Wenn die Entscheidung gefallen ist ...

Das Standesamt Emden ist auch für Sie zuständig, wenn Sie sich entschlossen haben, aus der Kirche auszutreten. Vorausgesetzt Sie sind in Emden gemeldet. Die Austrittserklärung ist nach dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz -NVwKostG- gebührenpflichtig.

Den Kirchenaustritt können Sie nur persönlich erklären. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.

Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
•    Gültiger Personalausweis oder Reisepass
•    Gebühr von 30 Euro

Sie erhalten von uns eine Bescheinigung über die Wirksamkeit des Austritts. Das Standesamt teilt Ihren Austritt der zuständigen Kirchengemeinde beziehungsweise Religionsgemeinschaft sowie der zuständigen Meldebehörde mit.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner*innen

Standesamt

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Kontakt:
Verwaltungsgebäude III

Maria-Wilts-Straße 3
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden
Tel.: (0 49 21) - 87 25 32
E-Mail an das Standesamt