Abfallrecht

Abfallüberwachung der unteren Abfallbehörde

Die Aufgaben der Abfallüberwachung werden von der unteren Abfallbehörde der Stadt Emden wahrgenommen. Die zentrale Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der unteren Abfallbehörde ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung natürlicher Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Daneben bestehen zahlreiche weitere untergesetzliche Regelungen. Beispielhaft seien hier die Altölverordnung, die Gewerbeabfallverordnung, die Verpackungsverordnung, die Batterieverordnung und die Altholzverordnung genannt.

Die Untere Abfallbehörde nimmt im wesentlichen Kontroll- und Überwachungsaufgaben wahr.

In der Praxis liegen die Schwerpunkte

  • bei der Abfallüberwachung von Betrieben, die nicht der Aufsicht durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt unterliegen, wie z.b. Einzelhandelsgeschäften, Baufirmen, Tankstellen und landwirtschaftliche Betrieben,
  • bei Maßnahmen im Zusammenhang mit unzulässigen Abfallablagerungen, illegal abgestellten Autowracks und vermüllten Wohnungen sowie
  • bei der Abfallüberwachung von Gebäudeabbrüchen, Brandruinen und Klärschlammaufbringungen.

Kontaktpersonen

Stadt Emden 
Untere Abfallbehörde 
Herr Maecker 
Tel.: (0 49 21) 87 - 14 41 
Fax: (0 49 21) 87- 10 14 41