Baulicher Brandschutz

Schutz vor Brandeinwirkung
Ziel des baulichen Brandschutzes ist es, Personen und Sachen in Bauwerken vor Brandeinwirkung zu schützen. Dazu ist es notwendig, einen Brand über einen bestimmten Zeitraum innerhalb eines Gebäudeteiles zu begrenzen und das Übergreifen des Brandes auf benachbarte Bauwerksteile während dieser Zeit zu verhindern.

Die wesentlichen Grundlagen für den baulichen Brandschutz sind: 

1. Rechtliche Anforderungen

  • sind festgelegt in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Normen Ausführungsvorschriften von Verbänden, Versicherungen, Institute und Sachverständige (im Einzelfall kann es sich hier um Länder-, Bundes- oder Europarecht handeln.) 

2. Technische Anforderungen

  • in DIN-, E-Normen (Deutsche bzw. Europäische Normen), Institut für Bautechnik u. a. Technische Regeln für den Umgang mit bestimmten Stoffen (brennbare Flüssigkeiten, Gase, feste Stoffe) Ingenieurverbänden (VDI, VDE u. a.) Versicherungen (VDS), Sachverständige

Die wichtigsten und bekanntesten baulichen Brandschutzmaßnahmen sind:

  • Abstände schaffen und einhalten
  • Brandabschnitte bilden; durch brandbeständige Umfassungswände und Decken
  • Brandschutztüren, Brandschutzklappen, Brandabschottungen
  • Fluchtwege und Notausgänge vorsehen, die auch bei Brandeinwirkung benutzbar sind
  • Feuerstätten und Kamine brandsicher herstellen und erhalten
  • brandsichere Brennstofflager
  • ordnungsgemäß errichtete und geprüfte Elektroanlagen
  • Blitzschutz

Eine wichtige Funktion des baulichen Brandschutzes ist die Verhinderung der Brand- und Rauchausweitung in waagerechter und besonders in senkrechter Richtung, da sich ein Brand infolge der Thermik am schnellsten nach oben ausbreitet.

Vor allem Müllabwurfeinrichtungen, Kabel- und Rohrtrassen sowie Installationsschächte und -kanäle müssen, wenn sie durch Brandsabschnittstrennungen geführt werden, so gebaut sein, dass ein Übergreifen des Brandes verhindert wird.