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Pressemitteilungen der Stadt Emden

Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Westerhuser Neuland“ einstimmig aufgelöst

Die drei Kommunen Emden, Hinte und Krummhörn planen auch zukünftig die Machbarkeit gemeinsamer Projekte zu prüfen

Nachdem ursprünglich der Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Westerhuser Neuland“ in der Größe von ca. 30ha geplant war, hat sich im Rahmen der Bauleitplanung und der damit verbundenen Erstellung von Gutachten und Aufstellung von Konzepten herausgestellt, dass bei der Verkehrsanbindung eine erhebliche Problematik vorliegt, welche nur mit großem finanziellen Aufwand gelöst werden kann.

Ein Verkehrsplanungsbüro hat im Zuge der zuvor genannten Konzeption gutachterlich festgestellt, dass nur ca. 10 ha der ursprüngliche 30 ha Gewerbegebiet, ohne aufwendigen Eingriff in die vorhandene Verkehrsstruktur, realisierbar ist. Diese reduzierte Fläche wurde von der zuständigen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr geprüft und es wurde Ende 2019 mitgeteilt, dass diese reduzierte Fläche mitgetragen wird.

Am 28.01.2020 fand eine Sitzung des Zweckverbandes statt, um über den Sachstand und das weitere Vorgehen zu beraten. In der Sitzung wurde intensiv über die Zweckmäßigkeit zur Fortführung des Gewerbegebietes gesprochen. Insbesondere wurde darüber diskutiert, ob bei einer verbleibenden Fläche von nur noch ca. 10ha, die sich ausschließlich in dem Gebiet der Gemeinde Hinte befindet, noch eine wirtschaftliche Umsetzung für drei Kommunen gegeben ist. In der Sitzung des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Westerhuser Neuland“ wurde daraufhin beschlossen, den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich inhaltlich nochmals mit der Problematik auseinanderzusetzen.

In einem Umlauf wurde von allen Mitgliedern der Zweckverbandsversammlung mitgeteilt, dass die offenen Fragen bereits kurzfristig besprochen wurden und es keinen weiteren Beratungsbedarf mehr gibt. Alle Mitglieder haben daher dem noch offenen Beschluss der Zweckverbandssitzung vom 28.01.2020 zur Auflösung des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Westerhuser Neuland“ schriftlich zugestimmt.

In der Zweckverbandsversammlung am 28.01.2020 wurde es von allen Vertretern als sinnvoll erachtet, auch zukünftig mögliche Chancen einer interkommunalen Zusammenarbeit aufzugreifen und bei gegebener Machbarkeit umzusetzen.

Dies soll durch einen „Letter of Intent“ für die künftige Zusammenarbeit zwischen den drei Kommunen bekräftigt werden.