Fachstelle Inklusion

Inklusion - was ist das überhaupt?

Die Inklusion geht von der grundsätzlichen Verschiedenheit jedes einzelnen Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen aus. Sie hat den Anspruch, jedem Menschen die umfassende Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen. Bei der Integration wird die Anpassung von dem einzelnen Menschen verlangt – die Inklusion versteht es hingegen so, dass die Gemeinschaft die Anpassungsleistung erbringt.

Wichtig! Inklusion ist keine Leistung, die gewährt wird – Inklusion ist die innere Haltung zu meinen Mitmenschen!

Das Thema Inklusion wurde weltweit intensiv behandelt. Das Ergebnis jahrelanger ausführlicher Beratungen und Diskussionen war schließlich die Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Diese UN-Behindertenrechtskonvention bezieht sich auf alle gültigen und geltenden Menschenrechte und ist aus der Notwendigkeit der andauernden Ungleichbehandlung von Menschen insgesamt erwachsen.

Sie wurde im Jahre 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Damit, dass sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, die Konvention umzusetzen, sind auch die Bundesländer und Kommunen verpflichtet, allen Menschen eine uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen.

Der Begriff Inklusion meint genau dieses: nämlich die Möglichkeit der uneingeschränkten Teilhabe jedes Einzelnen. Inklusion bedeutet „mit hineinnehmen“ oder auch „mit einschließen“. Da Inklusion an sich ein Idealzustand ist, kann die uneingeschränkte Teilhabe selbst auch nur ein Ziel sein, das vollständig nie erreicht werden wird. Somit ist Inklusion als ein zielgerichteter Prozess ohne Endpunkt zu verstehen.

Ein inklusives Menschenbild ist geprägt von dem Anspruch, alle Dimensionen menschlicher Eigenschaften einzubeziehen, z.B. unterschiedliche Fähigkeiten, Geschlechterrollen, Sprachen, soziale Milieus, Religionen, körperliche und geistige Bedingungen usw. So ist die Verschiedenheit von Menschen bereichernde Vielfalt, die aktiv genutzt werden kann, da jeder Mensch eigene Bedürfnisse und Fähigkeiten mitbringt.

Die uneingeschränkte Teilhabe jedes einzelnen wird als Grenze aber auch immer die Freiheit zur uneingeschränkten Teilhabe jedes anderen haben.

Ausgehend von der Begrifflichkeit „UN-Behindertenrechtskonvention“ entsteht der Eindruck, Inklusion beziehe sich nur auf den Bereich von Menschen mit Behinderung. Das ist auch das derzeitige Bild in der Öffentlichkeit. Die Betonung auf die Begrifflichkeit „Behinderung“ ist aber missverständlich, da Ziel die uneingeschränkte Teilhabe jedes Menschen ist - unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung usw.

Behinderung wird nicht als persönliches Merkmal gesehen, da jeder Mensch persönliche Bedürfnisse und persönliche Fähigkeiten mitbringt.  „Behindert ist man nicht, behindert wird man.“ – Diese Aussage von der Autorin Vera Stein macht deutlich, dass Behinderung durch fehlende oder mangelnde Vereinbarkeit der Umwelt verursacht wird. Sie macht auch deutlich, dass Behinderung nicht auf einen geistigen, körperlichen oder seelischen Aspekt beschränkt gesehen werden kann, sondern dass Menschen auch aufgrund ihres Alters, Geschlechts, ihrer Herkunft, Religion, Sprache, sexueller Orientierung usw. an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insgesamt behindert werden.

Die Fachstelle Inklusion sieht ihre Aufgabe vor allem darin, Informationen zum Thema Inklusion zu geben und Menschen zusammenzubringen, um so die Inklusion auf den Weg zu bringen. Sie beteiligt sich aktiv an der Vernetzung verschiedenster Interessierter vor Ort, unterstützt Ideen und Projekte und entwickelt diese auch selbst. Wichtig ist ihr die Bewusstseinsbildung, damit die Stadt Emden wirklich eine Stadt für alle wird.

Fachstelle Inklusion

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und zusätzlich Donnerstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Standort:
Verwaltungsgebäude III
Maria-Wilts-Straße 3
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden

Kontaktpersonen

NN
Zimmer 311
Telefon 04921/87 14 14

Frau Alberts
Zimmer 412
Telefon 04921/87 1760