Bekanntmachungen des FD Stadtplanung

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNGEN/BEKANNTMACHUNGEN

BAULEITPLANUNG DER STADT EMDEN

Aufstellung (§ 2 (1) Baugesetzbuch) und Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 (2) u. 4 (2) Baugesetzbuch)

Bebauungsplan D 52, 2. Änderung „Wilhelm-Röntgen-Straße“ 
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Emden hat in seiner Sitzung am 10.11.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. D 52, 2. Änderung „Wilhelm-Röntgen-Straße“ gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch in der zurzeit geltenden Fassung aufzustellen sowie die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch durchzuführen. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird daher im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt. Gemäß § 13 a Baugesetzbuch wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) Baugesetzbuch verzichtet. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Larrelt und wird westlich von der Hauptstraße, nördlich von der Straße Am Constatiadeich sowie süd- östlich von der Wilhelm-Röntgen-Straße umschlossen. Ziel der Planung soll es sein, im Rahmen der Wohnbaulandmobilisierung bauplanungsrechtlich eine höhere Ausnutzung und bauliche Dichte der Grundstücke für weitere Bebauungen zu ermöglichen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes D 52, 2. Änderung „Wilhelm-Röntgen-Straße“ umfasst eine Gesamtgröße von rd. 26.300 m². Das Allgemeine Wohngebiet (WA) hat dabei eine Größe von rd. 22.900 m². Weitere Flächen sind Straßenverkehrsflächen mit rd. 2.250 m² und Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ mit rd. 1.120 m². Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch wird der Planentwurf und die Entwurfsbegründung mit den vorliegenden Fachgutachten in der Zeit vom
17.11.2025 bis einschließlich 18.12.2025
auf der Internetseite der Stadt Emden zur Einsichtnahme veröffentlicht: www.emden.de, Rubrik: Bürgerservice / Bekanntmachungen / Bekanntmachungen des FD-Stadtplanung. Parallel liegen die Unterlagen sowie der Planung zugrundeliegende Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr) im Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38b, Raum 212 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. 
Termine können bevorzugt per E-Mail an: stadtplanung(at)emden.de sowie unter den Rufnummern 04921/87-1416 oder -1548 vereinbart werden. Bei Bedarf können die Unterlagen auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail unter den genannten Kontaktdaten) auch auf postalischem Wege zugestellt werden. Eine Erläuterung der Planinhalte kann ebenfalls telefonisch erfolgen. Stellungnahmen sollen gem. § 3 (2) Baugesetzbuch während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden. Die Adresse hierfür ist: stadtplanung(at)emden.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Adresse Stadt Emden, Fachdienst Stadtplanung, Ringstraße 38 b, 26721 Emden oder telefonisch unter den oben genannten Rufnummern zur Niederschrift beim Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden. Es wird gem. § 3 (2) Satz 3 Baugesetzbuch und § 4 a (5) Baugesetzbuch darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Niedersächsischem Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Information der betroffenen Personen (Bürger*innen) bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO).“
Emden, den 11.11.2025
STADT EMDEN – FD 361 - Der Oberbürgermeister

Bekanntmachungstext


Aufstellung (§ 2 (1) BauGB) und Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB)

Bebauungsplan C17 „Neutorstraße“ 
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Emden hat in seiner Sitzung am 14.02.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. C17 – „Neutorstraße“ gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung aufzustellen. In seiner Sitzung am 01.09.2025 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird daher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Gemäß § 13a BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB verzichtet. 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes C17 umfasst eine Fläche von ca.  8.462 m² und liegt im Zentrum der Emder Innenstadt entlang eines Teilbereiches der Neutorstraße und des Hinter Tief.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es, die vorhandenen Baulücken an der Neutorstraße zu schließen, die hinteren Grundstücksbereiche am Hinter Tief bebaubar zu machen sowie eine städtebaulich geordnete Nachverdichtung u.a. für mehr Wohnraum zu erreichen. 
Die geplante Nutzung sieht vor, das Gebiet entlang der Neutorstraße als Kerngebiet (MK) und den Bereich entlang des Hinter Tief als Allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen. Die genaue Verortung des Geltungsbereiches ist dem anliegenden Planauszug zu entnehmen.
Gemäß § 3 (2) BauGB wird der Planentwurf und die Entwurfsbegründung mit den vorliegenden Fachgutachten in der Zeit vom
20.10.2025 bis einschließlich 21.11.2025
auf der Internetseite der Stadt Emden zur Einsichtnahme veröffentlicht: www.emden.de, Rubrik: Bürgerservice / Bekanntmachungen / Bekanntmachungen des FD-Stadtplanung. Parallel liegen die Unterlagen sowie der Planung zugrundeliegende Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr) im Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38b, Raum 212 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. 
Termine können bevorzugt per E-Mail an stadtplanung(at)emden.de sowie unter den Rufnummern 04921/87-1416 oder -1548 vereinbart werden. Bei Bedarf können die Unterlagen auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail unter den genannten Kontaktdaten) auch auf postalischem Wege zugestellt werden. Eine Erläuterung der Planinhalte kann ebenfalls telefonisch erfolgen.
Stellungnahmen sollen gem. § 3 (2) BauGB während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden. Die Adresse hierfür ist stadtplanung(at)emden.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Adresse Stadt Emden, Fachdienst Stadtplanung, Ringstraße 38b, 26721 Emden oder telefonisch unter den oben genannten Rufnummern zur Niederschrift beim Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden.
Es wird gem. § 3 (2) Satz 3 BauGB und § 4a (5) BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 
Emden, den 17.10.2025
Stadt Emden – FD 361 - Der Oberbürgermeister

Bekantmachungstext

 


Nahverkehrsplan Stadt Emden 2023

Die Stadt Emden ist nach § 4 (1) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs und als solcher gemäß § 6 (1) NNVG zur Aufstellung bzw. Fortschreibung eines Nahverkehrsplans (NVP) verpflichtet. Gemäß dem NNVG hat ein NVP einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren, ehe eine Fortschreibung durchgeführt werden muss.

Der Nahverkehrsplan wurde durch den Rat der Stadt Emden am 07.12.2023 beschlossen und kann unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden.

Nahverkehrsplan 2023 Emden Endfassung
Nahverkehrsplan 2023 Emden Endfassung Kartenband


Öffentliche Bekanntmachung


Amtsblätter für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden

Zu den Amtsblättern des Landkreises Aurich
und der Stadt Emden