Bekanntmachungen des FD Stadtplanung

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNGEN/BEKANNTMACHUNGEN

BAULEITPLANUNG DER STADT EMDEN

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in dem Bauleitplanverfahren B 38 „Zwischen Brückstraße und Falderndelft“ (Innenstadt) – Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Emden hat in seiner Sitzung am 12.07.2021 gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans B 38 „Zwischen Brückstraße und Falderndelft“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. In seiner Sitzung am 04.03.2024 hat der Verwaltungsausschuss zudem die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen. Auf rechtlicher Grundlage des § 13a BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 (3) von der Umweltprüfung nach § 2 (4), von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB abgesehen wird.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Innenstadt und wird im Norden durch die Brückstraße, im Westen durch die östliche Grundstücksgrenze der hauptamtlichen Wachbereitschaft der Stadt Emden, im Süden durch den Falderndelft und im Osten durch die westliche Grundstücksgrenze der ehemaligen Baptistenkirche begrenzt. Der genaue räumliche Geltungsbereich der Bauleitplanung ist aus dem untenstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Anlass der Planung ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, um damit unweit des Stadtzentrums eine verträgliche Nachverdichtung in qualitätvoller Lage am Falderndelft umzusetzen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf und die Entwurfsbegründung sowie die vorliegenden Gutachten in der Zeit vom


22.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024


auf der Internetseite der Stadt Emden zur Einsichtnahme veröffentlicht: www.emden.de, Rubrik: Bürgerservice / Bekanntmachungen / Bekanntmachungen des FD Stadtplanung. Parallel liegen die Unterlagen sowie der Planung zugrundeliegende Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr) im Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38b, Raum 212 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Termine können bevorzugt per E-Mail an stadtplanung(at)emden.de sowie unter den Rufnummern 04921/87-1416 oder -1675 vereinbart werden. Bei Bedarf können die Unterlagen auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail unter den genannten Kontaktdaten) auch auf postalischem Wege zugestellt werden. Eine Erläuterung der Planinhalte kann ebenfalls telefonisch erfolgen.
Stellungnahmen sollen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden. Die Adresse hierfür ist stadtplanung(at)emden.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Adresse Stadt Emden, Fachdienst Stadtplanung, Ringstraße 38b, 26721 Emden oder telefonisch unter den oben genannten Rufnummern zur Niederschrift beim Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden. Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht frist-gerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Emden, 12.04.2024 STADT EMDEN – FD 361- Der Oberbürgermeister

Bekanntmachungstext


Bekanntmachung von Bauleitplänen - Bebauungsplan D 167, I. und V. Abschnitt „Zwischen Ültje und Binnenhafen“ - Satzungsbeschluss

Der Rat der Stadt Emden hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan D 167, I. und V. Abschnitt „Zwischen Ültje und Binnenhafen“, bestehend aus der Planzeichnung und den dazugehörigen textlichen Festsetzungen, als Satzung mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.

Das Bebauungsplangebiet umfasst eine Fläche von rund 3,68 ha und wird wie folgt begrenzt:
im Norden:    durch die Fürbringerstraße
im Osten:    durch die östlichen und südlichen Grenzen der Flurstücke 1/17 und 1/18, die Que-rung der Flurstücke 44/5, 44/3 und 4/65 sowie die Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 4/61, 4/31, 4/26, 4/68 und 4/1
im Süden:    durch die Hansastraße
im Westen:    durch die Cirksenastraße

Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplans ist zudem aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Emden tritt der Bebauungsplan D 167, I. und V. Abschnitt „Zwischen Ültje und Binnenhafen“ gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Die Planunterlagen mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie der Planung zugrundeliegende Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38 b, Zimmer 212 während der Dienststunden eingesehen werden (montags bis freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistungen schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen sind und auf die Vorschriften des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, sofern der Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt wird, wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie die Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Emden unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Emden, 21.03.2024
Stadt Emden - Fachdienst Stadtplanung

Tim Kruithoff
Der Oberbürgermeister

Bekanntmachungstext

 

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 47d (3) BImSchG)

Lärmaktionsplan 4. Stufe - Stadt Emden  – Entwurf zur Beschlussfassung –

Durch den Bundestagsbeschluss des Gesetzes zur „Umsetzung der EGRichtlinie 2002/49/ EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (sog. Umgebungslärmrichtlinie) vom 24. Juni 2005 sind für Hauptverkehrsstraßen oberhalb definierter Verkehrsbelastungen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen. Die Stadt Emden genügt dieser Verpflichtung durch Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in der 4. Stufe. Der nun vorliegende Bericht (im Entwurf) gibt einen Überblick über den darin enthaltenen und aktualisierten Stand der Lärmaktionsplanung in Emden und wird im weiteren Verfahren im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) abgestimmt und anschließend den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.04.2024 die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 47d (3) BImSchG beschlossen.

Der Planentwurf wird in der Zeit vom

19.04.2024 bis einschließlich 21.05.2021

auf der Internetseite der Stadt Emden zur Einsichtnahme veröffentlicht: www.emden.de, Rubrik: Bürgerservice / Bekanntmachungen / Bekanntmachungen des FD Stadtplanung. Parallel liegt der Planentwurf während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr) im Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38b, Raum 212 zur Einsicht öffentlich aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Termine können bevorzugt per E-Mail an stadtplanung(at)emden.de sowie unter den Rufnummern 04921/87-1416 oder -1554 vereinbart werden. Bei Bedarf können die Unterlagen auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail unter den genannten Kontaktdaten) auch auf postalischem Wege zugestellt werden. Eine Erläuterung der Planinhalte kann ebenfalls telefonisch erfolgen.

Stellungnahmen sollen während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden. Die Adresse hierfür ist stadtplanung(at)emden.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Adresse Stadt Emden, Fachdienst Stadtplanung, Ringstraße 38b, 26721 Emden oder telefonisch unter den oben genannten Rufnummern zur Niederschrift beim Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Emden, 16.04.2024
Stadt Emden – Fachdienst Stadtplanung

Tim Kruithoff
Der Oberbürgermeister

Lärmaktionsplan Download

 

 


Nahverkehrsplan Stadt Emden 2023

Die Stadt Emden ist nach § 4 (1) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs und als solcher gemäß § 6 (1) NNVG zur Aufstellung bzw. Fortschreibung eines Nahverkehrsplans (NVP) verpflichtet. Gemäß dem NNVG hat ein NVP einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren, ehe eine Fortschreibung durchgeführt werden muss.

Der Nahverkehrsplan wurde durch den Rat der Stadt Emden am 07.12.2023 beschlossen und kann unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden.

Nahverkehrsplan 2023 Emden Endfassung
Nahverkehrsplan 2023 Emden Endfassung Kartenband

 


Direktvergabe

Die Stadt Emden ist gem. § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr und zugleich nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 NNVG zuständige Behörde im Sinne von § 8a Abs. 1 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 2 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Straße und Schiene.

Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Zuständigkeitsgebiet. Hierzu hat sie im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (tenders electronic daily, „Ted“) eine Vorabbekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht, die u.a. auf das hier abrufbare „Ergänzende Dokument“ verweist. Aus diesem ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung der Direktvergabe des Linienbündels „Stadtverkehr Emden“ und seinen Anlagen ergeben sich die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der geplanten Direktvergabe.

Emden Ergänzendes Dokument

 


Öffentliche Bekanntmachung


Amtsblätter für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden

Zu den Amtsblättern des Landkreises Aurich
und der Stadt Emden