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Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Befreiung von der GEZ-Gebühr

Für die mögliche Befreiung von der GEZ-Gebühr benötigen Sie einen Befreiungsantrag (erhältlich im Bürgerbüro oder online Antrag Befreiung GEZ).

Seit dem 1. April 2005 werden Anträge zur Gebührenbefreiung nur noch von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln bearbeitet.

Befreit werden unter anderem nur noch

  • Behinderte mit einem "RF-Merkzeichen" im Schwerbehindertenausweis. 
    (Eine beglaubigte Kopie des Ausweises kann kostenlos im Bürgerbüro beantragt werden.)
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
  • Empfänger von Grundsicherung
  • Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld ("Harz IV")
  • Empfänger von Ausbildungsförderungen
  • Sonderfürsorgeberechtigte

Anträge sind grundsätzlich von den Antragstellern selbst an die folgende Adresse zu versenden: GEZ, 50656 Köln

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden