Ringstraße 38b,
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden
Wohnberechtigungsschein
Sie benötigen einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Voraussetzung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein.
Diesen erhalten Sie, wenn:
- das Einkommen Ihres Haushaltes die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaues nicht überschreitet
- die Wohnung eine für Ihre Familie angemessene Größe aufweist
Einkommensnachweise sind zum Beispiel:
- Einkommensnachweis für den Haushaltsvorstand
- Einkommensnachweis für Angehörige mit eigenen Einkünften
- aktueller Rentenbescheid
- Bescheide über Arbeitslosenunterstützung
- letzter Steuerbescheid oder Gewinn- und Verlustrechnung (für Selbständige)
- Nachweis über Grundsicherung
- Nachweis über Krankengeld
- BAföG-Bescheid/Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
Nachweise für Einkommensfreibeträge zum Beispiel:
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über zu leistende gesetzliche Unterhaltsleistungen
- Erhöhte Werbungskosten sind lt. Steuerbescheid nachzuweisen
- Heiratsurkunde (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und beide Ehepartner nicht älter als 40 Jahre)
- Schwangerschaftsnachweis
Formulare / Anträge
Antrag Wohnberechtigungsschein mit Einkommenserklärung
Einkommenserklärung - Haushaltsangehörige Person
Kontaktperson
Name | Zimmer | Durchwahl (87-) Fax (87 10-) |
---|---|---|
Frau Adams | 303 | - 1548 |
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 – 17.00 Uhr
Gerne können Sie, soweit notwendig, Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.