Bekanntmachungen des FD Stadtplanung

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNGEN/BEKANNTMACHUNGEN

Direktvergabe

Die Stadt Emden ist gem. § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr und zugleich nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 NNVG zuständige Behörde im Sinne von § 8a Abs. 1 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 2 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Straße und Schiene.

Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Zuständigkeitsgebiet. Hierzu hat sie im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (tenders electronic daily, „Ted“) eine Vorabbekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht, die u.a. auf das hier abrufbare „Ergänzende Dokument“ verweist. Aus diesem ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung der Direktvergabe des Linienbündels „Stadtverkehr Emden“ und seinen Anlagen ergeben sich die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der geplanten Direktvergabe.

Emden Ergänzendes Dokument

 


Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Emden

Teileinziehung eines Abschnittes der Straße „Hinter dem Rahmen“ nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG)

Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Sicherheit der Fußgänger sowie zur Verkehrsberuhigung im Bereich der Kunsthalle Emden soll im Abschnitt der Straße „Hinter dem Rahmen“ zwischen Hausnummer 5B und der Einmündung des Leineweberganges dauerhaft eine Fußgängerzone eingerichtet werden.
Die Stadt Emden beabsichtigt daher, diesen Abschnitt der Straße „Hinter dem Rahmen“ gemäß § 8 Abs. 1 NStrG auf einer Länge von rund 88 Metern teilweise einzuziehen und die Nutzung der Straße zukünftig auf den Fußgänger- und Radverkehr, den Verkehr im Zusammenhang mit den Schwerbehindertenparkplätzen an der Kunsthalle sowie den für die anliegenden Grundstücke erforderlichen Lieferverkehr zu beschränken.
Die Absicht, die Straße teilweise einzuziehen, wird hiermit gemäß § 8 Abs. 2 NStrG bekannt gemacht.
Emden, den 08.05.2023 Stadt Emden  – Der Oberbürgermeister –

Übersicht des zur Einziehung vorgesehenen Abschnittes

Öffentliche Bekanntmachung


Amtsblätter für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden

Zu den Amtsblättern des Landkreises Aurich
und der Stadt Emden