Beurkundungen im Todesfall

Beurkundungen von Sterbefällen

Jeder Sterbefall, der sich im Stadtgebiet Emden ereignet hat, ist dem Standesamt Emden spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind das Krankenhaus und die Alten- u. Pflegeheime. Sollte sich der Sterbefall nicht in einer solchen Einrichtung ereignet haben, erfolgt die Anzeige in der Regel durch das beauftragte Bestattungsinstitut. Zur Beurkundung eines Sterbefalls werden neben der Todesbescheinigung eines Arztes je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit des Verstorbenen weitere Urkunden benötigt:

Bei verheirateten Personen:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus den Geburtenregistern des Verstorbenen und des Ehegatten
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Aufenthaltsbescheinigungen, wenn der Verstorbene nicht in Emden gemeldet war (erhältlich beim Bürgerbüro des Wohnortes)

Bei ledig Verstorbenen:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Verstorbenen
  • Aufenthaltsbescheinigung, wenn der Verstorbene nicht in Emden gemeldet war (erhältlich beim Bürgerbüro des Wohnortes)

Bei Lebenspartnerschaften

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Verstorbenen
  • Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister (gilt auch für aufgehobene und aufgelöste Lebenspartnerschaften)
  • Aufenthaltsbescheinigung, wenn der Verstorbene nicht in Emden gemeldet war (erhältlich beim Bürgerbüro des Wohnortes)

Gebühren

Die Ausstellung von Urkunden ist gebührenpflichtig.

Gebühren

  • Für die erste Sterbeurkunde 15 €
  • Für jede weitere Sterbeurkunde 7,50 €

Der Betrag ist bei Abholung in Bar zu entrichten oder vorab zu überweisen.

Wir empfehlen die Ausstellung von drei Sterbeurkunden.

Gebührenfrei sind weiterhin die Bescheinigungen für die Sozialversicherung und Bestattung.

Bürgerportal OpenR@thaus

In unserem digitalen Bürgerportal können Sie Urkunden aus dem Eheregister, Geburtenregister, Lebenspartnerschaftsregister und Sterberegister online beantragen.   
 
Hier geht es zum OpenR@thaus.

Ansprechpartner*innen

Name
Zimmer
Aufgabe
Telefon & Fax
Zimmer:25
Standesbeamtin
Telefon: 87 25 33
Zimmer:26
Standesbeamtin
Telefon: 87 25 34

Standesamt

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Kontakt:
Verwaltungsgebäude III

Maria-Wilts-Straße 3
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden
Tel.: (0 49 21) - 87 25 32
E-Mail an das Standesamt