Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform für Kinder im Alter von 0-13 Jahren. Sie beinhaltet die Erziehung, Bildung und Betreuung von maximal bis zu fünf Kindern gleichzeitig, durch eine geeignete Kindertagespflegeperson (§ 22 SGB VIII). Die Betreuung findet in dem privaten Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen statt und eignet sich in erster Linie für Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren.
Die Kindertagespflege versteht sich als gleichrangiges Angebot neben dem Betreuungsangebot der Kindertageseinrichtungen und bietet zudem eine familiennahe Betreuungsform.
Um die Qualität der Kindertagespflege sicherzustellen, durchlaufen alle Kindertagespflegepersonen ein bundesweit anerkanntes Qualifizierungsverfahren und werden erst nach sorgfältiger Prüfung der persönlichen und räumlichen Voraussetzungen, seitens des Fachdienstes Kinder und Familien (als öffentlicher Jugendhilfeträger) als geeignet eingestuft. Im Anschluss an diese Eignungsfeststellung erhält die Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis für die Dauer von fünf Jahren (§ 43 SGB III).
Eine Erlaubnis ist erforderlich, wenn Personen ein oder mehrere Kinder
- außerhalb des Haushaltes der Erziehungsberechtigten
- mehr als 15 Stunden wöchentlich
- gegen Entgelt
- länger als 3 Monate
betreuen wollen.
Die Beratung von Tagespflegepersonen bildet ein weiteres Qualitätsmerkmal. Die Fachberatung für Kindertagespflege des Fachdienstes koordiniert spezifische Beratungs- und Fortbildungsangebote für die Tagespflegepersonen und unterstützt diese in Ihrer fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung.
Informationen für Eltern
Durch die Betreuung in einem familiären Rahmen mit einer überschaubaren Anzahl von Kindern und einem somit guten Betreuungsschlüssel, bietet die Kindertagespflege eine hohe Verlässlichkeit in der Beziehung zur Tagespflegeperson. Zudem stellt die Kindertagespflege eine besonders flexible, individuelle und passgenaue Kinderbetreuung sicher.
Sollte die Kindertagespflege eine geeignete Betreuungsform für Sie darstellen, stellen Sie zunächst einen Antrag auf Förderung der Kindertagespflege.
Grundvoraussetzung für eine Antragsstellung ist, dass das Kind und seine sorgeberechtigten Eltern ihren regelmäßigen Wohnsitz in Emden haben.
Die Fachberatung für Kindertagespflege der Stadt Emden informiert und unterstützt Sie in der Vermittlung an eine geeignete Tagespflegeperson und berät Sie in allen weiteren Fragen.
Antrag auf Förderung der Kindertagespflege
Informationen für Tagespflegepersonen
Möchten Sie Kinder in Tagespflege in der Stadt Emden betreuen, sind folgende persönliche und räumliche Voraussetzungen zu erfüllen:
- Volljährigkeit
- Freude am Umgang mit Kindern und an deren Bildung und Förderung
- Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität
- Offenheit, Toleranz und Kooperationsbereitschaft gegenüber Eltern und dem öffentlichen Träger
- Bereitschaft zur vorbereitender und tätigkeitsbegleitender Qualifizierung und Weiterbildung sowie zu fachlichem Austausch und Reflexion
- Geeignete, kindgerechte Räumlichkeiten mit entwicklungsförderndem Spielmaterial sowie der Einhaltung von Sicherheits- und Hygienestandards
- Physische und psychische Belastbarkeit und Gesundheit
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
Darüber hinaus müssen Tagespflegepersonen "über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen. Diese werden in qualifizierten Lehrgängen erworben, sofern diese nicht in anderer Weise nachgewiesen werden" (§23 Abs.3 SGB VIII).
Der bundesweit anerkannte Qualifizierungskurs nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) wird in der Stadt Emden in Kooperation mit der evangelischen Familienbildungsstätte angeboten. Sollten Sie sich für diesen Kurs sowie für die Tätigkeit als Tagespflegeperson interessieren, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit der Fachberatung Kindertagespflege der Stadt Emden auf.
Betreuungsvertrag Kindertagespflege
Meldebogen 2020
Weiterbildungstermine 2020
Fachdienst Kinder und Familien
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr