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Kämmerer Horst Jahnke teilt mit: Kommunalaufsicht genehmigt Haushalt mit Einschränkungen

Kommunalaufsicht genehmigt Emder Haushalt, allerdings aufgrund der insgesamt angespannten Haushaltslage und den zu erwartenden Folgen aus der COVID-19-Pandemie mit Einschränkungen.

Mit Schreiben vom 14.05.2020 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport den Haushalt der Stadt Emden für 2020 mit Einschränkungen genehmigt. Der Erste Stadtrat Horst Jahnke zeigte sich insgesamt zufrieden mit der Mitteilung des Ministeriums. "Damit ist zunächst der Weg frei für unsere geplanten Investitionen in den Schulen, Kindergärten, Straßen und alle weiteren Infrastrukturmaßnahmen."

In ihrem Genehmigungsschreiben weist die Aufsicht allerdings darauf hin, dass die Investitionen aufgrund der ständig steigenden Neuverschuldung zwingend zu priorisieren sind.

Weiterhin besteht durch die weiterhin angespannte Ergebnis- und Finanzplanung das Risiko, in den nächsten Jahren ein gesetzlich vorgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu müssen, sofern die noch vorhandenen Rücklagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen das Defizit zu decken.

Aktuell ist davon auszugehen, dass aufgrund der negativen finanziellen Entwicklung durch die Corona Krise noch im Jahr 2020 ein Nachtragshaushalt aufzustellen ist. Die Kommunalaufsicht teilt die Einschätzung der Stadt Emden, dass zu dem Umgang mit möglichen haushaltsrechtlichen Folgen der COVID-19-Pandemie mit gesetzlichen Erleichterungen zu rechnen ist. Kämmerer Horst Jahnke betont in diesem Zusammenhang, dass die Kommunen ohne einen Rettungsschirm seitens des Bundes und des Landes nicht auskommen werden.

Die Kommunalaufsicht begrüßt auch im Hinblick auf die Auswirkungen der Krise ausdrücklich, dass die Arbeit der Haushaltsstrukturkommission fortgesetzt werden soll und weist mit Nachdruck darauf hin, dass jegliche Einsparpotentiale identifiziert und insbesondere im Bereich der freiwilligen Leistungen konsequent umgesetzt werden müssen. Wörtlich heißt es hier im Genehmigungsschreiben der Aufsicht: „Insbesondere bei den freiwilligen Leistungen sehe ich noch ganz erhebliches Konsolidierungspotential“.

Die weitere Zunahme der ohnehin schon relativ hohen Verschuldung im Konzern Stadt wird aufgrund der angespannten Entwicklung der Haushalts- und Finanzlage und den zusätzlichen Belastungen aufgrund der COVID-19-Pandemie als bedenklich eingestuft. Wörtlich heißt es hier „Durchgeführt werden sollten daher zunächst nur die absolut notwendigen Investitionsmaßnahmen, alle nicht zwingend erforderlichen Maßnahmen sind ggf. zumindest zeitlich zu verschieben“.

Für das Haushaltsjahr 2020 wurden dennoch die beantragten Kreditermächtigungen grundsätzlich genehmigt, weil die Schwerpunkte des von Rat und Verwaltung zur Genehmigung vorgelegten Investitionsprogramms auf geförderten Straßenbauprojekten und Stadtentwicklungsmaßnahmen sowie Zukunftsinvestitionen für Familien und Kinder liegen. Weiterhin nimmt die Digitalisierung der Verwaltung und der Abbau der Altschuldenproblematik im städtischen Klinikum einen wesentlichen Stellenwert ein.