Kinder- und Jugendschutz

Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes

Welche Altersstufen gibt es?
Wer noch nicht 14 Jahre alt ist, ist laut Gesetz ein Kind. Jungen und Mädchen, die zwischen 14 und 17 Jahre alt sind, bezeichnet man als Jugendliche. Ab 18 Jahren ist man volljährig.

Personensorgeberechtigt oder erziehungsbeauftragt?
Personensorgeberechtigt ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. In der Regel sind das die Eltern. Eine erziehungsbeauftragte Person nimmt mit der Zustimmung der Eltern zeitweise oder auf Dauer die Erziehungsaufgaben wahr. Diese erziehungsbeauftragte Person kann jede Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist. Wichtig ist, dass die erziehungsbeauftragte Person bei einer eventuellen Kontrolle nachweisen kann, dass sie das Kind bzw. den Jugendlichen begleiten darf. Generell gilt: Die erziehungsbeauftragte Person ist verantwortlich für den anvertrauten Jugendlichen. Das bedeutet, dass sie sich in einer Diskothek in der Nähe des Jugendlichen aufhalten muss, um dessen Verhalten kontrollieren zu können.

Bis wann darf mein Kind abends draußen bleiben?
Beim Jugendschutz gibt es kein generelles Ausgehverbot für Kinder und Jugendliche. Allerdings gibt es Bestimmungen für bestimmte Orte wie z. B. Discos, Gaststätten und Ähnliches. Die Mitarbeiter dürfen den Kindern und Jugendlichen nur nach den gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (Altersgrenzen und deren zeitliche Auflagen) Aufenthalt gestatten.

Dürfen Kinder und Jugendliche in eine Disco gehen?
Unter 16jährige dürfen Tanzveranstaltungen (zum Beispiel Discos) nicht besuchen. Werden sie von ihren Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet, dürfen sie Tanzveranstaltungen besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen auch allein an Tanzveranstaltungen bis 24 Uhr teilnehmen. Wollen sie dort länger bleiben, dürfen sie das nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person.
Ausnahmeregelungen gelten für Tanzveranstaltungen, die von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe veranstaltet werden, der Brauchtumspflege (z.B. Karnevalsball) oder der künstlerischen Brauchtumspflege (z.B. Tanzballett) dienen. An diesen Veranstaltungen dürfen auch unter 14jährige (Kinder) bis 22 Uhr und Jugendliche unter 16 Jahren bis 24 Uhr ohne Begleitung teilnehmen.

Ab wie viel Jahren darf mein Kind in eine Gaststätte?
In Gaststätten (dazu gehören Discos, Imbissstuben, Restaurants, Bierzelte etc.) dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich nicht aufhalten. Ist das Kind bereits 16 aber noch keine 18 Jahre alt, so ist der Aufenthalt in Gaststätten bis 24 Uhr gestattet. In Begleitung von personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen entfallen diese Zeitvorgaben.
Ausnahmen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gibt es, wenn in der Gaststätte Veranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe stattfinden oder sich das Kind auf Reisen befindet und z.B. notwendige Wartezeiten durch den Besuch einer Gaststätte überbrückt. Außerdem ist der Besuch zwischen 5 Uhr und 23 Uhr gestattet, wenn es sich lediglich um die Einnahme eines Getränks oder einer Speise handelt.
Die oben genannten Aufenthaltsverbote gelten nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe (z.B. anerkannter Jugendverband) teilnehmen oder wenn sie sich auf Reisen befinden.

Wie alt muss mein Kind sein, um abends ein Konzert zu besuchen?
Für Konzerte in Konzerthallen, auf Open-Air-Bühnen oder Festivals sieht das Jugendschutzgesetz zwar keine ausdrücklichen Vorgaben vor, es gibt aber Vorschriften, die auch auf Musikkonzerte Anwendung finden. Neben den Jugendschutzvorgaben für Gaststätten, Alkohol und Tabak kann die Behörde Alters- und Zeitbegrenzungen anordnen, wenn eine Veranstaltung Kinder und Jugendliche körperlich, geistig oder seelisch gefährden kann.

Darf mein Kind allein ins Kino?
Erlaubt ist der Zutritt nur, wenn die Filmvorführung für das Alter der Kinder und Jugendlichen freigegeben ist. Werden Kinder im Alter von 6 bis 11 von einer personensorgeberechtigten Person (ein Elternteil) begleitet, dürfen sie auch Filme ansehen, die mit "Freigegeben ab 12 Jahren" gekennzeichnet sind.
Es gibt auch zeitliche Beschränkungen für den Kinobesuch. Gehen 6 bis 13jährige allein in ein Kino, muss die Vorführung spätestens um 20 Uhr beendet sein. Für Jugendliche von 14 bis einschließlich 15 Jahren liegt diese Grenze bei 22 Uhr und für Jugendliche ab 16 Jahren muss ein Film spätestens um 24 Uhr beendet sein. Wird ein Kind oder ein Jugendlicher z.B. von einem Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet, sind diese Zeitgrenzen aufgehoben. Ein Kind unter 6 Jahren kann nur in Begleitung eines Elternteils oder eines Erziehungsbeauftragten einen Film im Kino sehen.

Mit welchem Alter darf man Alkohol trinken?
Alkohol darf in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht an unter 16jährige abgegeben werden. Auch der Konsum von Alkohol ist in der Öffentlichkeit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren verboten. Einzige Ausnahme: Bier, Wein, Sekt u.ä. (ohne Branntwein bzw. branntweinhaltige Getränke, siehe unten) darf an 14 bis einschließlich 15jährige abgegeben und ihnen der Konsum erlaubt werden, wenn sie von den Eltern begleitet werden.
Getränke und Lebensmittel mit Branntwein dürfen überhaupt nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Auch ist ihnen der Konsum nicht erlaubt. Das gilt auch für Mixgetränke, die Branntwein enthalten - auch dann, wenn der Alkoholgehalt nicht höher als bei Bier und Wein liegt.

Mit welchem Alter darf man rauchen?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Darüber hinaus dürfen an unter 18jährige keine Tabakwaren abgegeben werden.

Fotos: Pixabay

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