Fachstelle Eingliederungshilfe

Wer mit einer Behinderung lebt, erlebt in unserer Gesellschaft oft Barrieren, die eine Teilhabe erschweren oder auch beinahe unmöglich machen.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe bieten verschiedene Möglichkeiten, diese Barrieren zu überwinden und sollen mehr Teilhabe in allen Lebensbereichen möglich machen. Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX handelt es sich um “Leistungen zur Teilhabe” als Oberbegriff für verschiedene Unterstützungsleistungen, die anspruchberechtige Menschen erhalten, um beispielsweise die Behinderung abzuwenden oder zu beseitigen, die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Doch nicht jeder kennt seine Rechte und Möglichkeiten bezüglich der Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Kommen Sie vorbei oder rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.

Gemeinsam finden wir heraus, ob Sie Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX haben.

Auch Angehörige, Betreuer und andere Bezugspersonen können sich an uns wenden. Wenn sich herausstellt, dass Sie oder Ihr Angehöriger einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben/hat, wird gemeinsam ein Anbieter für diese Leistung gesucht. Unterstützungsangebote können z.B. sein:

  • Werkstatt oder Tagesförderstätte
  • Integrationshelfer
  • Heilpädagogische Maßnahmen für Kinder (heilpädagogische Frühförderung)
  • Nachmittagsbetreuung, Autismustherapie
  • Integrationskindergarten/Sonderkindergarten
  • Sprachheilkindergarten
  • Tagesstätte
  • Assistenzleistungen

Es kommt auch vor, dass es für eine spezielle Leistung noch keinen Anbieter gibt.

Dann bemühen wir uns gemeinsam um eine individuelle Lösung.

Denken Sie daran: Sie sind mit Ihren Fragen und Problemen nicht allein!

Sie können sich auch an uns wenden, wenn Sie bereits Leistungen erhalten. Und sollten wir feststellen, dass wir für ihren Bedarf nicht zuständig sind, verweisen wir Sie an die richtigen Stellen und helfen Ihnen bei der Kontaktaufnahme!

zur Seite der Eingliederungshilfe
zur Seite der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung
zur Seite des Sozialpsychiatrischen Dienstes
zur Seite des Beirates für Menschen mit Teilhabeeinschränkung

Name
Zimmer
Aufgabe
Telefon & Fax
Zimmer:105
Fachstelle Eingliederungshilfe
Telefon: 87 - 1290
Zimmer:106
Fachstelle Eingliederungshilfe
Telefon: 87 - 1759
Zimmer:101
Grundsatzangelegenheiten, Fachstelle Eingliederungshilfe
Telefon: 87 - 1596
Zimmer:111
Fachstelle Eingliederungshilfe
Telefon: 87 - 1369
Zimmer:106
Fachstelle Eingliederungshilfe
Telefon: 87 - 1458
Zimmer:102
Fachstelle Eingliederungshilfe
Telefon: 87-1761
Zimmer:105
Fachstelle Eingliederungshilfe
Telefon:

Fachdienst Sozialhilfe

Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag und Donnerstag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und zusätzlich Donnerstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Die Bereiche Hilfe zur Pflege, Bestattungskosten, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe im Lebensunterhalt nach dem SGB XII im Fachdienst Sozialhilfe sind ab sofort nur montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Donnerstagnachmittag von 14.30 bis 17.00 Uhr geöffnet.

Gerne können Sie, soweit notwendig, Termine außerhalb der Öffnungszeiten mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.

Standort:
Verwaltungsgebäude III
Maria-Wilts-Straße 3
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden