Heilpraktiker*in - Meldepflichten

Allgemeine Informationen

Sie sind im Besitz einer Heilpraktikererlaubnis und möchten in der Stadt Emden praktizieren?

Sie müssen die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unverzüglich schriftlich beim Gesundheitsamt der Stadt Emden anzeigen. Anzuzeigen sind auch alle Änderungen (z.B. Umzug (privat und Praxis), Namensänderungen, Änderungen der heilkundlichen Verfahren, etc.) und die Beendigung der Tätigkeit.

Bereits tätige Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker müssen ihre Tätigkeit bis zum 1. März 2020 anzeigen.

Die Anzeige muss

  • den Familiennamen,
  • den Geburtsnamen,
  • die Vornamen,
  • das Geschlecht,
  • das Geburtsdatum,
  • den Geburtsort,
  • die Anschrift von Wohnung und des Tätigkeitsortes und
  • die angewandten heilkundlichen Verfahren

enthalten.

Bitte senden Sie Ihre Anmeldung, Ihre Änderungsmitteilung oder Ihre Abmeldung unterschrieben an das Gesundheitsamt der Stadt Emden. Die Übersendung kann in Papierform oder in elektronischer Form erfolgen. Mit der Anzeige ist die Heilpraktikererlaubnis im Original bzw. eine beglaubigte Kopie vorzulegen.

Benötigen Sie weitere Informationen? Wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes.
 

Ansprechpartner

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Telefon & Fax
Zimmer:109
Verwaltung
Telefon: 87 - 16 66