Bekanntmachungen des FD Stadtplanung
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNGEN/BEKANNTMACHUNGEN
BAULEITPLANUNG DER STADT EMDEN
Aufstellung (§ 2 (1) BauGB) und Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB)
Bebauungsplan D 162, 1. Änderung „Zwischen Tettastraße und Der Alte Postweg“ – Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
Der genaue Geltungsbereich des Bauleitplans ist aus dem untenstehenden Übersichtsplan ersichtlich.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2022 gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung die Aufstellung des Bebauungsplans D 162, 1. Änderung „Zwischen Tettastraße und Der Alte Postweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. In seiner Sitzung am 18.11.2024 hat der Verwaltungsausschuss zudem die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen. Auf rechtlicher Grundlage des § 13a BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 (3) von der Umweltprüfung nach § 2 (4), von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a (1) und § 10a (1) BauGB abgesehen wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans D 162, 1. Änderung „Zwischen Tettastraße und Der Alte Postweg“ umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha im Stadtteil Harsweg. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die angrenzende, private Bebauung der Tettastraße, im Osten durch die rückwärtigen Bereiche der Jet Tankstelle, der Waschstraße Schaumwerk und dem Dorfgemeinschaftshaus Harsweg, im Süden durch die Kreuzstraße und Der Alte Postweg und im Westen durch die Kreuzstraße (östliche Straßenbegrenzungslinie begrenzt. Ziel und Zweck der Planung ist die Absicherung eines bestehenden Mischgebietes. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf und die Entwurfsbegründung in der Zeit vom
02.12.2024 bis einschließlich 08.01.2025
auf der Internetseite der Stadt Emden zur Einsichtnahme veröffentlicht: www.emden.de, Rubrik: Bürgerservice / Bekanntmachungen / Bekanntmachungen des FD Stadtplanung. Parallel liegen die Unterlagen sowie der Planung zugrundeliegende Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr) im Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38b, Raum 212 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Termine können bevorzugt per E-Mail an stadtplanung(at)emden.de sowie unter den Rufnummern 04921/87-1416 oder -1675 vereinbart werden. Bei Bedarf können die Unterlagen auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail unter den genannten Kontaktdaten) auch auf postalischem Wege zugestellt werden. Eine Erläuterung der Planinhalte kann ebenfalls telefonisch erfolgen.
Stellungnahmen sollen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden. Die Adresse hierfür ist stadtplanung(at)emden.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Adresse Stadt Emden, Fachdienst Stadtplanung, Ringstraße 38b, 26721 Emden oder telefonisch unter den oben genannten Rufnummern zur Niederschrift beim Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden.
Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Emden, 26.11.2024 STADT EMDEN – FD 361- Der Oberbürgermeister
Auslegungsunterlagen zum Download
00 D 162, 1. Änderung Bekanntmachungstext Stadium II
01 Anlage 1 D 162 1. Änderung Geltungsbereich
02 Anlage 2 D 162 1. Änderung Planzeichnung
03 Anlage 3 D 162 1. Änderung Begründung
04 Anlage 4 D 162 1. Änderung Schalltechnische Stellungnahme 1
05 Anlage 5 D 162 1. Änderung Schalltechnische Stellungnahme 2
06 Anlage 6 D 162 1. Änderung Schalltechnische Stellungnahme 3
07 Anlage 7 D 162 1. Änderung Verkehrsgutachten
08 Anlage 8 D 162 1. Änderung Luftbildauswertung
Nahverkehrsplan Stadt Emden 2023
Die Stadt Emden ist nach § 4 (1) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs und als solcher gemäß § 6 (1) NNVG zur Aufstellung bzw. Fortschreibung eines Nahverkehrsplans (NVP) verpflichtet. Gemäß dem NNVG hat ein NVP einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren, ehe eine Fortschreibung durchgeführt werden muss.
Der Nahverkehrsplan wurde durch den Rat der Stadt Emden am 07.12.2023 beschlossen und kann unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden.
Nahverkehrsplan 2023 Emden Endfassung
Nahverkehrsplan 2023 Emden Endfassung Kartenband
Direktvergabe
Die Stadt Emden ist gem. § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr und zugleich nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 NNVG zuständige Behörde im Sinne von § 8a Abs. 1 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 2 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Straße und Schiene.
Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Zuständigkeitsgebiet. Hierzu hat sie im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (tenders electronic daily, „Ted“) eine Vorabbekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht, die u.a. auf das hier abrufbare „Ergänzende Dokument“ verweist. Aus diesem ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung der Direktvergabe des Linienbündels „Stadtverkehr Emden“ und seinen Anlagen ergeben sich die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der geplanten Direktvergabe.
Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichung gemäß Artikel 7 Abs.1 der Verordnung (EG) 1370/2007
Teilbericht Busverkehr
Gesamtbericht 2010 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2011 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2012 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2013 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2014 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2015 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2016 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2017 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2018 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2019 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2020 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2021 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2022 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2023 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Amtsblätter für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden
Zu den Amtsblättern des Landkreises Aurich
und der Stadt Emden