Beurkundungen im Todesfall

Beurkundungen von Sterbefällen

Wenn ein Familienangehöriger oder ein guter Freund verstorben ist, bedeutet das leider meist eine Menge bürokratischen Aufwand. In dieser schweren Zeit steht das Standesamt Emden Ihnen gern beratend zur Seite. Um den Tod zu beurkunden, werden verschiedene Urkunden der verstorbenen Person im Original benötigt.

Da zumeist ein Bestattungsunternehmen beauftragt wird, ist es ratsam die Anmeldung des Sterbefalls diesem zu überlassen. Sie brauchen dem Bestatter nur die erforderlichen Unterlagen zu geben. Er reicht die notwendigen Unterlagen hier ein, der Sterbefall kann beurkundet werden und die Sterbeurkunden und Bestattungsgenehmigung können ausgestellt werden.

Der Todesfall muss bis spätestens zum dritten Werktag nach Todestag beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Das Standesamt Emden ist also nur für Todesfälle in der Stadt Emden zuständig. Zur Anzeige verpflichtet sind das Krankenhaus und die Alten- u. Pflegeheime. Sollte sich der Sterbefall nicht in einer solchen Einrichtung ereignet haben, erfolgt die Anzeige in der Regel durch das beauftragte Bestattungsinstitut.

Zur Beurkundung eines Sterbefalls werden neben der Todesbescheinigung eines Arztes je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit des Verstorbenen weitere Urkunden benötigt:

Bei verheirateten Personen:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus den Geburtenregistern des Verstorbenen und des Ehegatten
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Aufenthaltsbescheinigungen, wenn der Verstorbene nicht in Emden gemeldet war (erhältlich beim Bürgerbüro des Wohnortes)

Bei ledig Verstorbenen:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Verstorbenen
  • Aufenthaltsbescheinigung, wenn der Verstorbene nicht in Emden gemeldet war (erhältlich beim Bürgerbüro des Wohnortes)

Bei Lebenspartnerschaften

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Verstorbenen
  • Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister (gilt auch für aufgehobene und aufgelöste Lebenspartnerschaften)
  • Aufenthaltsbescheinigung, wenn der Verstorbene nicht in Emden gemeldet war (erhältlich beim Bürgerbüro des Wohnortes)

Weitere Fragen können Sie gern telefonisch oder per E-Mail (standesamt(at)emden.de) an uns richten.

Gebühren

Die Ausstellung von Urkunden ist gebührenpflichtig.

Gebühren

  • Für die erste Sterbeurkunde 15 €
  • Für jede weitere Sterbeurkunde 7,50 €

Der Betrag ist bei Abholung in Bar zu entrichten oder vorab zu überweisen.

Wir empfehlen die Ausstellung von drei Sterbeurkunden.

Bürgerportal OpenR@thaus

In unserem digitalen Bürgerportal können Sie Urkunden aus dem Eheregister, Geburtenregister, Lebenspartnerschaftsregister und Sterberegister online beantragen.   
 
Hier geht es zum OpenR@thaus.

Ansprechpartner*innen

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Telefon & Fax
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Telefon: 87 25 33
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Standesbeamtin
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Standesamt

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Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

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Maria-Wilts-Straße 3
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