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Beglaubigungen

Sie können bei uns Kopien oder Abschriften von Schriftstücken beglaubigen lassen. Von standesamtlichen Urkunden (Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Eheschließung, Urkunde zur Namensänderung) dürfen allerdings keine Beglaubigungen vorgenommen werden. Diese erhalten sie beim Standesamt im Verwaltungsgebäude III in der Maria-Wilts-Straße 3. Das gilt auch für ausländische Urkunden. Diese müssten bei der jeweiligen Landes-Botschaft beglaubigt werden.

Unterschriften werden ebenfalls beglaubigt, wenn die Unterschrift in Gegenwart der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters des Bürgerbüros geleistet wird.

Die Kopien der zu beglaubigenden Schriftstücke können Sie auch von uns gegen Gebühr anfertigen lassen.
In bestimmten Angelegenheiten (z. B. in Rentensachen) werden keine Gebühren erhoben.

Voraussetzung:

Sie sind in Emden mit Hauptwohnsitz gemeldet.

Sie benötigen:

  • die Originale der zu beglaubigenden Kopien oder Abschriften (nur eine Kopie ohne Originalvorlage reicht nicht aus)

Gebühren

  • für eine von uns erstellte und beglaubigte Kopie: 3 € pro Kopie (nur DIN-A4 - Vorderseite) *
  • für die Beglaubigung einer mitgebrachten Kopie: 6 € je Seite
  • für eine beglaubigte Unterschrift: 6 €
  • eine Beglaubigung einer Kopie des Schwerbehindertenausweises für die GEZ-Befreiung ist kostenlos.

* Rechenbeispiel bei einem Abitur-Zeugnis:

  • bei einem 4-seitigem Abitur-Zeugnis (die Kopien werden von uns erstellt) und jede Seite soll einzeln beglaubigt werden: 12 €
  • bei einem 4-seitigem Abitur-Zeugnis (die Kopien werden von uns erstellt) und nur die letzte Seite  soll beglaubigt werden (durch das Umknicken der anderen Seiten, die dann entsprechend geheftet und mit einem Siegel versehen werden): 4 €
  • bei anderen mehrseitigen zusammenhängende Dokumente je weiterer Seite 1 Euro zusätzlich (z.B. ein Zeugnis bestehend aus 12 Seiten ergibt eine Gebühr von 12 Euro)

Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten. Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.

Dokumente beim Bürgerbüro abgeben

Bitte geben Sie die zu beglaubigenden Dokumente - ohne Termin - am Informationsschalter des Bürgerbüros ab. 

Wenn es sich nur um eine Seite handelt, wird die Beglaubigung unmittelbar bearbeitet. 

Bei mehr als einer Seite oder bei mehreren gewünschten Beglaubigungen einer Seite verbleiben die Dokumente / das Dokument im Bürgerbüro. Wir benachrichtigen Sie telefonisch oder per E-Mail, wenn die Beglaubigungen fertig sind und abgeholt werden können. 
 

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
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Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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Frickensteinplatz 2
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Postfach 2254
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