Pressemitteilungen

Pressemitteilungen der Stadt Emden

Überblick: Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise

Rechnungsbegleichung vor Fälligkeit
Die Stadt Emden zahlt alle ihre Rechnungen für Lieferungen und Leistungen bei erbrachter Leistungserbringung vor eigentlicher Fälligkeit sofort an die Unternehmen aus (Beschluss VV).
 
Leistungserbringung gegenüber Freien Trägern
Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, der Jugendhilfe sowie der Inklusion wird die Stadt Emden die vereinbarten Leistungen und Maßnahmen gegenüber den Freien Trägern beginnend ab dem 01.03.2020 zunächst befristet bis zum 30.04.2020 in vollem Umfang laut Kostenzusage bezogen auf die Leistungserbringung bezahlen.
 
Steuern
• Stundung von Steuerzahlungen: Können in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht geleistet werden, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Den Antrag können Unternehmen zunächst bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt bzw. für die Gewerbesteuer bei der Stadt Emden stellen.
• Anpassung von Vorauszahlungen: Unternehmen, Selbständige und Freiberufler können außerdem die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen. Gleiches gilt für den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
• Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen: Auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden wird bis zum Ende des Jahres verzichtet werden. Säumniszuschläge, die in dieser Zeit gesetzlich anfallen, sollen erlassen werden.
 
Mieten und Pachten und Sondernutzungsgebühren
Stundung des Mietzinses für gewerbliche Vermietungen durch die Stadt Emden entsprechend der ergangenen Bundesregelung. Auf entsprechenden Antrag erfolgt ebenso die Stundung vonSondernutzungsgebühren.
 
KiTa-Gebühren
Aussetzung der Beitragspflicht für den Monat April, dieses gilt auch für die Nutzung von Notbetreuungsplätzen.
 
KMU-Förderung (Zukunft Emden)
Bereits erfolgte Erweiterung der KMU-Richtlinie um den Punkt Digitalisierung insbesondere auch zur Einrichtung von HomeOffice-Plätzen. Umgehende Auszahlung aller vorliegenden Anträge, sofern Verwendungsnachweis der Betriebe vorliegt. Die noch bestehenden Haushaltsreste sind insgesamt durch Anträge belegt, auch für die im Haushalt 2020 veranschlagten 100 T€ liegen bereits Anträge vor
 
Beratung und Koordinierung
Unterstützung und Vernetzung des Einzelhandels und der Gastronomie im Hinblick auf Förderungen sowie aller flankierenden Maßnahmen durch das City-Management. Entsprechend berät auch die Zukunft Emden im Rahmen der Wirtschaftsförderung.
 
Zuschussmaßnahmen durch Land und Bund (geändert durch Land am 31.03.2020)
Kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe (bis 49 Beschäftigte) können eine Soforthilfe gestaffelt nach Betriebsgröße erhalten, wenn sie in Folge der Covid-19-Pandemie aufgrund von Liquiditätsengpässen in ihrer Existenz bedroht sind. Für die Betriebsgröße kommt es auf das Vollzeitäquivalent an. Dieses gibt an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch bei einer gemischten Personalbelegung mit Teilzeitbeschäftigten/geringfügig Beschäftigten ergeben. Azubis können, müssen aber nicht mitberechnet werden.
 
Staffelung der Soforthilfe erfolgt nach Betriebsgröße:
bis zu   5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro (Soforthilfe aus Bundesmitteln)
bis zu 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro (Soforthilfe aus Bundesmitteln)
bis zu 30 Beschäftigte: bis zu 20.000 Euro (Soforthilfe aus Landesmitteln)
bis zu 49 Beschäftigte: bis zu 25.000 Euro (Soforthilfe aus Landesmitteln)
 
Bürgschaften und Kredite für kleine und mittlere Unternehmen durch das Land Niedersachsen
Die NBank bietet den Niedersachsen-Gründerkredit an. Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können hier innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit einen Kredit bis zu 500.000 Euro beantragen. Finanziert werden u.a. Nachfolgen, Investitionen und Betriebsmittel. Bei Betriebsmittelfinanzierungen beträgt die maximale Laufzeit 5 Jahre inklusive eines Tilgungsfreijahres. Dieser Kredit kann auch mit einer bis zu 70% Bürgschaft der NBB verbunden werden.
 
Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen
Stellt Kredite zwischen 5.000 Euro bis maximal 50.000 Euro zur Liquiditätshilfe aufgrund der Coronakrise für kleine und mittlere Unternehmen, für Freiberufler und Soloselbstständige bereit. Der Kredit ist zwei Jahre zins- und tilgungsfrei. Sicherheiten werden nicht benötigt. Ziel ist es, grundsätzlich tragfähige Geschäftsmodelle, die aufgrund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Coronakrise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
 
Kredite der KfW über die Hausbank
Nur bis maximal 90% Sicherheitsübernahme durch die KfW, Rest durch die Hausbank, richtet sich aufgrund Mindestvolumen etc. nur an den größeren Mittelstand, für KMU nicht relevant.
 
Kurzarbeiterregelung
Über Bundesagentur für Arbeit Übernahme von 60% bzw. 67% des Arbeitslohnes sowie der Lohnnebenkosten, ggfs. weitere Aufstockung durch Arbeitgeber.
 
Sparkasse Emden / Hausbanken

Individuelle Kundenbetreuung mit Instrumenten wie Tilgungsaussetzung und Ratenstundungen und Verlängerung von Kreditlinien sowie die Beratung und Hilfestellung bei der Beantragung von Förderprogrammen.
 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht die Verwaltung die o.g. Maßnahmen für die nächsten 2 – 3 Monate zunächst als ausreichend an. Die Verwaltungsspitze der Stadt Emden betrachtet zusammen mit den anderen Akteuren die Situation in der Stadt natürlich kontinuierlich. Nach der aktuellen Berichterstattung ist davon auszugehen, dass Bund und Land frühestens nach den Ostertagen etwas über eine Exit-Strategie zur Corona Krise bekannt geben werden. Voraussichtlich werden zu diesem Zeitpunkt auch noch mal alle Maßnahmen im Rahmen ihrer Wirkung evaluiert.
 
Oberbürgermeister Tim Kruithoff ist bezüglich möglicher „kommunaler Förderprogramme“ in Abstimmung mit den kreisfreien Städten in Niedersachsen. Angedachte Konjunkturprogramme, wie beispielsweise im LK Hameln-Pyrmont, sind zur Zeit subsidiär, d. h. der Stadt/dem Landkreis werden die Leistungen aus anderen Programmen abgetreten. Sofern Politik und Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich gemeinsam zu dem Schluss kommen, ein eigenes städtisches Konjunkturprogramm aufzulegen, sind hier deutlich höhere Mittel als derzeit im Haushalt vorgesehen, einzuplanen.
 
Sollten also haushaltsrelevante Erweiterungen der städtischen Maßnahmen im weiteren Verlauf der Corona Krise erforderlich werden, wird die Verwaltung diese dem Rat entsprechend vorschlagen und zur Beschlussfassung vorlegen.