Verwaltungsgebäude II
Ringstraße 38 b
26721 Emden
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Fachdienst 363 - Bauaufsicht
Bitte bachten Sie: Bauantragsunterlagen, Bauvoranfragen, denkmalschutzrechtliche Anträge und Abgeschlossenheitsbescheinigungen reichen Sie bitte ab sofort digital ein. Bitte wenden Sie sich an Frau Meyer, Frau Behrends oder Frau Smit.
Was muss ich tun, wenn ich bauen will?
Beim Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Emden, können Sie sich zu Ihrem Bauvorhaben beraten lassen, einen Bauantrag oder einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung stellen und Auskünfte aus dem Hausaktenarchiv bekommen.
Neben der Erteilung von Baugenehmigungen, sowie der Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen, ist der Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Emden für die Bescheidung von Bauvoranfragen, die Eintragung von Baulasten und Führung des Baulastenverzeichnisses zuständig.
Um Schwierigkeiten bei der Antragstellung Ihres Bauvorhabens zu vermeiden, können Sie die Bauaufsicht der Stadt Emden schon in der Vorentwurfsphase durch eine Beratung mit einbeziehen. Die Sachbearbeiter der Bauaufsicht geben Ihnen gerne umfassende und kostenlose Auskunft über alle Fragen des öffentlichen Baurechts und der Genehmigungsverfahren.
Die Durchführung einer Baumaßnahme ohne die erforderliche Baugenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigungsfähige, jedoch begonnene Baumaßnahme wieder beseitigt werden muss.
Wer darf den Bauantrag stellen?
- Architekten und Ingenieure, die in den jeweiligen Listen der Entwurfsverfasser eingetragen sind
- Innenarchitekten und Handwerksmeister oder Techniker für bestimmte Baumaßnahmen
Weitere Informationen zu verfahrensfreien Maßnahmen können Sie im Anhang zu § 60 NBauO nachlesen.
Es wird empfohlen sich die Planvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers nachweisen zu lassen.
Bauantragsunterlagen müssen ab dem 01.01.2024 elektronisch eingereicht werden. Ausführliche Informationen finden Sie unter § 3a der NBauO.
Bauvorlageberechtigte und Entwurfsverfasser*innen wenden sich bitte bezüglich der Einreichung der Unterlagen an Frau Meyer, Frau Behrends oder Frau Smit.
Kann ich mein Grundstück wie gewünscht bebauen?
Ob ein Grundstück überhaupt oder nach Ihren Vorstellungen bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig erkennbar. Um eine rechtliche Sicherheit schon vor dem Grundstückskauf oder einem Baugenehmigungsverfahren zu erhalten, kann eine Bauvoranfrage gestellt werden. Einzelne bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Fragen können Sie mit einer Bauvoranfrage ohne ausgearbeitete Entwurfsplanung zur Prüfung stellen.
Was tun, wenn mir Bestandsunterlagen fehlen?
Im Bauaktenarchiv der Stadt Emden werden nach Straßen- und Hausnummern geordnet Informationen zu einzelnen Gebäuden gesammelt. Von jeder erteilten Baugenehmigung, jedem Bauvorbescheid und sonstigen grundstücksbezogenen Bescheiden wird eine Ausfertigung zur jeweiligen Hausakte archiviert.
Wenn Ihnen Pläne oder Berechnungen von Ihrem Gebäude fehlen, können diese im Bauaktenarchiv der Bauaufsicht der Stadt Emden angefragt werden. Unter Berücksichtigung des Datenschutzes besteht die Möglichkeit als Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter seine Hausakte, einzusehen. Auf Wunsch fertigen die Mitarbeiter der Bauaufsicht auch Kopien von Unterlagen und händigen diese gegen Entrichtung eines Unkostenbeitrages aus.
Auskunft erteilen: Frau Behrends
Ist mein Gebäude ein Baudenkmal nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz?
Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalspflege, Hannover hat ein Verzeichnis der Kulturdenkmale der Stadt Emden veröffentlicht. In diesem Verzeichnis sind bauliche Anlagen als Einzeldenkmale und Gruppendenkmale im Sinne des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes unter Schutz gestellt.
Das Verzeichnis ist jedoch noch nicht vollständig. Denn der Schutz nach dem Denkmalschutzgesetz ist nicht davon abhängig, dass ein Denkmal in das Verzeichnis eingetragen ist.
Wenn Sie ein historisches Gebäude besitzen, sollten Sie daher vor Beginn von Baumaßnahmen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde, die der Bauaufsichtsbehörde zugeordnet ist, nachfragen, ob dieses Denkmaleigenschaften besitzt.
Folgende Maßnahmen an Denkmalen benötigen eine denkmalrechtliche Genehmigung, die vor dem Beginn der Arbeiten eingeholt werden muss.
Nach § 10 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes bedarf eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wer:
1. ein Kulturdenkmal zerstören, verändern, instandsetzen oder wiederherstellen,
2. ein Kulturdenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals von seinem Standort entfernen oder mit Aufschriften oder Werbeeinrichtungen versehen will,
3. die Nutzung eines Baudenkmals ändern oder
4. in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen, errichten, ändern oder beseitigen will.
Die untere Denkmalschutzbehörde und der Bezirkskonservator des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege, Stützpunkt Oldenburg beraten Sie gerne und kostenlos in allen Fragen zu Ihrem Baudenkmal.
Auskunft erteilt Frau Bottke
Was muss gem. Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) genehmigt werden?
Die Erstellung baulicher Anlagen wie z.B.:
- Häuser
- Gartenhütten oder Abstellräume (über 40m³ oder mit Aufenthaltsräumen, Toiletten, Feuerstätten)
- Terrassenüberdachungen (über 30m²)
- Garagen oder Carports über 30m²
- Stellplätze über 50m² (inkl. ihrer Zufahrten)
Nutzungsänderungen wie z.B.:
- Umnutzung von Wohnraum in gewerblich / freiberuflich genutzte Räume
- Umnutzung von gewerblich / freiberuflich genutzten Räumen in Wohnraum
Der Abbruch baulicher Anlagen, wie z.B.:
- der Abbruch von Hochhäusern
- Teilabbrüche
Weitere Informationen
Broschüre "Tipps für Nachbarn" (Link zum Niedersächsischen Justizministerium)
Alle Formulare auf einen Blick
Genehmigungsfreie Baumaßnahme Mitteilung nach § 62 NBauO
Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO
Abweichung/Ausnahme/Befreiung Antragsformular nach § 66 NBauO
Bauvoranfrage Antragsformular nach § 73 NBauO
Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 NBauO
Antrag auf Teilbaugenehmigung
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Antrag auf Ausstellung einer steuerr. Bescheinigung
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Vollmacht zur Abgabe einer (VE) Verpflichtungserklärung zur Baulastbestellung
Kostenübernahme zur Baulastbestellung
Antrag auf Auskunft bzw. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Antrag auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung
Fachdienst Bauaufsicht
Leiter: Simon Ruf
Telefon: (0 49 21) 87 - 13 71
Fax: (0 49 21) 87 - 10 13 71
E-Mail
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.30 bis 17.00 Uhr
Gerne können Sie, soweit notwendig, Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.
Kontaktpersonen
Name | Aufgabe | Zimmer | Durchw. (87-) Fax (87-) |
---|---|---|---|
Simon Ruf | Fachdienstleiter | 12 | -13 71 -10 13 71 |
Petra Meyer | Assistenz | 12 | -14 19 -10 14 19 |
Andreas Hermes | Baugenehmigungen/Bauvorbescheide | 16 | -12 11 -10 12 11 |
Daniela Smit | Ablösung von Kfz-Einstellplätzen, Hausnummerierung, Baulasten, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis | 11 | -13 14 -10 13 14 |
Sandra Beermann | Baugenehmigungen/Bauvorbescheide | 15 | -13 03 -10 13 03 |
Sven Hoffmann | Baugenehmigungen/Bauvorbescheide/Bauberatung | 7 | -14 59 -10 14 59 |
Lara Andreesen | Baugenehmigungen/Bauvorbescheide | 8 | -13 72 -10 13 72 |
Hanna Ehlers | Baugenehmigungen/Bauvorbescheide | 10 | -12 09 -10 12 09 |
Michaela Bottke | Baugenehmigungen/Bauvorbescheide, Denkmalschutz | 14 | -14 11 -10 14 11 |
Tomke Strömer | Baugenehmigungen/Bauvorbescheide | 9 | -12 32 -10 12 32 |
Okka Behrends | Archivierung/Auskunft Bauakten | 13 | -12 14 -10 12 14 |