Standort:
Verwaltungsgebäude III
Maria-Wilts-Straße 3
26721 Emden
Postfach 2254
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Elterngeld
Transferzahlung für Familien und Alleinerziehende mit kleinen Kindern
Das Elterngeld ist eine Transferzahlung für Familien und Alleinerziehende mit kleinen Kindern zur Unterstützung bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage, die in erster Linie als Entgeltersatzleistung ausgestaltet ist. Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, das für ab dem 01. Januar 2007 geborene Kinder gilt, setzt das Elterngeld an die Stelle des Erziehungsgeldes.
Es stellt keine dauerhafte Unterstützung dar, sondern wird nur für die 12 bis 14 Monate unmittelbar nach der Geburt des Kindes bzw. 10 bis 12 Monate nach Ende der Mutterschutzfrist gewährt. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen des Antragstellers und dient als vorübergehender Entgeltersatz. Für Nichterwerbstätige wird ein Mindestelterngeld in Höhe von zurzeit 300,-- € gezahlt.
Formulare, Anträge und Informationsblätter
Informationsbroschüre - Leitfaden zum Mutterschutz
Informationsbroschüre Elterngeld und Elternzeit
Begleitzettel für die Beantragung von Elterngeld
Informationen zum Elterngeld und Ausfüllhinweise
Antrag auf Elterngeld
Erklärung zum Einkommen Elternteil 1
Erklärung zum Einkommen Elternteil 2
Erklärung Selbständige zur Elternzeit
Datenschutzerklärung zum Elterngeld
Ausklammerung Einkommensverlust Corona Elternteil 1
Ausklammerung Einkommensverlust Corona Elternteil 2
Kontaktpersonen
Herr Meints | 10 | Elterngeld K-M | -14 45 |
Herr Haake | 9 | Elterngeld A-J | -12 68 |
Frau Schuster | 20 | Elterngeld N-R | -15 97 |
Herr Jacobs | 12 | Elterngeld S-Z | -12 53 |
Fachdienst Wohnen
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag und Donnerstag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und zusätzlich Donnerstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Gerne können Sie, soweit notwendig, Termine außerhalb der Öffnungszeiten mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.