Vormundschaft und Pflegschaft

Wenn Eltern ihr Sorgerecht nicht ausüben können oder dürfen, tritt kraft Gesetzes oder durch richterliche Anordnung eine Vormundschaft oder Pflegschaft ein.

Vormundschaft bedeutet, dass jemand das gesamte Sorgerecht ausübt – also die vollständige rechtliche Vertretung für das Kind.

Pflegschaft heißt, dass nur bestimmte Aufgaben der elterlichen Sorge übernommen werden – zum Beispiel nur die Gesundheitssorge oder die Vermögenssorge.

Der Vormund oder Pfleger handelt im Interesse des Kindes. Dabei ist er allein dem Wohl des Kindes verpflichtet. Er untersteht der Aufsicht des Familiengerichts.

Die rechtlichen Grundlagen dafür stehen in den §§ 1773 und folgende des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

FAQ: Antworten auf wichtige Fragen

Was bedeutet "Mündel" und welche Rechte hat ein Mündel?

Was bedeutet es, eine Vormundschaft oder Pflegschaft zu übernehmen?

Was ist eine Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft?

Welche Aufgaben hat ein Vormund/ein Pfleger?

Wie werde ich unterstützt, wenn ich Vormund oder Pfleger werden möchte?

Wer kann ehrenamtlicher Vormund werden?

Welche Voraussetzungen gibt es?

Wer übernimmt die Vormundschaft für Kinder minderjähriger Mütter?

Wenn Sie Fragen haben oder weiterführende Informationen benötigen, melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail vormundschaft(at)emden.de bei uns.

Kontaktpersonen

NameAufgabeZimmerDurchwahl (87-)
Frau JurisVormundschaften, Pflegschaften121-12 06
Frau Strippel Vormundschaften, Pflegschaften120-13 68
Frau ZimmermannVormundschaften, Pflegschaften121-12 05
Herr ZimmermannVormundschaften, Pflegschaften120-12 01

Fachdienst Jugendhilfe

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag: 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Standort:
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Maria-Wilts-Straße 3
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