Ab Montag, den 13. Dezember 2021, gilt für Besucher*innen der städtischen Gebäude die 3G-Regel.
Der Zutritt wird nur Personen gestattet, die geimpft, genesen oder die einen gültigen Nachweis einer anerkannten Teststelle vorzeigen können. Als solcher werden ein PoC-Antigen-Schnelltest-Nachweis (max. 24 Stunden gültig) oder ein PCR-Test-Nachweis (max. 48 Stunden gültig) akzeptiert. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Auch gilt die Regelung nicht für Bereiche unter freiem Himmel, wie beispielsweise das BEE-Entsorgungszentrum.
Als weitere Ausnahme gilt: Besucher*innen, die weder geimpft noch genesen sind und einen negativen Testnachweis nicht mehr rechtzeitig beibringen können, dürfen bei einem dringenden und unaufschiebbaren Anliegen, wo eine Vertretung mittels Vollmacht nicht möglich ist, sondern das persönliche Erscheinen erforderlich ist (z. B. hoheitliche Angelegenheiten), abweichend das Verwaltungsgebäude betreten. Eine vorherige Terminvereinbarung ist in diesen Fällen erforderlich und während des Besuchs das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Für Besucher*innen gilt ansonsten weiterhin die Verpflichtung mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen.
Das Verwaltungsgebäude II in der Ringstraße 38b und das Verwaltungsgebäude IV, Ysaak-Brons-Straße 16 können nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden und bleiben ansonsten für den Besuchsverkehr geschlossen. Auch das Bürgerbüro, die Ausländerbehörde, die Führerscheinstelle und das Gesundheitsamt sind nur nach vorheriger Terminabsprache für Besucher*innen geöffnet.
Kontrolliert wird die Einhaltung der 3G-Regelung bei den Verwaltungsgebäuden I und III durch die in den Verwaltungsgebäuden tätigen Sicherheitsdienste sobald die Gebäude betreten werden; im Übrigen durch Verwaltungspersonal, wenn aufgrund einer vorherigen Terminabsprache ein Besuch erfolgt.
Die Mitarbeiter*innen sind wie gewohnt telefonisch und per E-Mail erreichbar.
