Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz

Trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen soll es erleichtert werden, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) tritt am 1. November 2024 in Kraft.

Künftig kann jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe geändert werden soll. 

Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen erfolgt in zwei Stufen: erstens die Anmeldung und zweitens die Erklärung beim Standesamt. Die Anmeldung ist ab dem 1. August 2024 möglich. Frühestens 3 Monate bis maximal 6 Monate nach Eingang der Anmeldung beim Standesamt kann dann die Abgabe der eigentlichen Erklärung erfolgen. Die Erklärung muss persönlich beim Standesamt abgegeben werden. Gleichzeitig müssen die Vornamen bestimmt werden, die zukünftig geführt werden sollen und dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.

Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das untenstehende Formular, das Sie uns ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben zusenden können. Für die persönliche Abgabe der Erklärung vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Hier finden Sie weiterführende Informationen: 

Erstens: Anmeldung nach § 4 SBGG

Zweitens: Erklärung nach § 2 SBGG

Das sollten Sie beachten:

Wir haben für Sie Anworten auf wichtige Fragen zusammengestellt. Nutzen Sie auch gerne unseren Laufzettel, den wir zusammengestellt haben, um Ihnen den Weg zur Änderung Ihres Geschlechtseintrages zu erleichtern.   

Wenn Sie weitere Fragen haben,melden Sie sich gerne per E-Mail standesamt(at)emden.de bei uns (Betreff „Selbstbestimmungsgesetz“). Geben Sie bitte auch Ihre Telefonnummer an.

Insbesondere bei geplanten Erklärungen von Minderjährigen oder Personen mit Betreuer, bitten wir Sie, vorab Kontakt zu uns aufzunehmen. 

Welche Dokumente muss ich für die Erklärung mitbringen?

Wie hoch ist die Gebühr?

Wie viel Zeit darf zwischen meiner Anmeldung und meiner Erklärung liegen?

Welche Geschlechtsangabe ist möglich?

Sind meine gemachten Angaben bei der Anmeldung bereits bindend?

Was ist bei der Wahl des Vornamens zu beachten?

Ich bin nicht in Emden geboren. Wo muss ich den Antrag stellen?

Ich bin nicht in Deutschland geboren. Bei welchem Standesamt muss ich den Antrag stellen?

Kann ich ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine Erklärung abgeben?

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Standesamt

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Anmeldung zur Eheschließung (früher: Aufgebot): Montag bis Donnerstag (nach telefonischer Terminvereinbarung)
Bitte wenden Sie sich an Frau Friesenborg (Tel.: 87 2532), Herrn Baumann (Tel.: 87 2531) oder Herrn de Boer (Tel.: 87 2535).

Verwaltungsgebäude III
Maria-Wilts-Straße 3
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden
Tel.: (0 49 21) - 87 25 32
E-Mail an das Standesamt