Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz

Schutz für den Verbraucher

Zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung gehört u. a. die Überprüfung von Lebensmittelbetrieben. Hierzu gehören:

  • Kioske
  • Imbissbetriebe
  • Restaurants
  • Einzelhandelsgeschäfte
  • Bäckereien
  • Fleischereien
  • der Getränke- und Gemüsehandel
  • Gemeinschaftsverpflegungen (Altenheime, Kigas, Schulen)
  • Eisdielen 
  • bis hin zu großen EU-zugelassenen Verarbeitungsbetrieben.

Im Rahmen dieser Tätigkeit werden Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeproben routinemäßig oder bei speziellem Verdacht gezogen. Als Bedarfsgegenstand werden alle Gegenstände bezeichnet, die mit Lebensmitteln oder dem menschlichen Körper in Berührung kommen (z.B. Geschirr, Besteck, Spielwaren, Bekleidung oder Reinigungsmittel). Aber auch Tabakwaren und kosmetische Erzeugnisse unterliegen der Lebensmittelüberwachung. Die Mitarbeiter der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung beraten auch Gewerbetreibende und Bürger und geben allgemeine Verbraucherinformationen. Sofern die Gesundheit von Menschen geschädigt wurde, erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt.

Ziel der Lebensmittelüberwachung ist der Schutz der Verbraucher vor Schädigungen, Täuschung und Irreführung durch eine nachvollziehbare sichere Produktion.

Aufgaben beim Landkreis

Die Aufgaben Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Tierseuchen werden ab dem 1. Juni 2015 vom Landkreis Aurich übernommen.

Liste mit Ansprechpartnern
www.landkreis-aurich.de