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Schädlingsbekämpfung
Bisambekämpfung
Mit den mausverwandten Ratten hat der Bisam nichts zu tun, auch wenn er häufig als „Bisamratte“ bezeichnet wird. Ebenso wenig verwandt ist er mit dem Biber, auch wenn sich die Lebensweisen der beiden Tiere ähneln. Bisams sind gute Schwimmer und graben riesige Baue an Bächen, Flüssen und an Teichen, deren Eingänge nur per Tauchgang erreichbar sind. Der Grabeifer der Tiere kann große Schäden an Dämmen und Fischteichen zur Folge haben. Mitunter werden ganze Uferwiesen unterhöhlt, was beim Befahren der Flächen für Landwirte böse Überraschungen bergen kann.
Aus diesen Gründen muss auch dafür gesorgt werden, dass der Bisam durch Aufstellen von Fallen bekämpft wird. In der Stadt Emden sind zur Zeit acht amtliche Bisamfänger bestellt, die durch regelmäßige Kontrollen der aufgestellten Fallen den Befallstatus niedrig halten.
Taubenfütterung
Gemäß § 1der Verordnung der Stadt Emden über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit vom 15.12.2005 dürfen Wildtauben und verwilderte Haustauben nicht gefüttert werden.
Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,- € geahndet werden.
Informationen zum Thema "Taubenfütterung"
Gebühren: Dieser Service einer Erstbelegung ist für den Beschwerdeführer kostenlos, d. h. die Stadt Emden übernimmt die Kosten. Dies gilt nicht bei der privaten Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.30 – 17.00 Uhr
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Kontaktpersonen
Name | Zimmer | Durchwahl (87-) | Fax (87-) |
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Frau Klokkers | 116 | -21 59 | -21 51 |