Unterhaltsheranziehung (nicht UVG)

Unterhaltsfragen bei Kindern werden im Fachdienst Jugendhilfe bearbeitet (siehe Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Informationen für Unterhaltspflichtige
Wer Leistungen zum Lebensunterhalt innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, sowie Grundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, hat in der Regel einen Ehegatten, bzw. Verwandte die zum Unterhalt verpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden vom Fachdienst angeschrieben, und sofern sie leistungsfähig sind, zum Unterhalt herangezogen.

Siehe Merkblatt "Informationen für Unterhaltspflichtige": Informationen für Unterhaltspflichtige. Bitte wenden Sie sich an unten angegebene Ansprechpartner*innen.

Name
Zimmer
Aufgabe
Telefon & Fax
Zimmer:308
Unterhaltsheranziehung (nicht Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG))
Kostenabwicklung öffentliche Träger
Telefon: 87 - 12 85

Fachdienst Integrierte Planung, Steuerung und Service

Standort:
Verwaltungsgebäude III
Maria-Wilts-Straße 3
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden