Pressemitteilungen

Pressemitteilungen der Stadt Emden

13.05. - Keine weiteren Fälle bestätigt

Derzeit gibt es in Emden insgesamt 18 bestätigte Corona-Fälle. Davon sind 16 Personen genesen und zwei aktiv erkrankt. Beim Gesundheitsamt in Emden steht derzeit kein Testergebnis aus. In häuslicher Quarantäne befinden sich sieben Personen (plus 18 Reiserückkehrer).

Die deutlich niedrigere Zahl der Personen in häuslicher Quarantäne ergibt sich aus einem Beschluss des 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts. Bisher mussten Personen, die aus dem Ausland eingereist sind, zunächst in häusliche Quarantäne. Dies war so im §5 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona Virus geregelt. Mit einem Beschluss vom 11. Mai 2020 (13 MN 143/20) ist dieser einstweilig außer Vollzug gesetzt worden.

Das Gesundheitsamt der Stadt Emden hat darum folgende Verfahrensweise bestimmt:
1. Alle bestehenden Quarantänemaßnahmen werden formell durch Telefonanrufe des Gesundheitsamtes ausgesetzt. Allen betroffenen Personen, wird darüber mitgeteilt, dass die Quarantänemaßnahmen ggfls. nach Neuregelung durch den Gesetzgeber, erneut in Kraft treten könnten. Zudem werden sie gebeten, die Kontaktdichte im verbleibenden ursprünglichen Quarantänezeitraum so gering wie möglich zu halten und sich bei Symptomen unverzüglich zu melden.
2. Alle Reiserückkehrer, die sich im Gesundheitsamt melden, werden in die Datenbank "passiv" aufgenommen und über die rechtliche Situation aufgeklärt. Auch ihnen wird der Hinweis gegeben, dass die Quarantänemaßnahmen gegebenenfalls nach Neuregelung durch den Gesetzgeber später verfügt werden könnten/müsste. Zudem werden sie ebenfalls gebeten, die Kontaktdichte in den nächsten 14 Tagen (klassischer Quarantänezeitraum) so gering wie möglich zu halten und sich bei Symptomen unverzüglich zu melden.

Mit dieser Regelung behält sich die Stadt Emden für eine eventuell gesetzliche Neuregelung alle Handlungsoptionen. Außerdem appellieren wir an alle Reiserückkehrer, die länger als 48 Stunden abwesend waren, sich beim Bürgertelefon (87-1818) zu melden, um die individuell notwendigen Maßnahmen abzustimmen.