Tierseuchen

Prävention und Bekämpfung

Das Tierseuchengesetz (TierSG) ist in der Bundesrepublik Deutschland die Grundlage für die staatliche Bekämpfung von Tierseuchen. Tierseuchen sind Infektionskrankheiten, die sich unter den Tieren schnell ausbreiten und in einigen Fällen auch auf den Menschen übertragbar sind. Eine wichtige Aufgabe ist es deshalb, Tierseuchen durch vorbeugende Maßnahmen im Vorfeld zu vermeiden bzw. die Seuche im Falle eines Ausbruchs wirkungsvoll zu bekämpfen.

Wann muss eine Tierhaltung beim Veterinäramt angezeigt werden?

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner oder Truthühner zum Zwecke der Zucht oder der tierischen Produktion halten will, hat laut Viehverkehrsverordnung seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Registriert werden:

  • Bienenhaltung
  • Haltung von Einhufern (Pferde, Esel etc.)
  • Hühner- und Truthühnerhaltung
  • Laufvögel (zum Beispiel Gänse, Enten)
  • Rinderhaltung
  • Schafhaltung
  • Schweinehaltung
  • Ziegenhaltung

Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung sind Tierhaltungen grundsätzlich auch der Niedersächsischen Tierseuchenkasse zu melden.

Aufgaben beim Landkreis

Die Aufgaben Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Tierseuchen werden ab dem 1. Juni 2015 vom Landkreis Aurich übernommen.

Liste mit Ansprechpartnern
www.landkreis-aurich.de