Partnerschaft für Demokratie

Bundesprogramm "Demokratie leben!"

Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ) unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise in ganz Deutschland darin, Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt im Rahmen von lokalen "Partnerschaften für Demokratie" zu entwickeln und umzusetzen. Auch in Emden trägt ein solches Bündnis dazu bei, das vielfältige und gewaltfreie Miteinander in der Stadt zu fördern und demokratische Kulturen nachhaltig zu prägen.

Wie in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.11.2018 mitgeteilt wurde, möchte die Stadt Emden mit der Teilnahme an diesem Projekt das respektvolle Miteinander aller Einwohner*innen stärken. Durchgeführt wird dieses Projekt in der Kooperation von Stadt Emden, Volkshochschule und Kommunaler Präventionsrat.

Als Träger von Einzelprojekten kommen grundsätzlich alle gemeinnützigen Organisationen in Betracht. Gefördert werden Projekte an Schulen (initiiert zum Beispiel durch Schulfördervereine), in der Jugendarbeit, in der Erwachsenenbildung, in der Bildung und Weiterbildung, in Vereinen, … in allen Bereichen der Zivilgesellschaft, die sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit richten, die demokratisches Verhalten fördern, sowie ziviles Engagement für Vielfalt und Offenheit stärken wollen.

Förderanträge können ab sofort gestellt werden. Insgesamt stehen in diesem Jahr Bundesmittel in Höhe von 62.500 Euro zur Verfügung, um das Engagement freier Träger im Bereich Vielfalt, offene Gesellschaft, Integration und Anti-Rassismus zu fördern.
Antragssteller werden gebeten, sich im Vorfeld mit der Koordinierungs- und Fachstelle, die an der VHS eingerichtet worden ist, in Verbindung zu setzen.

Ansprechpartner:
Hajo Wildeboer. Tel.: 9155-41, oder: h.wildeboer(at)vhs-emden.de

Die Antragsfrist für Projekte im Jahr 2023 ist der 12.02.2023. Das unterschriebene Antragsformular muss spätestens an diesem Tag bei der Stadt Emden eingehen.

Beantragte Projekte dürfen nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Es empfiehlt sich, sich vor der Antragsstellung in Bezug auf inhaltliche und pädagogische Fragen mit der Koordinierungs- und Fachstelle in der Volkshochschule Kontakt aufzunehmen. Für vergaberechtliche und administrative Fragen ist das federführende Amt, vertreten durch den Fachdienst Jugendförderung der Stadt Emden (Telefon: 87-1756, jugendfoerderung(at)emden.de) zuständig.
Das Antragsformular und weitere Informationen zu Förderbedingungen erhalten Sie unten auf dieser Seite.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, die in Emden im Bereich des Förderprogrammes tätig sind. Für Mitarbeiter*innen solcher Träger bieten die Volkshochschule und der Emder Präventionsrat regelmäßig  eine Projektwerkstatt an, in der potenzielle Kooperationspartner gemeinsam an Projekten arbeiten können. Die Teilnahme ist kostenlos, um Anmeldung wird auf den Seiten der Partnerschaft für Demokratie auf www.vhs-emden.de gebeten.

Bitte beachten Sie, dass auf allen Publikationen zur Ankündigung Ihrer gegebenenfalls bewilligten Maßnahme das Logo platziert sein muss. Es muss auf weißem Grund, deutlich vom Rand und von anderen Grafiken abgesetzt sowie in einer angemessenen Größe, d. h. gut ohne Lesehilfe lesbar platziert werden.

Alle Publikationen (auch Websites) sind vor der Veröffentlichung dem Zuwendungsgeber zur formalen Prüfung vorzulegen. Mit einer Veröffentlichung darf erst nach der Freigabe durch diesen begonnen werden.