Sie können jeden ersten Donnerstag im Monat um 8 Uhr und um 14 Uhr an einer Belehrung im Gesundheitsamt teilnehmen (ausgenommen sind Feiertage).
Bitte kommen Sie 15 Minuten früher, da ein Fragebogen ausgefüllt werden muss.
Ort der Belehrung
Gesundheitsamt Emden
Ysaac-Brons-Str. 16 (2.OG)
Raum 216 (Medienraum)
Gruppenbelehrung
Gruppen und Schulklassen ab fünf Personen vereinbaren bitte einen Sondertermin.
Kosten
Erstbelehrung 26,- € / Abschrift 13,- €
Befreiung der Gebührenpflicht
Folgende Personen müssen keine Gebühren bezahlen:
- Inhaber einer Ehrenamtskarte
- Schülerinnen oder Schüler einer allgemeinbildenden Schule oder einer Berufseinstiegsschule für Zwecke einer berufsorientierenden Maßnahme,
- Schülerinnen, Schüler oder Personen aus der Elternschaft für Zwecke der Ausgabe von Pausenfrühstück in der Schule,
- Personen für Zwecke der Zubereitung der Mittagsverpflegung und deren Ausgabe an Schülerinnen und Schüler an einer Ganztagsschule, soweit diese Tätigkeit ehrenamtlich wahrgenommen wird,
- Personen für Zwecke der Zubereitung von Mahlzeiten und deren Ausgabe an betreute Kinder in einer Tageseinrichtung, soweit diese Tätigkeit ehrenamtlich wahrgenommen wird, oder
- Feldköchinnen, Feldköche oder einer Hilfskraft für Tätigkeiten in Feldküchen im Rahmen des Katastrophenschutzes oder des Zivilschutzes
Quelle: Billigkeitsmaßnahmen gemäß § 11 Abs. 5 NVwKostG
Sonstiges
Bei Übersetzungsbedarf muss selbstständig für eine/n Dolmetscher*in gesorgt werden. Andernfalls darf die Belehrungsbescheinigung nicht ausgestellt werden. Die Kosten für den/die Dolmetscher*in werden nicht vom Gesundheitsamt übernommen getragen.
Bescheinigungsbogen für den Arbeitgeber
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 04921 / 87 1660.
Wenn Sie eine Bund-ID (weitere Informationen zur BundID) freigeschaltet haben, können Sie an der Online-Belehrung teilnehmen.
Hier geht es zur Online-Belehrung.
Das ist zu beachten
Die Filme müssen bis zum Ende durchgeschaut werden. Die Antworten müssen überprüft werden.
Kosten
Erstbelehrung 26,- € / Abschrift 13,- €
Bezahlung
Sie können per PayPal©, SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte bezahlen.
Befreiung der Gebührenpflicht
Folgende Personen müssen keine Gebühren bezahlen:
- Inhaber einer Ehrenamtskarte
- Schülerinnen oder Schüler einer allgemeinbildenden Schule oder einer Berufseinstiegsschule für Zwecke einer berufsorientierenden Maßnahme,
- Schülerinnen, Schüler oder Personen aus der Elternschaft für Zwecke der Ausgabe von Pausenfrühstück in der Schule,
- Personen für Zwecke der Zubereitung der Mittagsverpflegung und deren Ausgabe an Schülerinnen und Schüler an einer Ganztagsschule, soweit diese Tätigkeit ehrenamtlich wahrgenommen wird,
- Personen für Zwecke der Zubereitung von Mahlzeiten und deren Ausgabe an betreute Kinder in einer Tageseinrichtung, soweit diese Tätigkeit ehrenamtlich wahrgenommen wird, oder
- Feldköchinnen, Feldköche oder einer Hilfskraft für Tätigkeiten in Feldküchen im Rahmen des Katastrophenschutzes oder des Zivilschutzes
(Quelle: Billigkeitsmaßnahmen gemäß § 11 Abs. 5 NVwKostG)
So können Sie die Gebührenpflicht nachweisen
Sie laden eine Bescheinigung hoch, in der unmissverständlich zu erkennen ist, dass Sie dem genannten Personenkreis angehören. Dies wird von uns überprüft, im Anschluss senden wir Ihnen ihre Bescheinigung per E-Mail zu. Dies kann bis zu fünf Werktage dauern.