Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

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Bekanntmachungen des FD Stadtplanung

BAULEITPLANUNG DER STADT EMDEN

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNGEN/BEKANNTMACHUNGEN

Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung §§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB in den Bauleitplanverfahren

1.    Flächennutzungsplan 83. Änderung „Ubierstraße“ (Stadtteil Constantia)
2.    Bebauungsplan D 160 III Abschnitt „Ubierstraße“ (Stadtteil Constantia)

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.10.2021 gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung die Aufstellung des Bebauungsplans D 160 III AB „Ubierstraße“ und die 83. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelerfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans D 160 III AB „Ubierstraße“ umfasst eine Fläche von rd. 11,8 ha im Stadtteil Constantia. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 1/308 der Flur 49 und dem Friesenhügel, im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 23/32 der Flur 5 und dem Emder Hauptbahnhof, im Süden durch die südliche Grenze des Flurstücks 23/64 der Flur 5 und der Larrelter Straße sowie im Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 1/105 der Flur 45 und der Hochschule Emden begrenzt. Der genaue Geltungsbereich des Bauleitplans ist aus dem untenstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Ziel der Bauleitplanungen ist vorwiegend die Ausweisung Urbaner Gebiete gem. § 6a BauNVO sowie in Teilbereichen Gewerbegebiete gem. § 8 BauNVO. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei ist ihre Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Planvorentwurf der 83. Flächennutzungsplanänderung sowie der Bebauungsplanvor-entwurf D 160 III AB „Ubierstraße“ mit den zugehörigen Vorentwurfsbegründungen und weiteren Unterlagen sind in der Zeit vom
27.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026
auf der Internetseite der Stadt Emden zur Einsichtnahme veröffentlicht: www.emden.de, Rubrik: Bürgerservice / Bekanntmachungen / Bekanntmachungen des FD Stadtplanung. Parallel liegen die Unterlagen sowie der Planung zugrundeliegende Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr) im Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38b, Raum 212 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Termine können bevorzugt per E-Mail an stadtplanung(at)emden.de sowie unter den Rufnummern 04921/87-1416 oder -1520 vereinbart werden. Bei Bedarf können die Unterlagen auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail unter den genannten Kontaktdaten) auch auf postalischem Wege zugestellt werden. Eine Erläuterung der Planinhalte kann ebenfalls telefonisch erfolgen. Stellungnahmen sollen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden. Die Adresse hierfür ist stadtplanung(at)emden.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Adresse Stadt Emden, Fachdienst Stadtplanung, Ringstraße 38b, 26721 Emden oder telefonisch unter den oben genannten Rufnummern zur Niederschrift beim Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden. Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Niedersächsischem Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Information der betroffenen Personen (Bürger*innen) bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO).“

Emden, 24.07.2026 STADT EMDEN – FD 361- Der Oberbürgermeister

Bekanntmachungstext

 

Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in den Bauleitplanverfahren „Nahversorger/Kompensation südl. Uphuser Straße“ (Stadtteil Wolthusen)

1. 73. Änderung des Flächennutzungsplans 
2. Bebauungsplan D 158 („Nahversorger/Kompensation südl. Uphuser Straße“) 
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Emden hat in seiner Sitzung am 15.06.2026 beschlossen, den Entwurf und die Entwurfsbegründung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) sowie des Bebauungsplanes D 158 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen und zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich der 73. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans D 158 befindet sich im Stadtteil Wolthusen, südlich der Uphuser Straße, nördlich des Ems-Jade-Kanals sowie östlich des Kampwegs und des Gewässers „Altes Wolthuser Tief“. Der genaue Geltungsbereich der beiden Bauleitpläne ist aus untenstehendem Übersichtsplan ersichtlich. Ziel der Planungen ist die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel im nördlichen Bereich des Plangebietes sowie die Festsetzung von Flächen für Kompensationsmaßnahmen im südlichen Teil.
Die Planentwürfe der 73. Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplans D 158 mit den zugehörigen Begründungen mit Umweltberichten sowie vorliegende Gutachten und Stel-lungnahmen mit umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom 
22.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026
auf der Internetseite der Stadt Emden www.emden.de unter der Rubrik Bürgerservice / Bekanntmachungen / Bekanntmachungen des FD Stadtplanung veröffentlicht. 
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen zur Einsichtnahme vor:
1.    Schutzgut Mensch: Schalltechnisches Gutachten vom 26.01.2026 mit Aussagen zu Gewerbelärmimmissionen; Umweltberichte mit Aussagen zum Immissionsschutz.
2.    Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Umweltberichte mit Aussagen zu Biotoptypen, Vorkommen von Vögeln, Fledermäusen und Amphibien/Reptilien, Darstellung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung nachteiliger Umweltwirkungen, Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände.
3.    Schutzgut Boden: Orientierende Altlastenuntersuchung und Prüfung auf sulfatsaure Eigenschaften vom 19.05.2026 mit Aussagen zu Schadstoffbelastungen und Empfehlungen zum Umgang mit Bodenaushub; Geotechnischer Bericht vom 06.11.2020 mit Aussagen über die Bodenverhältnisse sowie Empfehlungen zur Gründung; Geotechnischer Untersu-chungsbericht und chemische Analytik zu sulfatsauren Böden vom 04.02.2019; Luftbildauswertung vom 11.03.2022 mit Hinweisen zur Kampfmittelbelastung; Umweltberichte mit Aussagen zum Schutzgut Boden.
4.    Schutzgut Wasser: Oberflächenentwässerungskonzept vom 29.03.2026 mit Berechnungen zur erforderlichen Regenwasserrückhaltung; Umweltberichte mit Aussagen zum Schutzgut Wasser.
5.    Schutzgut Klima und Luft: Umweltberichte mit Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf Klima und Luft.
6.    Schutzgüter Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Umweltberichte mit Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter.

Folgende Stellungnahmen von Fachbehörden liegen hinsichtlich umweltbezogener Informationen vor:

1.    Stellungnahme des I. Entwässerungsverbands Emden zum Schutz und zum Funktionserhalt der betroffenen Gewässer und Uferbereiche,
2.    Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie mit Hinweisen zum Schutzgut Boden sowie zum Baugrund,
3.    Stellungnahme des Bau- und Entsorgungsbetriebs, Abteilung Entsorgung zur Oberflächenentwässerung sowie zur Gewässerunterhaltung,
4.    Stellungnahme des Fachdienstes Umwelt und Klimaschutz der Stadt Emden mit Hinweisen zur Entsorgung potentiell sulfatsaurer Böden, zur Eingriffsregelung, zu vorliegenden Altlasten- und Kampfmittelverdachtsflächen sowie zur Oberflächenentwässerung und Gewässerunterhaltung,
5.    Stellungnahme des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Gewässerkundlicher Landesdienst zur Oberflächenentwässerung.
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet können die Entwürfe während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr) im Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38b, Raum 212 eingesehen werden. Es wird um telefonische Terminvereinbarung unter den Rufnummern 04921/87-1520 oder -1416 oder per E-Mail an  stadtplanung(at)emden.de gebeten. Bei Bedarf können die Unterlagen auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail unter den genannten Kontaktdaten) auch auf postalischem Wege zugestellt werden. Eine Erläuterung der Planinhalte kann ebenfalls telefonisch erfolgen. 
Stellungnahmen sollen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungszeit möglichst in elektronischer Form an stadtplanung(at)emden.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stel-lungnahmen auch postalisch an die Stadt Emden, Fachdienst Stadtplanung, Ringstraße 38b, 26721 Emden, gesandt werden sowie persönlich vor Ort an gleicher Anschrift oder telefonisch unter den oben genannten Rufnummern zur Niederschrift beim Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Niedersächsischem Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Information der betroffenen Personen (Bürger*innen) bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO)“, das den veröffentlichten Planunterlagen beigefügt ist.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 
In Bezug auf die Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 3 Absatz 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Emden, 16.06.2026 STADT EMDEN – FD 361 – Der Oberbürgermeister

Bekanntmachungstext

Informationsblatt DS-GVO

Nahverkehrsplan Stadt Emden 2023

Die Stadt Emden ist nach § 4 (1) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs und als solcher gemäß § 6 (1) NNVG zur Aufstellung bzw. Fortschreibung eines Nahverkehrsplans (NVP) verpflichtet. Gemäß dem NNVG hat ein NVP einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren, ehe eine Fortschreibung durchgeführt werden muss.

Der Nahverkehrsplan wurde durch den Rat der Stadt Emden am 07.12.2023 beschlossen und kann unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden.

Nahverkehrsplan 2023 Emden Endfassung
Nahverkehrsplan 2023 Emden Endfassung Kartenband


Öffentliche Bekanntmachung


Amtsblätter für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden

Zu den Amtsblättern des Landkreises Aurich
und der Stadt Emden