Bekanntmachungen des FD Stadtplanung

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNGEN/BEKANNTMACHUNGEN

BAULEITPLANUNG DER STADT EMDEN

Aufstellung und Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in den Bauleitplanverfahren „Wybelsumer Polder“ (Stadtteil Wybelsum)

1. FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 89. ÄNDERUNG
2. BEBAUUNGSPLAN D 150 K, 1. ÄNDERUNG
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Emden hat in seiner Sitzung am 04.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung die Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans und am 06.02.2023 die Aufstellung des Bebauungs-plans D 150 K, 1. Änderung „Wybelsumer Polder“ beschlossen. In der Sitzung am 04.09.2023 wurde zudem die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für die Verfahren beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Wybelsum und umfasst Flächen im Umfang von rund 100 ha im westlichen Bereich des Wybelsumer Polders südlich der Knockster Straße und westlich der Straße Zur Konservenfabrik. Der genaue räumliche Geltungsbereich der 89. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans D 150 K, 1. Änderung sind aus dem untenstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Ziel der Bauleitplanungen ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 BauNVO für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Windenergieanlagen sowie gewerbliche Bauflächen. Hiermit soll die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Kombination mit Windenergieanlagen unter Beibehaltung des landesraumordnerisch festgelegten Vorrangs für hafenorientierte wirtschaftliche Betriebe gewährleistet werden. Zur Umsetzung der Planung ist die Verlagerung von Kompensationsflächen für den Bebauungsplan D 150 „Rysumer Nacken“ erforderlich. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei ist ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der Planvorentwurf der 89. Flächennutzungsplanänderung sowie der Bebauungsplanvorentwurf D 150 K, 1. Änderung „Wybelsumer Polder“ mit den zugehörigen Vorentwurfsbegründungen und Anlagen (Prüfung der Raumverträglichkeit, Unterlage zur Verlagerung von Kompensationsflächen) stehen in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 25.10.2023 auf der Internetseite der Stadt Emden www.emden.de unter der Rubrik Bürgerservice / Bekanntmachungen / Bekanntmachungen des FD Stadtplanung zur Verfügung. Ergänzend können die Unterlagen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38b, Raum 212 eingesehen werden. Es wird um telefonische Terminvereinbarung unter den Rufnummern 04921/87-1520 oder -1416 oder per E-Mail an  stadtplanung(at)emden.de gebeten. Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Auslegungszeit schriftlich möglichst elektronisch an                     stadtplanung(at)emden.de oder bei Bedarf postalisch an die Stadt Emden, Fachdienst Stadtplanung, Ringstraße 38b, 26721 Emden übermittelt werden oder beim Fachdienst Stadtplanung zur Niederschrift gebracht werden.

Emden, 14.09.2023 STADT EMDEN - FD 361 - Der Oberbürgermeister

Anlagen

Bekanntmachungsschreiben zum Download

Vorentwurf 89.FNP-Aend. Planzeichnung

Vorentwurf 89.FNP-Aend. Begründung

Vorentwurf B-Plan D150K, 1. Aend. Planzeichnung

Vorentwurf B-Plan D150K, 1. Aend. Begründung

Prüfung Raumverträglichkeit

Verlagerung Kompensationsflächen


Nahverkehrsplan Stadt Emden 2023 - Beteiligungsverfahren

Die Stadt Emden ist nach § 4 (1) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs und als solcher gemäß § 6 (1) NNVG zur Aufstellung bzw. Fortschreibung eines Nahverkehrsplans (NVP) verpflichtet. Gemäß dem NNVG hat ein NVP einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren, ehe eine Fortschreibung durchgeführt werden muss.

Hiermit leitet die Stadt Emden das formelle öffentliche Beteiligungsverfahren gem. § 6 Abs. 4 NNVG ein. Das Beteiligungsverfahren richtet sich an die benachbarten Aufgabenträger, die Straßenbaulastträger, die Verbände und Institutionen, die die Interessen der Fahrgäste vertreten, die betroffenen Verkehrsunternehmen sowie die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft.

Sofern Sie eine Stellungnahme abgeben wollen, ist diese bis zum Freitag, den 20.10.2023 per Email                          an  stadtplanung(at)emden.de zu richten.

Entwurf Nahverkehrsplan Stadt Emden 2023

Anlage


Direktvergabe

Die Stadt Emden ist gem. § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr und zugleich nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 NNVG zuständige Behörde im Sinne von § 8a Abs. 1 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 2 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Straße und Schiene.

Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Zuständigkeitsgebiet. Hierzu hat sie im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (tenders electronic daily, „Ted“) eine Vorabbekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht, die u.a. auf das hier abrufbare „Ergänzende Dokument“ verweist. Aus diesem ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung der Direktvergabe des Linienbündels „Stadtverkehr Emden“ und seinen Anlagen ergeben sich die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der geplanten Direktvergabe.

Emden Ergänzendes Dokument

 

Öffentliche Bekanntmachung


Amtsblätter für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden

Zu den Amtsblättern des Landkreises Aurich
und der Stadt Emden