Raumordnung

Räumliche Leitbilder für den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage einer umfassenden Raumbeobachtung werden durch den Bund (z.B. durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)) erarbeitet und mit den Ländern abgestimmt.

Eine förmliche Bundesraumplanung mit Raumordnungsplänen und -programmen für den Gesamtraum der Bundesrepublik gibt es nicht. Die förmliche räumliche Planung in Deutschland erfolgt durch die Landesplanung in Zuständigkeit der Länder, die bedeutendsten Instrumente sind die sog. Landesraumordnungspläne (in Niedersachen auch Landesraumordnungsprogramm genannt) für den Gesamtraum eines Bundeslandes sowie die sog. Raumordnungspläne (in Niedersachsen Regionale Raumordnungsprogramme genannt) für die einzelne Teilräume eines Landes; in Niedersachsen werden diese Teilräume auf der Grundlage der Abgrenzung der Landkreise und kreisfreien Städte gebildet, zuständig sind demnach auch die Kreisverwaltungen bzw. die Verwaltungen der kreisfreien Städte als sogenannte Untere Landesplanungsbehörden.

In der kreisfreien Stadt Emden nimmt der Fachdienst Stadtplanung diese Aufgabe wahr.

Gesetzliche Grundlage ist das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes und ergänzend hierzu in Niedersachsen das Niedersächsische Raumordnungsgesetz (NROG).

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