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Oldtimerkennzeichen

Das Mindestalter für Oldtimer, die ein Spezialkennzeichen bekommen sollen beträgt 30 Jahre.

Es wird nur ein paar Kennzeichen für das Fahrzeug genehmigt. Die Form darf dabei 1x länglich und 1x hoch (wie Motorrad) sein.

Auch hier gilt: Zulassungen sind nur nach am Hauptwohnsitz erlaubt!

Die Kfz-Steuer beträgt z. Zt. 191,73€ für ein Automobil, für ein Krad beträgt sie z.Zt. 46,02€.

07er-Kennzeichen

Für Veranstaltungen, Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten

Das rote 07er-Kennzeichen wäre für Oldtimer-Inhaber mit mehreren Fahrzeugen zu empfehlen.

Mitzubringen:

  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie der Fahrzeugpapiere (evtl. alter Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein)
  • Gutachten, ob das Fahrzeug als Oldtimer anerkannt wird durch eine Überwachungsorganisation (TÜV, Dekra, KÜS, GTU etc. - ein Wertgutachten, wie es z.B. für besondere Oldtimer-Versicherungen benötigt wird, wird nicht anerkannt)
  • Auszug aus Verkehrszentralregister VZR - (zu beantragen beim Kraftfahrbundesamt in 24932 Flensburg oder unter www.kba.de )
  • Führungszeugnis (Beantragung im Bürgerbüro)
  • Versicherungsbestätigungskarte für rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung oder eVB-Nummer (erhältlich bei Ihrer KFZ-Versicherung)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Kontodaten)
  • Fahrtenbuch z.Zt. kostenlos erhältlich im Bürgerbüro

Fahrtenbuch online (PDF-Datei zum Download)
Vollmacht KFZ-Zulassung

H-Kennzeichen

Das H-Kennzeichen ist für Oldtimer-Inhaber mit evtl. nur einem Fahrzeug zu empfehlen, welches nicht nur für Oldtimer-Veranstaltungen, Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden soll, sondern auch für „alltägliche Fahrten“ (z.B. für Fahrten zur Arbeit oder zum Einkaufen).

Mitzubringen:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, wenn noch zugelassen den Fahrzeugschein)
  • Versicherungsbestätigungskarte
  • Hauptuntersuchung einer Überwachungsorganisation (Prüfungsingenieur beim TÜV, Dekra, KÜS, GTU etc.) und ein Gutachten, ob das Fahrzeug als Oldtimer anerkannt wird (ein Wertgutachten, wie es z.B. für besondere Oldtimer-Versicherungen benötigt wird, wird nicht anerkannt)
  • Ggf. eine Abgasuntersuchung (befreit sind Benziner die vor dem 01.07.1969 oder Dieselfahrzeug vor dem 01.01.1977 erstmalig zugelassen waren)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Kontodaten)
  • Kennzeichenschilder wenn Fahrzeug noch zugelassen ist

Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (PDF-Datei zum Download)
Vollmacht KFZ-Zulassung

Gebühren

Kosten 07er Kennzeichen:
Amtsgebühr z.Zt.: 223,80€
Führungszeugnis: 13,00€
Auszug VZR/KBA: 10,20€ (für jedes zusätzliche Fahrzeug 15,30€)
Kennzeichen beim Schilderdienst ca. 32,00€
Gesamtkosten: 288,20€

Kosten H-Kennzeichen:
Amtsgebühr z.Zt.: je nach Zulassungsart
Kennzeichen beim Schilderdienst ca. 32,00€ 

Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

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Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden