Bekanntmachungen des FD Stadtplanung
BAULEITPLANUNG DER STADT EMDEN
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNGEN/BEKANNTMACHUNGEN
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in den Bauleitplanverfahren
„Flugplatz Emden und Gewerbegebiet Harsweg Ost“
1. 90. Änderung des Flächennutzungsplans
2. Bebauungsplan D 177 „Flugplatz Emden und Gewerbegebiet Harsweg Ost“
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Emden hat in seiner Sitzung am 15.06.2026 beschlossen, den Entwurf und die Entwurfsbegründung der 90. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes D 177 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans D 177 „Flugplatz Emden und Gewerbegebiet Harsweg Ost“ umfasst eine Fläche von rd. 26 ha im Stadtteil Harsweg. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch die Emder Stadtgrenze, im Süden durch die Bundesautobahn A 31 sowie im Osten das Gewässer „Trecktief“ begrenzt. Ziel der Bauleitplanungen ist die Ausweisung sonstiger Sondergebiete gem. § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Verkehrslandeplatz“, sowie eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO.
Die Planentwürfe der 90. Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplans D 177 mit den zugehörigen Begründungen mit Umweltberichten sowie vorliegende Gutachten und Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom
06.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026
auf der Internetseite der Stadt Emden www.emden.de unter der Rubrik Bürgerservice / Bekanntmachungen / Bekanntmachungen des FD Stadtplanung veröffentlicht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen zur Einsichtnahme vor:
1. Schutzgut Mensch: Schalltechnische Immissionsprognose vom 22.06.2026 mit Aussagen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowie der 16. BImSchV an den maßgeblichen Immissionsorten; Umweltbericht mit Aussagen zum Immissionsschutz.
2. Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Umweltbericht mit Aussagen zu den Biotoptypen, Darstellung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung nachteiliger Umweltwirkungen; Umweltbericht mit Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände.
3. Schutzgut Boden: Geotechnischer Bericht vom April 2025 mit Aussagen zur Bodenbeschaffenheit unter besonderer Berücksichtigung möglicher sulfatsaurer Eigenschaften; Umweltbericht mit Darstellung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung nachteiliger Umweltwirkungen; Luftbildauswertung und Kampfmittelrecherche zur Verifizierung der Kampfmittelgefährdung vom 10.04.2024.
4. Schutzgut Klima und Luft: Umweltbericht mit Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf Klima und Luft.
5. Schutzgüter Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Umweltbericht mit Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter.
6. Schutzgut Wasser: Umweltbericht mit Aussagen zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser; Oberflächenentwässerungskonzept vom 19.05.2026
Folgende Stellungnahmen von Fachbehörden liegen hinsichtlich umweltbezogener Informationen vor:
1. Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen zu Kampfmittelverdachtsflächen.
2. Stellungnahme der Unt. Denkmalschutzbehörde zu Kulturdenkmalen und Bodenfunden.
3. Stellungnahme des I. Entwässerungsverbands Emden zum Schutz und zum Funktionserhalt der betroffenen Gewässer und Uferbereiche sowie der Gebietsentwässerung.
4. Stellungnahme des Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hinsichtlich der Kompensation
5. Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft zu Kulturdenkmalen und Bodenfunden.
6. Stellungnahme des Fachdienstes Umwelt zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Flora und Fauna.
7. Stellungnahme des Bau- und Entsorgungsbetriebs, Abteilung Entsorgung zur Oberflächenentwässerung.
8. Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zu erdverlegten bergbaulichen Leitungen und zum Schutzgut Boden
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet können die Entwürfe während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr) im Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38b, Raum 212 eingesehen werden. Es wird um telefonische Terminvereinbarung unter den Rufnummern 04921/87-1543 oder -1416 oder per E-Mail an stadtplanung(at)emden.de gebeten. Bei Bedarf können die Unterlagen auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail unter den genannten Kontaktdaten) auch auf postalischem Wege zugestellt werden. Eine Erläuterung der Planinhalte kann ebenfalls telefonisch erfolgen.
Stellungnahmen sollen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungszeit möglichst in elektronischer Form an stadtplanung(at)emden.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch postalisch an die Stadt Emden, Fachdienst Stadtplanung, Ringstraße 38b, 26721 Emden, gesandt werden sowie persönlich vor Ort an gleicher Anschrift oder telefonisch unter den oben genannten Rufnummern zur Niederschrift beim Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Niedersächsischem Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Information der betroffenen Personen (Bürger*innen) bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO)“, das den veröffentlichten Planunterlagen beigefügt ist.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
In Bezug auf die Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 3 Absatz 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Emden, 26.06.2025 STADT EMDEN – FD 361- Der Oberbürgermeister
Auslegungsunterlagen 90. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan D 177
Anlage 1: Geltungsbereich der 90. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans D 177 „Flugplatz Emden und Gewerbegebiet Harsweg Ost“
Anlage 2: Abwägungsvorschläge 90. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans D 177 „Flugplatz Emden und Gewerbegebiet Harsweg Ost“
Anlage 3: Plandarstellung 90. Flächennutzungsplanänderung
Anlage 4: Begründung 90. Flächennutzungsplanänderung
Anlage 5: Bebauungsplan D 177 „Flugplatz Emden und Gewerbegebiet Harsweg Ost“
Anlage 6: Begründung D 177 „Flugplatz Emden und Gewerbegebiet Harsweg Ost“
Anlage 7: Schallgutachten D 177 „Flugplatz Emden und Gewerbegebiet Harsweg Ost“
Anlage 8: Entwässerungsgutachten D 177 „Flugplatz Emden und Gewerbegebiet Harsweg Ost“
Anlage 9: Lageplan zum Entwässerungsgutachen
Anlage 10: Umweltbericht 90. Flächennutzungsplanänderung
Anlage 11: Umweltbericht D 177 „Flugplatz Emden und Gewerbegebiet Harsweg Ost“
11.1 Biotoptypenkartierung (Erfassung 2023)
11.2 Biotoptypen (Werteinstufung)
11.3 Biotoptypen geschützt nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 24 NNatSchG und nach BArtSchV besonders geschützte Farn- und Blütenpflanzen
11.4 Brutvogelerfassung 2023 – Brutverdachte (BV)
11.5 Brutvogelerfassung 2023 – Brutzeitfeststellungen (BZF)
11.6 Amphibienerfassung 2023
Anlage 12: Ergebniskarte BA-2024-02431
Anlage 13: Dokumentation der Bodenbelastungsuntersuchtung auf sulfatsaure Böden
Anlage 14: Informationsblatt DS GVO
Aufstellung (§ 2 (1) BauGB) und Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB)
"Gewerbegebiet am III. Hafeneinschnitt"
Bebauungsplan D 180 Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
Der genaue Geltungsbereich des Bauleitplans ist aus dem untenstehenden Übersichtsplan ersichtlich.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2026 gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung die Aufstellung des Bebauungsplans D 180 „Gewerbegebiet am III. Hafeneinschnitt“ sowie die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans D 180 „Gewerbegebiet am III. Hafeneinschnitt“ umfasst eine Fläche von rd. 1,3 ha im Stadtteil Port Arthur/ Transvaal. Der Geltungsbereich wird im
Westen durch das Flurstück der Bahnstrecke Emden Hauptbahnhof – Emden Außenhafen, im Norden durch die Südgrenze des Betriebsgeländes des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Ems-Nordsee Außenbezirk Emden sowie der Verlängerung der Flucht der Südgrenze bis zum Hafenbecken des III. Hafeneinschnitts, im Osten durch das Hafenbecken des III. Hafeneinschnitts und im Süden durch das Seemannsheim und der Bundespolizei begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung ist insbesondere die Impulssetzung zur Nachnutzung des Emder Binnenhafens, der nicht mehr vollumfänglich hafenwirtschaftlich genutzt wird. Die Überplanung zielt daher auf eine Wiedernutzbarmachung von Flächen ab und ist eine Maßnahme der Innenentwicklung. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens werden allerdings auch Anpassungen der Festsetzungen im Bestandsbereich erfolgen, um diese den heutigen Gegebenheiten und gerade zukünftigen Entwicklungen gerecht zu werden. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Planentwurf und die Entwurfsbegründung mit den vorliegenden Stellungnahmen in der Zeit vom
01.07.2026 bis einschließlich 31.07.2026
auf der Internetseite der Stadt Emden zur Einsichtnahme veröffentlicht: www.emden.de, Rubrik: Bürgerservice / Bekanntmachungen / Bekanntmachungen des FD Stadtplanung. Parallel liegen die Unterlagen sowie der Planung zugrundeliegende Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr) im Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38b, Raum 212 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Termine können bevorzugt per E-Mail an stadtplanung(at)emden.de sowie unter den Rufnummern 04921/87-1416 oder -1543 vereinbart werden. Bei Bedarf können die Unterlagen auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail unter den genannten Kontaktdaten) auch auf postalischem Wege zugestellt werden. Eine Erläuterung der Planinhalte kann ebenfalls telefonisch erfolgen.
Stellungnahmen sollen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden. Die Adresse hierfür ist stadtplanung(at)emden.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Adresse Stadt Emden, Fachdienst Stadtplanung, Ringstraße 38b, 26721 Emden oder telefonisch unter den oben genannten Rufnummern zur Niederschrift beim Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden.
Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Emden, 18.06.2026 STADT EMDEN – FD 361- Der Oberbürgermeister
Auslegungsunterlagen Bebauungsplan D 180
"Gewerbegebiet am III. Hafeneinschnitt"
01 Bekanntmachung Bebauungsplan D 180 Stadium I
02 Entwurf Bebauungsplan D180 260518
03 Begründung Bebauungsplan D 180 260518
04 Informationsblatt DS-GVO
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in den Bauleitplanverfahren „Nahversorger/Kompensation südl. Uphuser Straße“ (Stadtteil Wolthusen)
1. 73. Änderung des Flächennutzungsplans
2. Bebauungsplan D 158 („Nahversorger/Kompensation südl. Uphuser Straße“)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Emden hat in seiner Sitzung am 15.06.2026 beschlossen, den Entwurf und die Entwurfsbegründung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) sowie des Bebauungsplanes D 158 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen und zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich der 73. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans D 158 befindet sich im Stadtteil Wolthusen, südlich der Uphuser Straße, nördlich des Ems-Jade-Kanals sowie östlich des Kampwegs und des Gewässers „Altes Wolthuser Tief“. Der genaue Geltungsbereich der beiden Bauleitpläne ist aus untenstehendem Übersichtsplan ersichtlich. Ziel der Planungen ist die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel im nördlichen Bereich des Plangebietes sowie die Festsetzung von Flächen für Kompensationsmaßnahmen im südlichen Teil.
Die Planentwürfe der 73. Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplans D 158 mit den zugehörigen Begründungen mit Umweltberichten sowie vorliegende Gutachten und Stel-lungnahmen mit umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom
22.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026
auf der Internetseite der Stadt Emden www.emden.de unter der Rubrik Bürgerservice / Bekanntmachungen / Bekanntmachungen des FD Stadtplanung veröffentlicht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen zur Einsichtnahme vor:
1. Schutzgut Mensch: Schalltechnisches Gutachten vom 26.01.2026 mit Aussagen zu Gewerbelärmimmissionen; Umweltberichte mit Aussagen zum Immissionsschutz.
2. Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Umweltberichte mit Aussagen zu Biotoptypen, Vorkommen von Vögeln, Fledermäusen und Amphibien/Reptilien, Darstellung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung nachteiliger Umweltwirkungen, Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände.
3. Schutzgut Boden: Orientierende Altlastenuntersuchung und Prüfung auf sulfatsaure Eigenschaften vom 19.05.2026 mit Aussagen zu Schadstoffbelastungen und Empfehlungen zum Umgang mit Bodenaushub; Geotechnischer Bericht vom 06.11.2020 mit Aussagen über die Bodenverhältnisse sowie Empfehlungen zur Gründung; Geotechnischer Untersu-chungsbericht und chemische Analytik zu sulfatsauren Böden vom 04.02.2019; Luftbildauswertung vom 11.03.2022 mit Hinweisen zur Kampfmittelbelastung; Umweltberichte mit Aussagen zum Schutzgut Boden.
4. Schutzgut Wasser: Oberflächenentwässerungskonzept vom 29.03.2026 mit Berechnungen zur erforderlichen Regenwasserrückhaltung; Umweltberichte mit Aussagen zum Schutzgut Wasser.
5. Schutzgut Klima und Luft: Umweltberichte mit Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf Klima und Luft.
6. Schutzgüter Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Umweltberichte mit Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter.
Folgende Stellungnahmen von Fachbehörden liegen hinsichtlich umweltbezogener Informationen vor:
1. Stellungnahme des I. Entwässerungsverbands Emden zum Schutz und zum Funktionserhalt der betroffenen Gewässer und Uferbereiche,
2. Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie mit Hinweisen zum Schutzgut Boden sowie zum Baugrund,
3. Stellungnahme des Bau- und Entsorgungsbetriebs, Abteilung Entsorgung zur Oberflächenentwässerung sowie zur Gewässerunterhaltung,
4. Stellungnahme des Fachdienstes Umwelt und Klimaschutz der Stadt Emden mit Hinweisen zur Entsorgung potentiell sulfatsaurer Böden, zur Eingriffsregelung, zu vorliegenden Altlasten- und Kampfmittelverdachtsflächen sowie zur Oberflächenentwässerung und Gewässerunterhaltung,
5. Stellungnahme des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Gewässerkundlicher Landesdienst zur Oberflächenentwässerung.
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet können die Entwürfe während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr) im Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38b, Raum 212 eingesehen werden. Es wird um telefonische Terminvereinbarung unter den Rufnummern 04921/87-1520 oder -1416 oder per E-Mail an stadtplanung(at)emden.de gebeten. Bei Bedarf können die Unterlagen auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail unter den genannten Kontaktdaten) auch auf postalischem Wege zugestellt werden. Eine Erläuterung der Planinhalte kann ebenfalls telefonisch erfolgen.
Stellungnahmen sollen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungszeit möglichst in elektronischer Form an stadtplanung(at)emden.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stel-lungnahmen auch postalisch an die Stadt Emden, Fachdienst Stadtplanung, Ringstraße 38b, 26721 Emden, gesandt werden sowie persönlich vor Ort an gleicher Anschrift oder telefonisch unter den oben genannten Rufnummern zur Niederschrift beim Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Niedersächsischem Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Information der betroffenen Personen (Bürger*innen) bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO)“, das den veröffentlichten Planunterlagen beigefügt ist.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
In Bezug auf die Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 3 Absatz 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Emden, 16.06.2026 STADT EMDEN – FD 361 – Der Oberbürgermeister
Auslegungsunterlagen FNP 73. Änderung
Anlage 1 - 73. FNP-Änd. Entwurf Planzeichnung
Anlage 2a - 73. FNP-Änd. Entwurf Begründung
Anlage 2b - 73. FNP-Änd. Entwurf Umweltbericht
Anlage 3 - 73. FNP-Änd. Umweltbezogene Stellungnahmen
Anlage 4 - 73. FNP-Änd. Verträglichkeitsanalyse
Anlage 5 - 73. FNP-Änd. Verträglichkeit gutachterliche Stellungnahme
Anlage 6a - 73. FNP-Änd. Bodengutachten
Anlage 6b - 73. FNP-Änd. Geotechnischer Bericht
Anlage 6c - 73. FNP-Änd. Sulfatsaure Böden
Anlage 7 - 73. FNP-Änd. Kampfmittel
Anlage 8 - 73. FNP-Änd. Oberflächenentwässerung
Anlage 9 - 73. FNP-Änd. Schallgutachten
Anlage 10 - 73. FNP-Änd. Verkehrsuntersuchung
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in den Bauleitplanverfahren „Nahversorger/Kompensation südl. Uphuser Straße“ (Stadtteil Wolthusen)
1. 73. Änderung des Flächennutzungsplans
2. Bebauungsplan D 158 („Nahversorger/Kompensation südl. Uphuser Straße“)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Emden hat in seiner Sitzung am 15.06.2026 beschlossen, den Entwurf und die Entwurfsbegründung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) sowie des Bebauungsplanes D 158 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen und zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich der 73. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans D 158 befindet sich im Stadtteil Wolthusen, südlich der Uphuser Straße, nördlich des Ems-Jade-Kanals sowie östlich des Kampwegs und des Gewässers „Altes Wolthuser Tief“. Der genaue Geltungsbereich der beiden Bauleitpläne ist aus untenstehendem Übersichtsplan ersichtlich. Ziel der Planungen ist die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel im nördlichen Bereich des Plangebietes sowie die Festsetzung von Flächen für Kompensationsmaßnahmen im südlichen Teil.
Die Planentwürfe der 73. Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplans D 158 mit den zugehörigen Begründungen mit Umweltberichten sowie vorliegende Gutachten und Stel-lungnahmen mit umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom
22.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026
auf der Internetseite der Stadt Emden www.emden.de unter der Rubrik Bürgerservice / Bekanntmachungen / Bekanntmachungen des FD Stadtplanung veröffentlicht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen zur Einsichtnahme vor:
1. Schutzgut Mensch: Schalltechnisches Gutachten vom 26.01.2026 mit Aussagen zu Gewerbelärmimmissionen; Umweltberichte mit Aussagen zum Immissionsschutz.
2. Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Umweltberichte mit Aussagen zu Biotoptypen, Vorkommen von Vögeln, Fledermäusen und Amphibien/Reptilien, Darstellung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung nachteiliger Umweltwirkungen, Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände.
3. Schutzgut Boden: Orientierende Altlastenuntersuchung und Prüfung auf sulfatsaure Eigenschaften vom 19.05.2026 mit Aussagen zu Schadstoffbelastungen und Empfehlungen zum Umgang mit Bodenaushub; Geotechnischer Bericht vom 06.11.2020 mit Aussagen über die Bodenverhältnisse sowie Empfehlungen zur Gründung; Geotechnischer Untersu-chungsbericht und chemische Analytik zu sulfatsauren Böden vom 04.02.2019; Luftbildauswertung vom 11.03.2022 mit Hinweisen zur Kampfmittelbelastung; Umweltberichte mit Aussagen zum Schutzgut Boden.
4. Schutzgut Wasser: Oberflächenentwässerungskonzept vom 29.03.2026 mit Berechnungen zur erforderlichen Regenwasserrückhaltung; Umweltberichte mit Aussagen zum Schutzgut Wasser.
5. Schutzgut Klima und Luft: Umweltberichte mit Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf Klima und Luft.
6. Schutzgüter Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Umweltberichte mit Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter.
Folgende Stellungnahmen von Fachbehörden liegen hinsichtlich umweltbezogener Informationen vor:
1. Stellungnahme des I. Entwässerungsverbands Emden zum Schutz und zum Funktionserhalt der betroffenen Gewässer und Uferbereiche,
2. Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie mit Hinweisen zum Schutzgut Boden sowie zum Baugrund,
3. Stellungnahme des Bau- und Entsorgungsbetriebs, Abteilung Entsorgung zur Oberflächenentwässerung sowie zur Gewässerunterhaltung,
4. Stellungnahme des Fachdienstes Umwelt und Klimaschutz der Stadt Emden mit Hinweisen zur Entsorgung potentiell sulfatsaurer Böden, zur Eingriffsregelung, zu vorliegenden Altlasten- und Kampfmittelverdachtsflächen sowie zur Oberflächenentwässerung und Gewässerunterhaltung,
5. Stellungnahme des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Gewässerkundlicher Landesdienst zur Oberflächenentwässerung.
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet können die Entwürfe während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr) im Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38b, Raum 212 eingesehen werden. Es wird um telefonische Terminvereinbarung unter den Rufnummern 04921/87-1520 oder -1416 oder per E-Mail an stadtplanung(at)emden.de gebeten. Bei Bedarf können die Unterlagen auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail unter den genannten Kontaktdaten) auch auf postalischem Wege zugestellt werden. Eine Erläuterung der Planinhalte kann ebenfalls telefonisch erfolgen.
Stellungnahmen sollen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungszeit möglichst in elektronischer Form an stadtplanung(at)emden.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stel-lungnahmen auch postalisch an die Stadt Emden, Fachdienst Stadtplanung, Ringstraße 38b, 26721 Emden, gesandt werden sowie persönlich vor Ort an gleicher Anschrift oder telefonisch unter den oben genannten Rufnummern zur Niederschrift beim Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Niedersächsischem Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Information der betroffenen Personen (Bürger*innen) bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO)“, das den veröffentlichten Planunterlagen beigefügt ist.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
In Bezug auf die Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 3 Absatz 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Emden, 16.06.2026 STADT EMDEN – FD 361 – Der Oberbürgermeister
Auslegungsunterlagen Bebauungsplan D 158
Anlage 1 - B-Plan D 158 Entwurf Planzeichung
Anlage 2a - B-Plan D 158 Entwurf Begründung
Anlage 2b - B-Plan D 158 Entwurf Umweltbericht
Anlage 3 - B-Blan D 158 Umweltbezogene Stellungnahmen
Anlage 4 - B-Plan D 158 Verträglichkeitsanalyse
Anlage 5 - B-Plan D 158 Verträglichkeit gutachterliche Stellungnahme
Anlage 6a - B-Plan D 158 Bodengutachten
Anlage 6b - B-Plan D 158 Geotechnischer Bericht
Anlage 6c - B-Plan D 158 Sulfatsaure Böden
Anlage 7 - B-Plan D 158 Kampfmittel
Anlage 8 - B-Plan D 158 Oberflächenentwaesserung
Anlage 9 - B-Plan D 158 Schallgutachten
Anlage 10 - B-Plan D 158 Verkehrsuntersuchung
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Aufhebung des Bebauungsplans D 125, 1. Änderung „Vorhabenbezogener Bebauungsplan für einen Verbrauchermarkt an der Folkmar-Allena-Straße“ (Stadtteil Wolthusen) im be-schleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Emden hat in seiner Sitzung am 15.06.2026 beschlossen, den Entwurf und die Entwurfsbegründung der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans D 125, 1. Änderung „Vorhabenbezogener Bebauungsplan für einen Verbrauchermarkt an der Folkmar-Allena-Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen und zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Auf rechtlicher Grundlage des § 13a BauGB kann ein Bebau-ungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt bzw. i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB aufgehoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans D 125, 1. Änderung umfasst das Flurstück 4/6, Flur 2 der Gemarkung Wolthusen mit einer Größe von rund 5.700 m², das östlich der Folkmar-Allena-Straße liegt. Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem untenstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Hintergrund der Planung ist die Tatsache, dass der beste-hende Nahversorger seinen Standort auf eine Fläche südlich der Uphuser Straße verlagern möchte. Hierzu wurde parallel die Aufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans D 158 beschlossen. Um eine Nachnutzung des bestehenden Standortes durch Einzelhandelsbetriebe zu verhindern, soll die 1. Änderung des Bebauungsplans D 125 aufgehoben werden. Anschließend soll der rechtskräftige Bebauungs-plan D 125 wieder in Kraft treten, der für die Flächen ein Allgemeines Wohngebiet vorsieht.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf und die Entwurfsbegründung der Satzung zur Auf-hebung des Bebauungsplans D 125, 1. Änderung in der Zeit vom
22.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026
auf der Internetseite der Stadt Emden www.emden.de unter der Rubrik: Bürgerservice / Bekanntmachungen / Bekanntmachungen des FD-Stadtplanung veröffentlicht. Ergänzend können die Entwürfe während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr) im Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ring-straße 38b, Raum 212 eingesehen werden. Es wird um telefonische Terminvereinbarung unter den Rufnummern 04921/87-1520 oder -1416 oder per E-Mail an stadtplanung(at)emden.de gebeten. Bei Bedarf können die Unterlagen auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail unter den genannten Kontaktdaten) auch auf postalischem Wege zugestellt werden. Eine Erläuterung der Planinhalte kann ebenfalls telefonisch erfolgen. Stellungnahmen sollen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungszeit möglichst in elektronischer Form an stadtplanung(at)emden.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch postalisch an die Stadt Emden, Fachdienst Stadtplanung, Ringstraße 38b, 26721 Emden, gesandt werden sowie persönlich vor Ort an gleicher Anschrift oder telefonisch unter den oben genannten Rufnummern zur Niederschrift beim Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Niedersächsischem Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Information der betroffenen Personen (Bürger*innen) bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO)“, das den veröffentlichten Planunterlagen beigefügt ist.
Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist
Emden, 16.06.2026 STADT EMDEN – FD 361 – Der Oberbürgermeister
Auslegungsunterlagen Aufhebung D 125, 1. Änderung
Anlage 1 - D 125 1. Änd. Aufhebung Entwurf Satzung
Anlage 2 - D 125 1. Änd. Aufhebung Entwurf Begründung
Anlage 3 - D 125 1. Änd. B-Plan
Anlage 4 - D 125 1. Änd. Begründung
Anlage 5 - D 125 B-Plan
Anlage 6 - D 125 Begründung
Nahverkehrsplan Stadt Emden 2023
Die Stadt Emden ist nach § 4 (1) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs und als solcher gemäß § 6 (1) NNVG zur Aufstellung bzw. Fortschreibung eines Nahverkehrsplans (NVP) verpflichtet. Gemäß dem NNVG hat ein NVP einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren, ehe eine Fortschreibung durchgeführt werden muss.
Der Nahverkehrsplan wurde durch den Rat der Stadt Emden am 07.12.2023 beschlossen und kann unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden.
Nahverkehrsplan 2023 Emden Endfassung
Nahverkehrsplan 2023 Emden Endfassung Kartenband
Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichung gemäß Artikel 7 Abs.1 der Verordnung (EG) 1370/2007
Teilbericht Busverkehr
Gesamtbericht 2010 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2011 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2012 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2013 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2014 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2015 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2016 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2017 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2018 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2019 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2020 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2021 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2022 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2023 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2024 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Amtsblätter für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden

Zu den Amtsblättern des Landkreises Aurich
und der Stadt Emden


