Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden
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Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Befreiung von der GEZ-Gebühr
Für die mögliche Befreiung von der GEZ-Gebühr benötigen Sie einen Befreiungsantrag (erhältlich im Bürgerbüro oder online Antrag Befreiung GEZ).
Seit dem 1. April 2005 werden Anträge zur Gebührenbefreiung nur noch von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln bearbeitet.
Befreit werden unter anderem nur noch
- Behinderte mit einem "RF-Merkzeichen" im Schwerbehindertenausweis.
(Eine beglaubigte Kopie des Ausweises kann kostenlos im Bürgerbüro beantragt werden.) - Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
- Empfänger von Grundsicherung
- Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld ("Harz IV")
- Empfänger von Ausbildungsförderungen
- Sonderfürsorgeberechtigte
Anträge sind grundsätzlich von den Antragstellern selbst an die folgende Adresse zu versenden: GEZ, 50656 Köln
Bürgerbüro
Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr