Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind im Kapitel 3 Abschnitt 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der zum 01.08.2017 in Kraft getretenen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bundeseinheitlich geregelt.
AwSV: www.gesetze-im-internet.de
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