Heilpraktiker*in - Antrag für die Erteilung einer Erlaubnis

Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin" zu führen.

Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis stellen. Wenn Sie in der Stadt Emden praktizieren werden, ist der Fachdienst Gesundheit der Stadt Emden für Sie zuständig. 
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie

Antragstellung

Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular und füllen dies vollständig aus.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein kurzgefasster Lebenslauf
  • eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde oder ein beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  • eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde/beglaubigter Auszug aus dem für die Ehe geführtem Familienbuch
  • einen Identitätsnachweis mit Lichtbild
  • ein amtliches Führungszeugnis (Beleg-Art 0) zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 S.1 BZRG, das nicht früher als 1 Monat vor der Vorlage des Antrages ausgestellt sein darf (ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • eine ärztliche Bescheinigung, welche nicht älter als 1 Monat sein darf (bitte das Formular "Ärztliche Bescheinigung" verwenden)
  • einen Nachweis über den Schulabschluss (mindestens Hauptschulabschluss)

Nur für Psychologinnen und Psychologen, die einen Antrag nach Aktenlage stellen:

  • eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis zum Führen des akademischen Grades einer Diplom-Psychologin oder Diplom-Psychologen oder über einen Bachelorabschluss und Masterabschluss im Studiengang Psychologie (von einer inländischen Universität oder als gleichgestellt anerkannten inländischen Hochschule)
  • eine schriftliche Erklärung, ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie heilkundlich tätig sein zu wollen
  • ein beglaubigter Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Zusatzausbildung in Psychotherapie

Nur für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die einen Antrag nach Aktenlage stellen:

  • eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut nach § 1 Nr. 2 MphG
  • einen Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Nachqualifizierung nach Nr. 7.2.4 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 1.9 2018-405-41022/15-)

Die Vollständigkeit der Antragsunterlagen ist Voraussetzung für das weitere Verfahren. 
Ihren Antrag richten Sie bitte an:

Stadt Emden
- Fachdienst Gesundheit (553) -
Ysaac-Brons-Straße 16
26721 Emden

Zur Information:
Die Überprüfung beim Gutachterausschuss besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen praktischen Teil. Der schriftliche Teil der Überprüfung wird vor dem mündlich-praktischen Teil durchgeführt.

Der schriftliche Teil der Überprüfung wird jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober eines jeden Jahres durchgeführt. Der Termin für die mündlich-praktische Überprüfung wird spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin durch den Gutachterausschuss mitgeteilt.
Die Unterlagen für den Termin im März sind bis zum 10. Januar und für den Termin im Oktober bis zum 10. August einzureichen.

Benötigen Sie weitere Informationen? Wenden Sie sich gerne an den zuständigen Ansprechpartner. 

Ansprechpartner

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Telefon: 87 - 16 66