Besonders geschützte Biotope
Nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz
Reste naturnaher Landschaften wie Tümpel, Nasswiesen, Sümpfe oder Röhrichte bieten einer Vielzahl vom Aussterben bedrohten Pflanzen und Tieren heute noch einen Lebensraum. Diese Biotope sind nach dem Gesetz geschützt (Bundesnaturschutzgesetz § 30). Die Eigentümer werden von uns informiert, wenn auf ihrem Grundstück ein solches Biotop vorkommt. Die ordnungsgemäße Landwirtschaft oder Nutzung ist weiterhin möglich, solange das Biotop nicht geschädigt wird.