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Der Kinderreisepass (früher: Kinderausweis)

Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren benötigen für Reisen in andere Länder einen Kinderreisepass (früher: Kinderausweis), Personalausweis oder einen Reisepass. Nähere Information zum benötigten Einreisedokument, Länder-Infos und Einreisebedingungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder beim Auswärtigen Amt:
Auswärtiges Amt 

Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nur ein Jahr gültig ist. Eventuell kommt auch ein Personalausweis oder Reisepass für ihr Kind in Frage. Diese Dokumente sind sechs Jahre gültig – haben aber eine längere Lieferzeit von ca. 3 – 4 Wochen. Bitte informieren Sie sich vorab über die Auswahl des passenden Dokumentes.

zum Personalausweis oder Reisepass 
 

Antragstellung

Der Kinderreisepass muss von beiden Elternteilen beantragt werden.

Falls nur ein Elternteil zur Antragstellung kommen kann, muss das Formular "Zustimmungserklärung" ausgefüllt und unterzeichnet mitgebracht werden. Wird das Sorgerecht von nur einem Elternteil ausgeübt wird, muss dies durch den rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss, ein entsprechendes Scheidungsurteil oder sonstige amtliche Bescheinigungen nachgewiesen werden.

Das Kind muss bei der Antragstellung dabei sein.

Ist Ihr Kind erst kürzlich nach Emden gezogen und wird uns bei Antragstellung kein bisheriges Dokument des Kindes (Kinderausweis, Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass) vorgelegt, müssen wir uns bei der vorherigen Meldebehörde nach einem eventuell ausgestellten Dokument informieren. Dieses kann, je nach Erreichbarkeit, einige Tage dauern.

Sie benötigen für die Antragstellung einen Termin.  

Online-Termin

Zustimmungserklärung

Mitzubringen:
Biometrisches Lichtbild/Foto

Sie müssen, egal wie alt Ihr Kind ist, ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von 35 x 45 mm (ohne Rand) sowie, wenn vorhanden, den alten Kinderausweis oder Kinderreisepass des Kindes mitbringen. Bitte beachten Sie: Das Foto muss dem aktuellen äußeren Erscheinungsbild entsprechen.

Urkunde (Geburtsurkunde)
Wir benötigen eine standesamtliche Urkunde (Geburtsurkunde). Eine Urkunde benötigen wir auch, wenn der bisherige Kinderausweis/Kinderreisepass nicht in Emden ausgestellt wurde oder eine Namensänderung vorgenommen wurde. Die Urkunde ist im Original vorzulegen.

Lichtbildausweise (Personalausweis / Reisepass / Pass) beider Elternteile
Eventuell die bereits erwähnte Zustimmungserklärung.

Verlust des Kinderreisepasses oder des Kinderausweises

Bei Verlust des Dokumentes wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen. Der Verlust muss hier sofort durch die Eltern angezeigt werden.

Bearbeitungsdauer

Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und kann, wenn uns alle Unterlagen vorliegen, sofort mitgenommen werden. Falls ein Elternteil nicht bei der Beantragung vor Ort ist und auch keine Zustimmungserklärung abgegeben hat, kann dieses auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Der Kinderreisepass wird erst dann ausgehändigt.

Abholung

Die Abholung erfolgt ohne Wartezeit direkt am Info-Schalter im Foyer. Bei der Abholung ist der alte Kinderausweis/Kinderreisepass abzugeben. In besonderen Fällen kann ein alter Kinderausweis/Kinderreisepass, nachdem er ungültig gemacht wurde, wieder ausgehändigt werden.

Gültigkeit

Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder, je nach Reiseziel, einen Personalausweis oder einen Reisepass. Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann – in Abhängigkeit vom Reiseziel – ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums jederzeit erfolgen.

Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt. Erforderlich ist ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene.

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden
.
Weitere Hinweise erhalten Sie unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-node.html
 

Kosten

  • Kinderreisepass: 13,00 €
  • Verlängerung Kinderreisepass: 6,00 €
  • Nachtrag eines aktuellen Fotos (wie Verlängerung): 6,00 €

In allen Fällen: außerhalb der Dienstzeit fallen doppelte Gebühren an!
Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden