei Fahrzeugen die keinen Typenschlüssel in den Papieren enthalten ("ungetypt") kommen noch 15,30 € dazu! Der Typenschlüssel befindet sich im neuen Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Feld "(2.2)" oder im alten Fahrzeugbrief unter Ziffer 3 (rechte eingerahmte Nummer).
Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.
Online-Zulassung eines Neufahrzeuges
Voraussetzungen:
- Ihr Fahrzeug hat eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) mit Druckstücknummer (grüner Aufkleber auf der linken Seite mit silbernen Hologramm und QR-Code)
- Der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) liegt eine EG-Typengenehmigung (COC-Papier) bei
- einen neuen elektronischen Personalausweis mit eingeschalteter Internetfunktion oder einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und ein dafür vorgesehenes Lesegerät. Neue Smartphones können das auch. Voraussetzung ist ein NFC-Chip wie z.B. bei Android ab 5.0 oder iOS ab 13.2).
- Zahlungsfunktion: Kreditkarte oder Giropay
Bürgerbüro
Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 0
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr