Adresse
Gesundheitsamt Emden
Ysaac-Brons-Str. 16
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden
gesundheitsamt(at)emden.de
Die Gesundheitsberatung Life-Point ist die Fachstelle für Infektionsschutz nach §§ 3,19 Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Verbindung mit dem Niedersächsischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD).
Wir informieren, klären auf, beugen vor, beraten, untersuchen, behandeln und begleiten Menschen bei sexuell übertragbaren Infektionen und Krankheiten, insbesondere
Wir bieten Ihnen insbesondere
Sexuell übertragbare Infektionen werden durch verschiedene Erreger verursacht, denen spezielle Krankheitsbilder zuzuordnen sind. Im englischen Sprachraum werden diese Krankheiten unter der Sammelbezeichnung sexually transmitted diseases = sexuell übertragbare Krankheiten (STD) geführt. Der heute geläufige Begriff sexuell übertragbare Infektionen = sexually transmitted infections (STI) stellt klar, dass viele STI auch asymptomatisch, d.h. ohne Krankheitszeichen verlaufen können, und dennoch ansteckend sind.
Sexuell übertragbare Erreger sind
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zählt inzwischen mehr als 30 Erreger, die allein durch sexuellen Kontakt übertragen werden können. Weitere mögliche Übertragungswege sind
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde am 21. Oktober 2016 erlassen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Kernpunkt ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe sowie eine Anmeldepflicht für Sexarbeiter*innen.
Die Anmeldung erfolgt im FD 431 Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Zu der Anmeldung muss eine Bescheinigung über eine gesundheitliche Beratung vorgelegt werden. Die Beratung und die Ausstellung der Bescheinigung hierüber wird im Gesundheitsamt durchgeführt. Ohne die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ist eine Anmeldung nicht möglich.
Die gesundheitliche Beratung erfolgt als Einzelgespräch in einem separaten Raum. Hierüber wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Anmeldung vorgelegt werden muss.
Nach Anmeldung der Tätigkeit muss die gesundheitliche Beratung alle 12 Monate wiederholt werden, wenn die betreffende Person 21 Jahre oder älter ist. Wer unter 21 Jahre alt ist, muss diese Beratung alle 6 Monate wiederholen.
Benötigte Unterlagen:
Ausweisdokument, z.B. Personalausweis, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung
Empfohlen:
Die Vorlage eines Impfausweises wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Bei der Beratung werden neben den sexuell übertragbaren Krankheiten auch die impfpräventablen Erkrankungen angesprochen. Dabei ist der Impfausweis hilfreich.
Beratungstermine:
Termine für die gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG, die für eine Anmeldung als Prostituierte*r erforderlich sind, können ab sofort vereinbart werden.
Unsere Angebote sind anonym, teilweise kostenlos (bitte erfragen), vertraulich (Schweigepflicht!), diskret und freiwillig.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.30 - 17.00 Uhr