Wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten, haben Sie Anspruch auf BuT:
- Bürgergeld nach dem SGB II (vom Jobcenter)
- Sozialhilfe nach dem SGB XII (vom Fachdienst Sozialhilfe der Stadt Emden)
- Wohngeld (vom Fachdienst Wohnen der Stadt Emden)
- Kinderzuschlag (von der Familienkasse)
- Asylbewerberleistungen (vom Fachdienst Wohnen der Stadt Emden)
Kinder und Jugendliche können bis zum 25. Lebensjahr BuT erhalten, wenn sie eine Schule besuchen. Auszubildende haben keinen Anspruch auf BuT.
Für die MACH-MIT KARTE liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
Klassenfahrten
Bezahlt werden (eintägige) Schulausflüge und (mehrtägige) Klassenfahrten ihres Kindes in voller Höhe. Dies gilt auch für Kinder in Kitas (z.B. Kindergarten). Nicht bezahlt werden zusätzliche Ausgaben, wie zum Beispiel Taschengeld, Reisepass oder ähnliches.
Die Leistung wird direkt an die Schule oder Kita ausgezahlt.
Schulbedarf
Pro Schuljahr erhalten Sie 195 Euro. Damit sollen Schulbücher, Taschen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Sportzeug gekauft werden.
Wenn Sie Wohngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten, müssen Sie für den Schulbedarf unser Formular ausfüllen und abgeben!
Bei Bürgergeld, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen wird der Schulbedarf automatisch ausgezahlt.
Lernförderung
Ihr Kind benötigt Nachhilfe? Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt werden. Dazu gehört, dass Ihr Kind nur mit Nachhilfe die festgelegten Lernziele (nach den schulrechtlichen Bestimmungen) erreichen kann. Die schulischen Probleme dürfen zudem nicht selbst (z.B. durch "schwänzen") verschuldet sein. Als erstes müssen aber kostenlose Förderangebote der Schule oder von Fördervereinen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe genutzt werden.
Die Lernförderung kann sowohl durch Nachhilfeinstitute als auch durch Nachhilfelehrer erfolgen. Nachhilfelehrer müssen einen Kooperationsvereinbarung mit der Stadt schließen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Tipp: Beantragen Sie die Lernförderung am besten gemeinsam mit der Lehrer*in!. Vergessen Sie dabei nicht die Bestätigung der Schule und das aktuellste Schulzeugnis nicht vergessen!
Mittagsverpflegung
Für Kinder in Schule oder Kita wird das Mittagessen bezahlt, wenn es gemeinschaftlich und in der Verantwortung der Schule oder Einrichtung erfolgt. Diese Leistung wird direkt an den Anbieter ausgezahlt.
Für Schulkinder kann jedoch kein Mittagessen während der Schulferien bezahlt werden.
Schülerbeförderung
Schüler*innen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Fahrtkosten, wenn die Kosten von keiner anderen Stelle übernommen werden und die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform mehr als fünf Kilometer entfernt liegt. Diese Leistung können überwiegend Schüler*innen ab Klasse 11 und Berufsschüler*innen ohne Ausbildungsvergütung in Anspruch nehmen.
Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit
Für Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre gibt es die MACH MIT! KARTE. Ihr Kind kann über die Karte bis zu 15 € im Monat (oder 90 € in einem halben Jahr) einsetzen für:
- Mitgliedsbeiträge in Vereinen aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit (z.B. Fußballverein, Schützenverein u.v.m.)
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Tanz-, Theater- oder Musikunterricht)
- angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuch)
- einmalige Kurse (Schwimmkurs, Tanzkurs, Mutter-Kind-Schwimmen)
- Freizeiten (z.B. Pfadfinder-, Konfirmanden- oder Theaterfreizeiten)
- notwendige Ausstattung (z.B. Musikinstrumente, Fußballschuhe o.ä.)
Voraussetzung ist, dass die Vereine, Bildungseinrichtungen oder Institutionen einen Kooperationsvertrag mit der Stadt abschließen, da die Abrechnung der MACH MIT! KARTE direkt zwischen Anbieter und Stadt abläuft.
Kooperationspartner: Hier können Sie sehen, welche Vereine mitmachen!
Die BuT-Leistungen sind grundsätzlich antragsfrei. Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen, wird der Schulbedarf sogar automatisch ausgezahlt.
Wenn Sie keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten, füllen Sie bitte unseren einfachen Antrag aus! Dann können unsere Mitarbeiter*innen Ihnen schnell und einfach helfen.
In der Tabelle sehen Sie, wo Sie den Antrag abgeben müssen.
Sie erhalten: | Hier geben Sie den Antrag ab: |
Bürgergeld (vom Jobcenter) | beim Jobcenter |
Sozialhilfe (vom Fachdienst Sozialhilfe) | bei der Stadt Emden Fachdienst Sozialhilfe bei Ihrer Sachbearbeiter*in |
Wohngeld (vom Fachdienst Wohnen) | bei der Stadt Emden Fachdienst Wohnen |
Kinderzuschlag (von der Familienkasse) | bei der Stadt Emden Fachdienst Wohnen |
Asylbewerberleistungen (vom Fachdienst Wohnen) | bei der Stadt Emden Fachdienst Wohnen bei Ihrer Sachbearbeiter*in |