Kinder- und Jugendschutz
Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes
Als die drei Säulen des Jugendschutzes bezeichnet man den erzieherischen, den ordnungsrechtlichen und den strukturellen Kinder- und Jugendschutz. Diese drei Säulen sind eng miteinander verknüpft und bilden die Grundlage eines modernen Jugendschutzes.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sollen zum einen die Kompetenzen der jungen Menschen gefördert werden, um ihnen die Möglichkeit zu schaffen, Gefährdungen und Entwicklungsrisiken zu erkennen und sich davor zu schützen. Sie sollen zu kritik- und entscheidungsfähigen Menschen heranwachsen, welche für sich selbst sowie auch für ihre Mitmenschen Verantwortung übernehmen. Außerdem sollen Eltern und andere Erziehungsberechtigte sowie Fachkräfte in pädagogischen Arbeitsfeldern die Kompetenzen erhalten, um Kinder und Jugendliche vor etwaigen Gefährdungen zu schützen. (§14 SGB VIII (KJHG)).
Themen:
- Sucht und Suchtprävention
- Gewalt
- Medien
- Politischer Extremismus
Die gesetzlichen Grundlagen bilden hier:
§14 SGB VIII (KJHG) – erzieherischer Jugendschutz
Jugendschutzgesetz
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder-JMStV
Ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz
Mit rechtlichen Regelungen und Maßnahmen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jungen Menschen ermöglichen, in unserer Gesellschaft ungefährdet aufzuwachsen. Minderjährige werden durch diese Gesetze geschützt. Sanktionen erfolgen deshalb ausschließlich bei Gesetzesverstößen von Erwachsen wie zum Beispiel von Gewerbetreibenden, Veranstaltern beziehungsweise Anbietern. Aber auch andere Erwachsene stehen in der Verantwortung, dazu zählen zum Beispiel personensorgeberechtigte und erziehungsbeauftragte Personen.
Themen
- Beratung von Veranstaltern bei der Planung von Events bezüglich der Jugendschutzbestimmungen
- Information und Aufklärung für Tankstellen, Kioske, Super- und Getränkemärkte, etc.
- Jugendschutzkontrollen bei Veranstaltungen, in Gaststätten, Videotheken etc.
- Informationen zum Jugendarbeitsschutz
Die gesetzlichen Grundlagen bilden hier:
JuSchG (Jugendschutzgesetz)
JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz)
KindArbSchV (Kinderarbeitsschutzverordnung)
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder-JMStV
Struktureller Kinder- und Jugendschutz
Maßnahmen, die innerhalb des strukturellen Kinder- und Jugendschutzes angewandt werden, sollen kinder- und jugendgerechte Lebensbedingungen schaffen. Sie wirken sich direkt auf die Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen aus und sollen mögliches Gefährdungspotenzial hemmen oder auch verhindern. Hierzu müssen die Lebensräume der Kinder und Jugendlichen angepasst und verbessert werden indem gesellschaftliche Strukturen und Zusammenhänge, die deren Entwicklung behindern könnten, erkannt werden und durch gestalterische und planenden Maßnahmen Beiseite geschafft werden.
Themen:
- Verkehrsplanung
- Stadtplanung
- Spielraum- und Freizeitstättenplanung
- Umweltschutz
- Verhinderung von Armut und struktureller Vernachlässigung