Regelungen seit dem 1. Februar 2023
Maskenpflicht im ÖPNV
Es besteht weder für den Nah- noch für den Fernverkehr eine Maskenpflicht.
Besuche in Heimen
Besucher*innen dürfen Heime nur betreten, wenn diese einen negativen Testnachweis vorlegen. Dies gilt auch für geimpfte oder genesene Personen. Ebenfalls besteht die Pflicht, eine FFP-Maske zu tragen.
Besucherregel Krankenhäuser
Aktuelle Informationen zu den Besucherregelungen in den Kliniken Aurich, Emden und Norden finden Sie unter www.anevita.de
Arztpraxen, ambulante Einrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste
Patient*innen sowie Besucher*innen von Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und haben eine FFP-2 Maske zu tragen.
Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2 Maske besteht nicht, wenn die Erbringung oder Entgegennahme einer Behandlung dem Tragen der FFP-2 Maske entgegensteht.
Krankenhäuser und Heime sowie Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen dürfen nach wie vor nur mit einem negativen Test betreten werden. Die in Niedersachsen geschaffene Erleichterung für Beschäftigte dieser Einrichtungen besteht weiterhin: Bei vollständig geimpften und genesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist ein Test (auch als Selbsttest) zwei Mal pro Woche ausreichend.
Weiterführende Informationen
Bundesgesundheitsministerium - FAQ
Hier finden Sie die aktuelle Verordnung und weitere Informationen
Bürgertelefon
Wenn Sie weiterführende Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unser Bürgertelefon unter der Telefonnummer 87 - 18 18. Sie können Anfragen auch an die E-Adresse buergertelefon(at)emden.de senden. weitere Informationen zum Bürgertelefon
Aktuelle Meldungen unter www.emden.de/corona