Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Wenn Sie sich entschlossen haben, im Ausland zu heiraten, verlangt man von Ihnen in der Regel die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses. Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates, dass der beabsichtigten Eheschließung nach Heimatrecht kein Ehehindernis entgegensteht. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.

Um genau zu erfahren, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Sofern Sie sich bereits im Ausland aufhalten und Ihr letzter Wohnsitz in Emden war, können Sie Ihr Ehefähigkeitszeugnis schriftlich beantragen.

Grundsätzlich können Sie eine Ehe, die im Ausland geschlossen wurde, mit der dort ausgestellten ausländischen Urkunde (ggf. mit Übersetzung) im Inland nachweisen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Eheschließung hier nachbeurkunden zu lassen, sofern einer der Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. 

Bezüglich der Auswirkungen auf die Namensführung und für weitere Rückfragen steht Ihnen Ihr Team vom Standesamt gerne zur Verfügung.

Bürgerportal OpenR@thaus

In unserem digitalen Bürgerportal können Sie Urkunden aus dem Eheregister, Geburtenregister, Lebenspartnerschaftsregister und Sterberegister online beantragen.   
 
Hier geht es zum OpenR@thaus.

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