Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
in wenigen Wochen wird Ihr Kind die Grundschule verlassen und auf eine weiterführende Schule wechseln. Sicherlich fragen Sie sich, welche Schulform für Ihr Kind die Beste ist. Mit der Wahl der Schule treffen Sie als Eltern eine wichtige Entscheidung.
Vielleicht orientiert sich Ihr Kind an der Schulwahl der Freund*innen und möchte die Schule besuchen, die die Freunde auswählen? Sie beziehen die Informationen zur schulischen Situation Ihres Kindes aus den Beratungsgesprächen in der Grundschule mit ein oder haben eventuell Empfehlungen von Bekannten erhalten? Manchmal spielen auch eigene Schulerfahrungen eine Rolle. Sie möchten auch den Wunsch Ihres Kindes in Ihre Entscheidung mit einbeziehen? Das sind nur einige Aspekte, die Sie und Ihr Kind vermutlich beschäftigen.
Um Sie auf Ihrem Weg zu einer Entscheidung zu unterstützen, haben wir in Zusammenarbeit mit den Schulen alle wichtigen Informationen über die vielfältigen weiterführenden Schulangebote in unserer Stadt zusammengestellt. Außerdem finden Sie in unserem Wegweiser Informationen über Beratungs- und Unterstützungsangebote, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Wir wünschen Ihrem Kind einen guten Start in diesen neuen, aufregenden und spannenden Lebensabschnitt.
Michael Groeneveld
Fachdienstleiter Schule, Bildung und Sport
Wie finde ich die richtige Schulform für mein Kind?
Die Entscheidung, welche Schulform Sie für Ihr Kind wählen, liegt bei Ihnen. (Freier Elternwille)
Das Wohl des Kindes ist ein wesentliches Entscheidungskriterium. Dabei ist es wichtig, die Sicht Ihres Kindes miteinzubeziehen.
Berücksichtigen Sie auch die Fähigkeiten, Interessen, Eigenschaften, das Arbeits- und Sozialverhalten und insbesondere die schulische Lernentwicklung Ihres Kindes bei der Entscheidung.
Die Anforderungen, die Ausrichtung und die Unterrichtsformen der verschiedenen Schulformen sind sehr unterschiedlich. Damit sich Ihr Kind nicht unter- oder überfordert fühlt, ist es hilfreich, wenn Sie die künftige Schulform so wählen, dass sie dem aktuellen Entwicklungsstand und der Arbeitshaltung ihres Kindes entspricht, damit Ihr Kind weiterhin mit Freude lernen kann.
Die Grundschulen bieten den Erziehungsberechtigten im 4. Schuljahrgang mindestens zwei Beratungsgespräche an, um sie über die individuelle Lernentwicklung des Kindes zu informieren und bei der Wahl der Schulform beraten. Vgl. (§ 59 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz) Wenn Sie möchten, kann Ihnen die Grundschule imBeratungsgespräch eine mögliche Schulform empfehlen. Allerdings dürfen die Grundschulen keine Empfehlungen für konkrete Schulen aussprechen.
Damit Sie sich über die weiterführenden Schulen informieren können, bieten diese Tage der offenen Tür und andere Informationsveranstaltungen an, die Sie auch gemeinsam mit Ihrem Kind besuchen können. Die aktuellen Termine finden Sie hier:
zu den Terminen
Weitere Informationen zum Übergang finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Was muss ich über das niedersächsische Schulsystem wissen?
In Niedersachsen gilt grundsätzlich eine 12-jährige Schulpflicht.
Das niedersächsische Schulsystem ist durchlässig. Das bedeutet, dass ein Wechsel in eine andere Schulform grundsätzlich möglich ist. Ihr Kind kann somit aufgrund der erbrachten Leistungen zum Abitur gelangen, egal auf welcher Schulform es gestartet ist.
Weiterführende Informationen
Schulpflicht in Niedersachsen
Publikationen: Schulwesen in Niedersachsen
Welche Schulabschlüsse gibt es überhaupt in Niedersachsen?
In Niedersachsen können an jeder der weiterführenden allgemeinbildenden Schulformen (außer Förderschule) folgende Abschlüsse erlangt werden:
Am Ende des 9. Schuljahrgangs:
- Hauptschulabschluss
- Abschluss der Förderschule Lernen
Am Ende des 10. Schuljahrgangs:
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
- Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase (Klasse 11) der gymnasialen Oberstufe eines allgemeinbildenden Gymnasiums oder einer Gesamtschule sowie eines Beruflichen Gymnasiums berechtigt.
In der Oberstufe der allgemeinbildenden und berufsbildenden Gymnasien und der integrierten Gesamtschule sind folgende Abschlüsse möglich:
- Der schulische Teil der Fachhochschulreife (am Ende der 12. Klasse)
- Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) (am Ende der 13. Klasse)
Wann muss ich mein Kind an der weiterführenden Schule anmelden?
Die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2025/26 finden im Zeitraum
vom 5.05.25 bis zum 9.05.25statt.
DieTermine der einzelnen Schulen werden wir hier in Kürze veröffentlichen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung:
Halbjahreszeugnis der Grundschule der Klasse vier, Geburtsurkunde des Kindes, Impfausweis
Möglichkeiten: Die Schulformen in Emden
In Emden gibt es eine Förderschule, drei Oberschulen, eine Integrierte Gesamtschule mit gymnasialem Zweig und zwei allgemeinbildende Gymnasien. In der Grafik sehen Sie, welche Wechsel möglich sind.
Wie unterscheiden sich die Schulformen? In der Stadt Emden stehen im Sekundarbereich I ab dem 5. Jahrgang diese Schulformen mit folgenden Bildungsaufträgen zur Auswahl:
Die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
An der Förderschule werden Kinder mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet. Sie werden hier in ihrer Entwicklung unterstützt, wenn sie keine andere Schule im Rahmen der inklusiven Beschulung besuchen.
Auftrag der Förderschule, wie auch aller anderen Schulformen, ist Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, darüber hinaus Beratung, individuelle Förderplanung und die Zusammenarbeit mit allen an der Förderung der Schülerinnen und Schüler beteiligten Personen und Einrichtungen.
Weiterführende Informationen
Die Oberschulen - ohne gymnasialen Zweig
Es ist das Ziel der Oberschule, den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen.
Dabei kann jede Oberschule entscheiden, ob die Kinder gemeinsam in Klassen mit unterschiedlichen Kursen oder in unterschiedlichen Schulformen (Hauptschule, Realschule) unterrichtet werden.
Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Lernen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. Die Oberschulen bieten ab dem 9. Schuljahr einen berufspraktischen Schwerpunkt.
Weiterführende Informationen
Die Integrierte Gesamtschule (IGS) – mit gymnasialer Oberstufe
In der Gesamtschule wird eine erweiterte, breite oder vertiefende Allgemeinbildung vermittelt. Die individuelle Schwerpunktbildung erfolgt entsprechend der Leistungsfähigkeit und Interessen. Das selbstständige und wissenschaftsbezogene Arbeiten wird im Unterricht gestärkt. Es werden gemeinsame Lernerfahrungen bei unterschiedlichen Lernvoraussetzungen vermittelt und durch differenzierenden Unterricht gefördert. In der Integrierten Gesamtschule wird nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet und die Schüler*innen nehmen gemeinsam am Unterricht in verschiedenen Fächern teil.
Das charakteristische Prinzip der Integration zeigt sich daran, dass Schülerinnen und Schüler, die verschiedene Bildungsabschlüsse anstreben, gemeinsam eine Schule besuchen. In den ersten Jahren gibt es keine klassischen Noten, sondern Beurteilungen in schriftlicher Form. Am Ende der 8. Klasse gibt es Noten - Zeugnisse.
Weiterführende Informationen
Die allgemeinbildenden Gymnasien
Am Gymnasium wird das wissenschaftsbezogene und selbstständige Lernen gestärkt. Im Mittelpunkt steht die Vermittlung einer breiten vertiefenden Allgemeinbildung und der Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Durch entsprechende Angebote wird eine individuelle Schwerpunktbildung bereits ab Klasse 5 ermöglicht.
So entwickeln die Schülerinnen und Schüler auch die Fähigkeit zu problemlösendem, abstrahierendem, Zusammenhänge erfassendem und produktivem Denken. Sie erkennen sozialbestimmtes Verhalten und lernen, soziale Beziehungen zu gestalten. Zudem erkennen sie die gesellschaftliche Bedeutung der Berufs- und Arbeitswelt und erhalten erste Einblicke in diese. Durch die Kooperation der Oberstufen der Emder Gymnasien JAG und Max können alle fünf fachlichen Schwerpunkte (Profile) gewählt werden, die an niedersächsischen Gymnasien möglich sind.
Durch die gymnasiale Zusammenarbeit der verschiedenen allgemeinbildenden, beruflichen Gymnasien und der IGS mit gymnasialer Oberstufe werden Synergien gefördert und die Schülerschaft auf künftige Campus-Gegebenheiten vorbereitet.
Weiterführende Informationen
Perspektivisch planbar ist auch der Erwerb des Sekundarabschlusses II (Abitur) durch den Besuch eines der beruflichen Gymnasien an den Berufsbildenden Schulen nach Absolvierung des Sekundarabschlusses I an einer der Oberschulen, der Integrierten Gesamtschule oder eines Gymnasiums.
Überblick: Die Emder Schulen stellen sich vor
Hier finden Sie zur ersten Orientierung Steckbriefe der weiterführenden Schulen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, finden Sie diese auf der Homepage der jeweiligen Schule oder auch telefonisch bei den benannten Ansprechpersonen.
Welche weiterführenden Schulen haben ein Ganztagsangebot?
Alle weiterführenden Schulen des Sekundarbereiches I werden als Ganztagsschulen geführt. Sie haben, abhängig von den einzelnen Schulzeiten, an mehreren Tagen in der Woche Angebote im Ganztag bis ca. 15:30 Uhr eingerichtet. Das MAX und das JAG werden als offene Ganztagschulen geführt; die Ganztagsangebote an diesen Schulen sind somit nicht verbindlich. Die Anmeldungen zu den Ganztagsangeboten erfolgen in der Regel für die Dauer eines Schulhalbjahres und verpflichten dann zum Besuch der ausgewählten Bausteine.
Die IGS Emden sowie die Oberschulen Borssum, Herrentor und Wybelsum werden als teilgebundene Ganztagsschulen geführt. Die Schüler und Schülerinnen des 5. Jahrganges sind mit der Anmeldung an der Schule verpflichtet, an den dort verbindlich eingerichteten Ganztagsangeboten an zwei Nachmittagen teilzunehmen.
Wann und wie bekommt mein Kind eine kostenlose Schülerbeförderung?
Ihr Kind hat Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung, wenn zwischen dem Wohnort und der Schule folgende Entfernungen überschritten werden.
Es gilt die kürzeste Wegstrecke:
5. und 6. Klasse ab 3 km
Ab der 7. Klasse ab 4 km
Die Busfahrtkarte können Sie an der jeweiligen Schule im Sekretariat beantragen, wenn die Schule nicht von sich aus bereits eine Karte beantragt hat. Mit Eintritt in die Oberstufe (ab Klasse 11) ist die gesetzliche Schülerbeförderung ausgeschlossen.
Darüber hinaus kann eine Fahrtkostenerstattung beantragt werden für Kosten, die im Rahmen eines Schulpraktikums anfallen. Dieser Antrag ist ebenfalls im Sekretariat zu beantragen. Die Vorlage der Fahrausweise ist erforderlich.
Bei Fragen zur Schülerbeförderung wenden Sie sich gerne an das Sekretariat der zukünftigen Schule Ihres Kindes oder bei allgemeinen Fragen zur Schülerbeförderung wenden Sie sich gerne an
Klaus Erfeling
Fachdienst Schule, Bildung und Sport
Stadt Emden
Maria-Wilts-Straße 3
26721 Emden
Tel.: 04921871273
Wird Mittagessen angeboten?
An allen Ganztagsschulen wird ein warmes Mittagessen angeboten; dieses wird an den weiterführenden Schulen und den Berufsbildenden Schulen durch ein Kioskangebot ergänzt. Ziel ist die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit einer bedarfsgerechten, gesunden, ausgewogenen und schmackhaften Mittagsverpflegung.
Die angebotene Speisenauswahl der Ganztagsschulen ermöglicht eine Ernährung nach den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. und umfasst drüber hinaus täglich ein vegetarisches Gericht. Die organisatorische Abwicklung erfolgt über die besuchte Schule. Für die Bestellung des Mittagessens steht eine webbasierte Anwendung „Mensa-Max“ zur Verfügung, so dass eine sehr flexible Nutzung ermöglicht wird (Ausnahme: Förderschule Emden).
Weitere Informationen z.B. zu Verpflegungszeiten und Preisen finden Sie in der Regel auf der Homepage der Schule.
Hinweis:
Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides über den Bezug von BuT-Leistung zur Teilnahme am schulischen Mittagessen in der Schule können die berechtigten Schüler / Schülerinnen kostenfrei an der Mittagsverpflegung teilnehmen.
Kann mein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an jeder Schule unterrichtet werden?
Grundsätzlich ja. Beratung erhalten Sie durch das RZI in Emden.
Welche Möglichkeiten bieten mir die Berufsbildenden Schulen?
Die Berufsbildenden Schulen I und II sind "Regionale Kompetenzzentren für berufliche Bildung" der Stadt Emden. Neben der klassischen Berufsschule als Teilzeitform im dualen System der Berufsausbildung bieten die berufsbildenden Schulen auch berufliche Grundbildung in unterschiedlichsten Berufsfeldern und ermöglichen alle allgemeinbildenden Abschlüsse, z.B.
- den Hauptschulabschluss in der Berufseinstiegsschule,
- den Realschulabschluss und den Erweiterten Sekundarabschluss I in der Berufsfachschule,
- die Fachhochschulreife in der Fachoberschule sowie
- die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) im Beruflichen Gymnasium, die bundesweit anerkannt ist und zum Eintritt in jeden Studiengang an jeder Universität berechtigt.
Alle Absolventen allgemeinbildender Schulen (mit Ausnahme von Abiturienten, die direkt nach dem Abitur ein Studium aufnehmen) besuchen als Vollzeit- oder Teilzeitschüler einen Bildungsgang einer berufsbildenden Schule.
Weiterführende Informationen
Realschüler mit dem Erweiterten Sekundarabschluss I sowie Gymnasiasten, die in die Klasse 11 versetzt werden, können in die Einstiegsphase aller Beruflichen Gymnasien einer BBS aufgenommen werden, um dort das Abitur zu erlangen. Eine sicherlich interessante Möglichkeit für Ihre Kinder auf dem Weg zur Allgemeinen Hochschulreife.
Sie wünschen ein individuelles Beratungsgespräch zur weiteren Schullaufbahn? Rufen Sie gerne an und vereinbaren einen Termin mit uns.
Berufsbildende Schulen I
Schulleitung Sabine Noetzel
Steinweg 24
26721 Emden
Sekretariat: 04921 / 87 - 41 00
www.bbs1emden.de
verwaltung(at)bbs1emden.de
Berufsbildende Schulen II
Schulleitung Björn Holzgrabe
Steinweg 25
26721 Emden
Sekretariat:04921 / 87 - 40 00
www.bbs2-emden.de
info(at)bbs2-emden.de
Beratung: Hier finden Sie Hilfe und Unterstützung
Sie oder Ihr Kind brauchen Beratung oder Unterstützung? Hier finden Sie vielfältige Angebote außerhalb der Schule.
Beratung bei sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder anderen Entwicklungsrisiken
Eltern können sich direkt im Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) beraten lassen. Je nach individueller Situation des Kindes werden die schulischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Unterstützung in Unterricht und Schulalltag besprochen.
RZI Emden
Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule für die Stadt Emden
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück
Leitung:
Dr. Frank Ockenga,
Tel.: 04921 58273-10
Frank.Ockenga(at)rlsb-os.niedersachsen.de
Sachbearbeitung:
Silke de Vries
Tel.: 04921 58273-20
silke.devries(at)rlsb-os.niedersachsen.de
Adresse:
Maria-Wilts-Straße 3
26721 Emden
(im Verwaltungsgebäude III der Stadt Emden)
weitere Informationen
Informationen schulische Inklusion
Informationen/Koordination im Bereich schulischer Inklusion
Fachstelle Inklusion
Hier finden Sie weitere Informationen und Ansprechpersonen
Fachbereich Jugend, Schule und Sport
Stadt Emden
Adresse:
Maria-Wilts-Straße 3
26721 Emden
Beratung zu Erziehung, kindlicher Entwicklung, seelischen Problemen, Konflikten
Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Emden berät Sie gerne zu folgenden Themenbereichen:
- Erziehung
- Kindliche Entwicklung
- Auffälligkeiten
- Seelischen Problemen (wie Ängste, Selbstunsicherheit etc.)
- Konflikten (z.B. in Familie, Schule, Freundeskreis)
- Trennung u. Scheidung
- Sonstige Probleme
- Testungen in verschiedenen Bereichen (z.B. Lese- u. Rechtschreibkompetenz u.a.)
Die Beratungsstelle berät Kinder, Jugendliche, Eltern(-teile), Personenberechtigte und junge Erwachsene (bis einschließlich 26 Jahre)
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Hier finden Sie weitere Informationen und Ansprechpersonen
Fachdienst Jugendhilfe
Stadt Emden
Adresse:
Ysaac-Brons-Str. 16
26721 Emden
Schulpsychologische Beratung
Beratung und Unterstützung im Rahmen der Einzelfallberatung, Informationen und Hilfen bei allen Fragen und Schwierigkeiten, die in der Schule auftreten bzw. mit der schulischen Ausbildung zusammenhängen.
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück
Hier finden Sie weitere Informationen
Außenstelle Aurich Dezernat 5
Ansprechperson:
Sandra Körner
Schulpsychologische DezernentinTel.: 04941 1310-05
Mail Sandra.Koerner(at)rlsb-os.niedersachsen.de
Adresse:
Lambertshof 8
26603 Aurich
Hilfe bei schulischen, beruflichen, familiären und persönlichen Problemen
Das Jugendbüro der Stadt Emden unterstützt und berät junge Menschen, die sich in einer schwierigen oder ausweglosen Situation befinden. Wir helfen, schulische, berufliche, familiäre und persönliche Probleme zu bewältigen.
Das Pro-Aktiv-Center richtet sich an Jugendliche ab 14 Jahren. Wir suchen nach Lösungen bei Problemen in der Schule und im persönlichen Umfeld.
Das Projekt JUGEND STÄRKEN - Brücken in die Eigenständigkeit richtet sich an Jugendliche ab 18 bis 27 Jahren mit Problemen in der Schule, der Ausbildung oder im familiären Bereich.
Jugendbüro Emden
Hier finden Sie weitere Informationen und Ansprechpersonen
Fachdienst Jugendförderung
Stadt Emden
Adresse:
Cirksenastraße 2a
26721 Emden
Beratung für neu zugewanderte schulpflichtige Kinder, Jugendliche und Eltern
Schulberatung für neu zugewanderte Schüler*innen und Eltern
Kostenfreie und persönliche Informations - und Beratungsgespräche
- Informationen zum niedersächsischen Schulsystem und Schulformen in Emden
- Individuelle Empfehlung einer geeigneten Schulform
Fachdienst Schule Bildung und Sport
Stadt Emden
Adresse:
Maria-Wilts-Straße 3
Zimmer 407
26721 Emden
Johanne Heeschen
Tel.: 04921 / 87 - 14 09
Hilfsangebote für geflüchtete Menschen
Das Hilfs- und Beratungszentrum für Flüchtlinge (HuBF) ist ein offenes und niedrigschwelliges Hilfs- Beratungsangebot der Stadt Emden für geflüchtete Menschen.
Fachdienst Gemeinwesen
Hier finden Sie weitere Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpersonen
Stadt Emden
Adresse:
Mehrgenerationenhaus Kulturbunker
Geibelstraße 30a
26721 Emden
Finanzielle Unterstützung
Leistungen Bildung und Teilhabe (BuT)
Unterstützung im Bereich Schule und Freizeit für Kinder und Jugendliche aus Familien, die wenig Geld zur Verfügung haben und Leistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen) beziehen.
Fachdienst Wohnen
Stadt Emden
Hier finden Sie weitere Informationen, Ansprechpersonen und den Antrag
Adresse:
Maria-Wilts-Straße 3
Zimmer 21
26721 Emden
Dabei sein
Zuschüsse im Bereich Bildung und Freizeit für Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenig Geld, die keine Leistungen (beispielsweise Bürgergeld oder Wohngeld) beziehen.
Fachdienst Integrierte Planung, Steuerung und Service
Stadt Emden
Hier finden Sie weiterführende Informationen und den Antrag
Adresse:
Maria-Wilts-Straße 3
Info-Schalter
26721 Emden
Sie haben Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns.
Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Schulformen haben, sprechen Sie gerne die Mitarbeiter*innen in unseren Schulen an (siehe Steckbriefe). Bei Fragen zum digitalen Wegweiser wenden Sie sich gerne an
Birgit Eiklenborg, Kommunales Bildungsmanagement
Fachdienst Schule, Bildung und Sport
Stadt Emden
Maria-Wilts-Straße 3
26721 Emden
Telefon: 871665
eiklenborg(at)emden.de
Alle weiteren Ansprechpersonen des Fachdienstes Schule, Bildung und Sport finden Sie hier.