Wohnberechtigungsschein

Sie benötigen einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Voraussetzung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein.

Diesen erhalten Sie, wenn:

  • das Einkommen Ihres Haushaltes die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaues nicht überschreitet
  • die Wohnung eine für Ihre Familie angemessene Größe aufweist

Einkommensnachweise sind zum Beispiel:

  • Einkommensnachweis für den Haushaltsvorstand 
  • Einkommensnachweis für Angehörige mit eigenen Einkünften 
  • aktueller Rentenbescheid
  • Bescheide über Arbeitslosenunterstützung
  • letzter Steuerbescheid oder Gewinn- und Verlustrechnung (für Selbständige)
  • Nachweis über Grundsicherung
  • Nachweis über Krankengeld
  • BAföG-Bescheid/Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen

Nachweise für Einkommensfreibeträge zum Beispiel: 

  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis über zu leistende gesetzliche Unterhaltsleistungen
  • Erhöhte Werbungskosten sind lt. Steuerbescheid nachzuweisen
  • Heiratsurkunde (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und beide Ehepartner nicht älter als 40 Jahre)
  • Schwangerschaftsnachweis

Kontaktperson

NameZimmerDurchwahl (87-) Fax (87 10-)
Frau Adams303- 1548

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 – 17.00 Uhr
Gerne können Sie, soweit notwendig, Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.

Ringstraße 38b,
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden