Bekanntmachungen des FD Stadtplanung
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNGEN/BEKANNTMACHUNGEN
BAULEITPLANUNG DER STADT EMDEN
Beschluss zur 1. Änderung gemäß § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB und zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 BauGB
BEBAUUNGSPLAN D 156 CONREBBERSWEG WEST III. ABSCHNITT TEIL A
(WOHNEN)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Emden hat in seiner Sitzung am 04.03.2024 die Ände-
rung sowie die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs.
2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für den Bebauungs-
plan D 156 Conrebbersweg West III. Abschnitt Teil A (Wohnen) beschlossen. Der räumliche
Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des seit dem
01.04.2021 rechtskräftigen Bebauungsplan D 156 Conrebbersweg West III. Abschnitt Teil A
(Wohnen). Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 17,3 ha zwischen der Bundesautobahn
31 und dem östlichen Siedlungsrand des Stadtteils Conrebbersweg. Der genaue Geltungs-
bereich ist aus dem untenstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Inhalt der 1. Änderung sind
Regelungen für die Dachform von Gebäuden sowie für die Dachbegrünung.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Dadurch und mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB
kann diese Bauleitplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt
werden. Es wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörte-
rung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange) abgesehen. Ebenfalls wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz
2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zu-
sammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einho-
lung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB. Der Planentwurf und die Entwurfsbegrün-
dung stehen in der Zeit vom
18.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024
auf der Internetseite der Stadt Emden unter www.emden.de, Rubrik: Bürgerservice >
Bekanntmachungen > Bekanntmachungen des FD Stadtplanung zur Einsichtnahme zur
Verfügung. Ergänzend können die Unterlagen sowie der Planung zugrundeliegende Vorschrif-
ten (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) während der Dienststunden (Mon-
tag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr) im
Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38b, Raum 212 eingesehen werden.
Hierfür wird um telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer 04921/87-1416 oder
-1215 oder per E-Mail an stadtplanung(at)emden.de gebeten.
Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Auslegungszeit schriftlich möglichst in
elektronischer Form an stadtplanung(at)emden.de oder bei Bedarf postalisch an die Stadt Em-
den, Fachdienst Stadtplanung, Ringstraße 38b, 26721 Emden übermittelt oder beim Fach-
dienst Stadtplanung zur Niederschrift gebracht werden.
Emden, 08.03.2024
Stadt Emden- Fachdienst Stadtplanung
Tim Kruithoff
Der Oberbürgermeister
Das Amtsblatt Nr. 9 vom 8. März 2024 mit dem Bekanntmachungstext finden Sie hier:
Unterlagen zum Bauleitplanverfahren 1. Änderung des Bebauungsplans D 156 Conrebbersweg West III. Abschnitt Teil A (Wohnen)
Bebauungsplan D 156 Conrebbersweg West III. Abschnitt Teil A (Wohnen), 1. Änderung Begründung
Bebauungsplan D 156 Conrebbersweg West III. Abschnitt Teil A (Wohnen), Planzeichnung
Erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB;
BEBAUNGSPLAN D 156 CONREBBERSWEG WEST III. ABSCHNITT TEIL B
(GEWERBE)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Emden hatte in seiner Sitzung am 14.12.2020 die Durch-
führung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Bau-
gesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung für den Entwurf des Bebauungsplanes
D 156 Conrebbersweg West III. Abschnitt (Wohnen/Gewerbe) beschlossen. Die öffentliche
Auslegung erfolgte in der Zeit vom 04.01.2021 bis zum 08.02.2021. Nach der Offenlage des
Entwurfs des Bebauungsplans D 156 Conrebbersweg West III. Abschnitt wurde das Plangebiet in
einen Teil A und einen Teil B unterteilt. Teil A des Bebauungsplans D 156 Conrebbersweg West
III. Abschnitt ist seit dem 01.04.2021 rechtskräftig. Der Bebauungsplan D 156 Conrebbersweg
West III. Abschnitt (Teil A) weist Allgemeine Wohngebiete (WA) und Urbane Gebiete (MU) aus, die
an den bestehenden Stadtteil Conrebbersweg anknüpfen. Für den Teil B sind – neben dem vor-
genannten Urbanen Gebiet (MU) – ein Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung
„Großflächiger Einzelhandel“ sowie für das Gewerbe nutzbare Flächen in Form von Gewerbege-
bieten (GE) vorgesehen. Die Gliederung erfolgte im Wesentlichen aufgrund von Hinweisen bezüg-
lich der schalltechnischen Festsetzungen im vorgenannten Verfahren, welche eine Überarbeitung
der Planungsinhalte im Teil B erforderlich machten. Aufgrund des eindeutig definierten Sachver-
haltes können im aktuellen Verfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur Stellungnahmen zum Teil B
der Planung abgegeben werden. Auf eine Verkürzung der Auslegungsfrist wird verzichtet.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6,6 ha zwischen der Bundesautobahn 31 und
dem östlichen Siedlungsrand des Stadtteils Conrebbersweg. Der genaue Geltungsbereich ist
aus dem untenstehenden Übersichtsplan ersichtlich.
Der Planentwurf und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht, den vorliegenden Gut-
achten und den Stellungnahmen und Abwägungen stehen in der Zeit vom
18.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024
auf der Internetseite der Stadt Emden unter www.emden.de, Rubrik: Bürgerservice >
Bekanntmachungen > Bekanntmachungen des FD Stadtplanung zur Einsichtnahme zur
Verfügung. Ergänzend können die Unterlagen sowie der Planung zugrundeliegende Vorschrif-
ten (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) während der Dienststunden (Mon-
tag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr) im
Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38b, Raum 212 eingesehen werden.
Hierfür wird um telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer 04921/87-1416 oder
-1215 oder per E-Mail an stadtplanung(at)emden.de gebeten.
Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Auslegungszeit schriftlich möglichst in
elektronischer Form an stadtplanung(at)emden.de oder bei Bedarf postalisch an die Stadt Em-
den, Fachdienst Stadtplanung, Ringstraße 38b, 26721 Emden übermittelt oder beim Fach-
dienst Stadtplanung zur Niederschrift gebracht werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen in Form des Umweltberichts, als
Fachgutachten oder als Stellungnahmen von Fachbehörden hinsichtlich umweltbezogener
Belange zur Einsichtnahme vor:
1. Umweltbericht
mit Aussagen zu den Auswirkungen auf Schutzgüter, Darstellung der Maßnahmen zur Ver-
meidung, zur Minimierung und zur Kompensation sowie Darstellung der Ausgleichs- und Er-
satzmaßnahmen
2. Fachgutachten:
- GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH (2019): Soziales Wohn-
raumversorgungs- und Wohnraumentwicklungskonzept Stadt Emden. Ergebnisbericht.
Hamburg, Februar 2019
- Ingenieurbüro IdV GBR (2017): Bebauungsplan D 156 Conrebbersweg, Emden. Dokumen-
tation der Untersuchungen zur Bodenbeschaffenheit unter besonderer Berücksichtigung
möglicher sulfatsaurer Eigenschaften. Greetsiel, 23.01.2017.
- Ingenieurbüro Linnemann (2020): Bebauungsplan D 156, 26721 Emden. Dokumentation der
Bodenbelastung auf sulfatsaure Böden. Geltungsbereich des Bebauungsplan D 156 Conr-
ebbersweg West III. Abschnitt – 2. Teilbericht. Hude-Wüsting, Oktober 2020.
- Institut für Geotechnik Hochschule Bremen (2016): Erschließung geplanter Wohnbauflächen
im Stadtteil Conrebbersweg in Emden. 1. Bericht: Erschließungsgutachten für die Rahmen-
planung. Bremen, 18.01.2016
- Sachverständigenbüro Staude (2017): Bericht Luftbildauswertung und Kampfmittelrecher-
che zur Verifizierung der Kampfmittelgefährdung. Bebauungsplan D 156 Conrebbersweg
West, Emden (2. Erweiterung). Limbach-Oberfrohna, 25.09.2017.
- SHP Ingenieure (2020): Emden – 2. Aktualisierung der Verkehrsuntersuchungen zum Rah-
menplan Conrebbersweg. Hannover, Mai 2020.
- Stadt Emden (2017): Masterplan 100 % Klimaschutz. Emden, November 2017.
- StraPs (Straßenbau Prüfstelle) GmbH (2019): Erschließung Bebauungsplan D 156 Conreb-
bersweg West Emden. Ingenieurgeologisches Streckengutachten. Leer, 26.03.2019.
- Zech Ingenieurgesellschaft mbH (2020): Schalltechnischer Bericht NR. LL14775.2/01 zum
Bauleitplanverfahren D 156 Conrebbersweg West III. Abschnitt sowie zur 67. Änderung des
Flächennutzungsplans im Stadtteil Conrebbersweg der Stadt Emden. Lingen, 17.06.2020
- Lärmschutz Seeburg (2022): Schalltechnische Untersuchung für den B-Plan D 156 Conreb-
bersweg West III. Abschnitt Teil B in Emden
3. Stellungnahmen von Fachbehörden
- Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Emden vom 05.01.2021
- Stellungnahme des Fachdienstes Umwelt vom 04.02.2021
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebau-
ungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte
und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans
nicht von Bedeutung ist.
Emden, 08.03.2024
Stadt Emden- Fachdienst Stadtplanung
Tim Kruithoff
Der Oberbürgermeister
Das Amtsblatt Nr. 9 vom 8. März 2024 mit dem Bekanntmachungstext finden Sie hier:
www.emden.de/rathaus/amtsblatt
Unterlagen zum Bauleitplanverfahren Bebauungsplan D 156 Conrebbersweg West III. Abschnitt Teil B (Gewerbe)
Planunterlagen
D 156 III Abschnitt Teil B Planzeichnung erneute Auslegung März 2024
D 156 III Abschnitt Teil B Begründung erneute Auslegung März 2024
D 156 III Abschnitt Teil B Umweltbericht erneute Auslegung März 2024
Anhang zum Umweltbericht
Karte 1a
Karte 1b
Karte 1c
Karte 1d
Karte 1e
Karte 2a
Karte 2b
Karte 3
Karte 4
Karte 5
Karte 6
Karte 7a
Karte 7b
Karte 7c
Karte 7d
Tabelle 1
Tabelle 2
Tabelle 3a
Tabelle 3b
Anlagen zum Umweltbericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Gutachten - Quellen
01 GEWOS Soziales Wohnraumversorgungskonzept Februar 2019
02 IDV Sulfatsaure Böden Januar 2017
03 Linnemann Sulfatsaure Böden Oktober 2020
03a Linnemann Historische Erkundung Altlasten Juli 2020
04 Institut für Geotechnik Erschließungsgutachten November 2018
05 Staude Kampfmittelrecherche September 2017
06 SHP Ingenieure 2. Aktualisierung der VU Mai 2020
07 Masterplan Klimaschutz
08 StraPs Streckengutachten März 2019
09 Zech Ingenieurgesellschaft Schalltechnischer Bericht LL 14775.2-01 17.06.2020
10 Schalltechnische Untersuchung Lärmschutz Seeburg 2022
Stellungnahmen
Fachdienst Umwelt 04.02.2021
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden 05.01.2021
Nahverkehrsplan Stadt Emden 2023 - Beteiligungsverfahren
Die Stadt Emden ist nach § 4 (1) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs und als solcher gemäß § 6 (1) NNVG zur Aufstellung bzw. Fortschreibung eines Nahverkehrsplans (NVP) verpflichtet. Gemäß dem NNVG hat ein NVP einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren, ehe eine Fortschreibung durchgeführt werden muss.
Hiermit leitet die Stadt Emden das formelle öffentliche Beteiligungsverfahren gem. § 6 Abs. 4 NNVG ein. Das Beteiligungsverfahren richtet sich an die benachbarten Aufgabenträger, die Straßenbaulastträger, die Verbände und Institutionen, die die Interessen der Fahrgäste vertreten, die betroffenen Verkehrsunternehmen sowie die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft.
Sofern Sie eine Stellungnahme abgeben wollen, ist diese bis zum Freitag, den 20.10.2023 per Email an stadtplanung(at)emden.de zu richten.
Entwurf Nahverkehrsplan Stadt Emden 2023
Aktuelle Information: Derzeit ist nur der Stand des Nahverkehrsplans vom Beteiligungsverfahren (25.08.2023) abrufbar. Der finale Stand des Nahverkehrsplans nach Beschlussfassung des Rats der Stadt Emden am 07.12.2023 wird zeitnah veröffentlicht.
Direktvergabe
Die Stadt Emden ist gem. § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr und zugleich nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 NNVG zuständige Behörde im Sinne von § 8a Abs. 1 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 2 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Straße und Schiene.
Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Zuständigkeitsgebiet. Hierzu hat sie im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (tenders electronic daily, „Ted“) eine Vorabbekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht, die u.a. auf das hier abrufbare „Ergänzende Dokument“ verweist. Aus diesem ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung der Direktvergabe des Linienbündels „Stadtverkehr Emden“ und seinen Anlagen ergeben sich die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der geplanten Direktvergabe.
Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichung gemäß Artikel 7 Abs.1 der Verordnung (EG) 1370/2007
Teilbericht Busverkehr
Gesamtbericht 2010 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2011 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2012 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2013 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2014 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2015 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2016 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2017 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2018 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2019 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2020 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2021 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Amtsblätter für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden
Zu den Amtsblättern des Landkreises Aurich
und der Stadt Emden