Straßenwidmungen

Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer "öffentlichen Straße" erhalten. Die Widmung wird von der zuständigen Straßenbaubehörde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßengruppe eingestuft. In der Widmung kann auch geregelt werden, dass Verkehrsflächen nur eingeschränkt öffentlich genutzt werden (Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).

Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße - zum Beispiel bei einer Hofzufahrt zum Bauernhof ebenso wie bei einer Autobahn. Auch die Straßen in neuen Baugebieten sind zunächst Privatstraßen. Aber Bund, Länder und Gemeinden sollen öffentliche Straßen zur Verfügung stellen, also aus privaten Straßen öffentliche machen. Dies geschieht durch die Widmung.

Alle Regelungen des öffentlichen Rechts, die Straßen betreffen, gelten ausschließlich für öffentliche Straßen. Auf privaten Straßen ist öffentliches Recht nicht anwendbar.

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