Hierfür können Sie Zuschüsse beantragen:
Klassenfahrten: Der Betrag wird im Regelfall direkt an die Schule gezahlt. Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z.B. Sportschuhe, Badezeug, Reisepass etc).
Nachhilfe (Lernförderung): Kommt für Schüler*innen in Frage, die nur damit noch die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele (i.d.R. Versetzung in die nächste Klassenstufe) erreichen können.
Schülerbeförderung: Kosten können erst ab Jahrgang 11 für den Besuch der nächstgelegenen (aber mind >5 km entfernten) Schule übernommen werden, wenn kein Anspruch nach dem Niedersächsischen Schulgesetz besteht
Kita-Fahrten: gemeint sind nicht die täglichen Hin- und Rückfahrten, sondern Ausflüge
Jugend- / Familienfreizeiten
Erholungsmaßnahmen
Kursgebühren für Musik- oder Kunstschule
Mitgliedsbeiträge für Sport- oder Musikvereine
Innerhalb eines Jahres kann pro Kind ein Zuschuss von bis zu 120 Euro gewährt werden. Darüber hinaus kann für jedes Kind pro Jahr eine Klassenfahrt mit höchstens 250 Euro bezuschusst werden.
Sie beziehen keine Leistungen vom Jobcenter nach dem SGB II (Bürgergeld), kein Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen? In diesem Fall können Sie Mittel aus "Dabei sein" beantragen. "Dabei sein" ist speziell für Familien mit geringem Einkommen, die keine Leistungen beziehen.
Es können für Emder Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen und noch nicht volljährig ( also unter 18 Jahren) sind und für junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr für einige Leistungen (zum Beispiel Nachhilfe, Fahrtkosten, Klassenfahrten) Zuschüsse beantragt werden.
Die Einkommensgrenzen berechnen sich individuell. Melden Sie sich gerne bei uns, um nachzufragen!
Wenn Sie die oben genannten Leistungen - Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen - beziehen, kommt für Sie das Bildungs- und Teilhabepaket in Frage. Hier finden Sie weitere Informationen.
Fragen stellen und den Antrag abgeben können Sie bei Frau Wegbünder und den Kolleg*innen am Info-Schalter im Verwaltungsgebäude III, Maria-Wilts-Str. 3 in Emden (0 49 21 / 87 - 11 60).
Bitte für jedes Kind / jeden Jugendlichen einen eigenen Antrag ausfüllen!
Bitte geben Sie den Antrag zusammen mit folgenden Nachweisen ab:
- Einkommensnachweise der vergangen drei Monate (z.B. Gehaltsabrechnungen)
- Nachweis darüber, was beantragt wird (z.B. Infozettel Klassenfahrt, Beitragsrechnung Sportverein, Kostenaufstellung Nachhilfe usw.)
- bei Kindern über 16 Jahren eine Schulbescheinigung
Für den Fall, dass Sie den Zuschuss direkt ausgezahlt bekommen, reichen Sie bitte im Anschluss einen Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung (Weiterleitung an die Schule, den Verein o.ä.) ein.