Bekanntmachungen des FD Stadtplanung
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNGEN/BEKANNTMACHUNGEN
BAULEITPLANUNG DER STADT EMDEN
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB
77. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan H 5 „Petkumer Grachten“
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Emden hat in seiner Sitzung am 14.03.2022 gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung die Aufstellung der o.g. Bauleitpläne sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich der Bauleitpläne umfasst eine Fläche von ca. 3,3 ha im Stadtteil Widdelswehr. Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Ems-Seitenkanal, im Osten durch eine gedachte Linie ca. 80 m östlich parallel zur Straße „Zum Bind“, im Süden durch die Blumenstraße und im Westen durch den Sportplatz begrenzt. Der genaue Geltungsbereich der Bauleitpläne ist aus dem untenstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Ziel und Zweck der Planung ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes mit Zugang zum Ems-Seitenkanal sowie von Flächen für den Wassersport. Die Planungsunterlagen liegen in der Zeit vom
10.05.2022 bis einschließlich 13.06.2022
während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr) im Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38b, Raum 212 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist die Einsichtnahme vor Ort jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung sowie unter Einhaltung der jeweils gültigen Corona-Schutzmaßnahmen möglich. Termine können bevorzugt per E-Mail an stadtplanung(at)emden.de sowie unter den Rufnummern 04921/87-1416 oder -1675 vereinbart werden. Darüber hinaus wird auf die parallele Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Emden unter www.emden.de, Rubrik: Rathaus / Bekanntmachungen / Bekanntmachungen des FD Stadtplanung sowie über das niedersächsische UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de verwiesen.
Bei Bedarf können die Unterlagen auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail unter den genannten Kontaktdaten) auch auf postalischem Wege zugestellt werden. Eine Erläuterung der Planinhalte kann ebenfalls telefonisch erfolgen.
Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungszeit schriftlich oder telefonisch unter o.g. Rufnummern bzw. Adresse zur Niederschrift beim Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden. Ebenso können Stellungnahmen auch auf dem Wege der elektronischen Kommunikation übermittelt werden. Die Adresse hierfür ist stadtplanung(at)emden.de.
Emden, 28.04.2022 STADT EMDEN – FD 361- Der Oberbürgermeister
Unterlagen zur Auslegung 77. Änderung FNP/Bebauungsplan H 5
Geltungsbereich der 77. Änderung FNP und Bebauungsplan H 5
77. Änderung FNP Anlage 1 Planzeichnung
77. Änderung FNP Anlage 2 Begründung
77. Änderung FNP Anlage 3 Umweltbericht
Bebauungsplan H 5 Anlage 4 Planzeichnung
Bebauungsplan H 5 Anlage 5 Begründung
Bebauungsplan H 5 Anlage 6 Umweltbericht
Bebauungsplan H 5 Anlage 7 Schalltechnisches Gutachten
Bebauungsplan H 5 Anlage 8 Baugrunderkundung
77. Änderung FNP , Bebauungsplan H 5 Anlage 9 Biototpstrukturen
Bebauungsplan A 12, 2. Änderung „Garagengebäude Medmannstraße“ Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
Der genaue Geltungsbereich des Bauleitplans ist aus dem untenstehenden Übersichtsplan ersichtlich.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Emden hat in seiner Sitzung am 29.11.2021 gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung die Aufstellung des Bebauungsplans A 12, 2. Änderung „Garagengebäude Medmannstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Auf rechtlicher Grundlage des § 13a BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die für die vorliegende Planung erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans hin zu einem Sondergebiet Garagengebäude wird gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 (3) BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 (4), von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a (1) und § 10a (1) BauGB abgesehen wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans A 12, 2. Änderung „Garagengebäude Medmannstraße“ umfasst eine Fläche von ca. 2.000 m² im Stadtteil Innenstadt. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Ringstraße bzw. den daran anschließenden Fuß- u. Radweg, im Osten durch die Ringstraße, im Süden durch die Medmannstraße und im Westen durch die direkt angrenzende Grundstücksgrenze des ehemaligen Hauptzollamtes begrenzt. Das Planungsziel der vorliegenden Bauleitplanung ist die Schaffung eines weiteren Stellplatzangebotes. Die aktuell vorhandenen öffentlichen Parkplätze in der Emder Innenstadt können die stetig steigende Nachfrage nach innerstädtischen Parkflächen nur bedingt bedienen. Dies führt schon jetzt dazu, dass neben dem fließenden Durchgangsverkehr sehr viel Parkraumsuchverkehr entsteht. Um dieser Situation entgegenzuwirken und zusätzlichen Parkraum zur Verfügung zu stellen, soll das Bauleitplanverfahren mit dem Ziel der Festsetzung eines Sondergebietes gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Garagengebäude“ eingeleitet werden.
Das Maß der baulichen Nutzung steht zum jetzigen Stadium der Planung noch nicht abschließend fest. Es ist jedoch absehbar, dass das geplante Garagengebäude bis zu vier Parkebenen und eine Gesamthöhe von ca. 12 Metern aufweisen soll.
Interessierte Bürger/innen können sich in der Zeit vom
20.06.2022 bis einschließlich 01.07.2022
während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr) im Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38b, Raum 212 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist die Erörterung vor Ort jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung sowie unter Einhaltung der jeweils gültigen Corona-Schutzmaßnahmen möglich. Termine können bevorzugt per E-Mail an stadtplanung(at)emden.de sowie unter den Rufnummern 04921/87-1416 oder -1675 vereinbart werden. Darüber hinaus wird auf die parallele Veröffentlichung der Planung auf der Internetseite der Stadt Emden verwiesen: www.emden.de, Rubrik: Bekanntmachungen / Bekanntmachungen des FD Stadtplanung.
Eine Erläuterung der Planinhalte kann ebenfalls telefonisch erfolgen.
Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der frühzeitigen Beteiligung schriftlich oder telefonisch unter o.g. Rufnummern bzw. Adresse zur Niederschrift beim Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden. Ebenso können Stellungnahmen auch auf dem Wege der elektronischen Kommunikation übermittelt werden. Die Adresse hierfür ist stadtplanung(at)emden.de.
Emden, 25.05.2022 STADT EMDEN – FD 361- Der Oberbürgermeister
Bekanntmachungstext zum Download
Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichung gemäß Artikel 7 Abs.1 der Verordnung (EG) 1370/2007
Teilbericht Busverkehr
Gesamtbericht 2010 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2011 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2012 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2013 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2014 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2015 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2016 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2017 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2018 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2019 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesamtbericht 2020 nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Amtsblätter für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden
Zu den Amtsblättern des Landkreises Aurich
und der Stadt Emden