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Auskunft aus dem Melderegister

Melderegisterauskünfte über Personen und Anschriften

Sie erhalten gegen Gebühr Auskunft aus dem Melderegister über Personen und deren Anschriften.

Aber auch anderen Personen, Firmen usw. kann bei einer Anfrage eine Auskunft über Namen und Anschriften erteilt werden (einfache Melderegisterauskunft).

Weitergehende Daten sind besonders geschützt.

Nur wenn jemand ein rechtliches oder berechtigtes Interesse geltend macht, darf auch eine Auskunft über das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit usw. erteilt werden (erweiterte Melderegisterauskunft).

Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig.

Wichtiger Hinweis

Sie haben das Recht, eine Auskunft über die Daten zu erhalten, die im Melderegister über Sie gespeichert sind. Diese Auskunft ist kostenlos. Sie benötigen nur Ihren Personalausweis oder Reisepass.  Auskünfte werden nicht am Telefon erteilt. Dieses gilt auch für Auskünfte an andere Behörden.

Telefonnummern werden im Melderegister nicht gespeichert. Dafür nutzen Sie bitte die privaten Telefonauskunftsunternehmen.

Online-Meldeauskunft

Gebühren

  • einfache Melderegisterauskunft: 9 € (für gewerbliche Zwecke 12 €)
  • erweiterte Melderegisterauskunft: 20 €

Die Gebühren können Sie mit EC-Karte, Bargeld oder bei schriftlichen Anfragen ohne Vorsprache im Bürgerbüro per Überweisung entrichten.

Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden