Bestattungskostenzuschuss

Informationen zur Beantragung des Bestattungskostenzuschusses

Nach § 74 Sozialgesetzbuch –Zwölftes Buch- besteht die Möglichkeit der Übernahme bzw. einer Bezuschussung erforderlicher Bestattungskosten (Kosten für ein einfaches, der Würde des Verstorbenen entsprechendes Begräbnis), soweit dem zur Bestattung Verpflichteten nicht zugemutet werden kann die Kosten zu tragen.

In welchem Fall kann die Übernahme von Bestattungskosten beantragt werden?

  1. Ein Zuschuss zu den Bestattungskosten kommt nur in Betracht, wenn die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat und/oder die Leistungen die aus Anlass des Todes erbracht werden zur Bestreitung der Bestattungskosten nicht ausreichen z. B. Sterbequartalsvorschuss, Sterbegeld.
  2. Der oder die Verpflichtete/n nicht in der Lage ist/sind die Kosten für die Bestattung aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Wer kann die Übernahme von Bestattungskosten beantragen?

Derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen. Hierbei gilt folgende Rangfolge:

  1. der vertraglich Verpflichtete
  2. der Erbe ( § 1968 BGB)
  3. der Unterhaltspflichtige
  4. derjenige, der nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz bestattungspflichtig ist (Rangfolge: Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister)

Der zu Kostentragung Verpflichtete ist nicht zwangsläufig identisch mit der Person, die die Bestattung in Auftrag gegeben hat.

Welche Behörde ist zuständig für die Bearbeitung und Übernahme der Bestattungskosten?

Wenn der Verstorbene bis zu seinem Tode Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch erhalten hat, ist die/der Gemeinde/Stadt/Landkreis zuständig, die diese Leistungen gewährt hat. Sollte der Verstorbene keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch –Zwölftes Buch- erhalten haben, ist die Behörde zuständig, in deren Bereich der Sterbeort liegt.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann vor oder nach einer Bestattung gestellt werden, es ist jedoch von Vorteil, sich bereits im Vorfeld mit uns in Verbindung zu setzen, da die Hilfe einkommens- und vermögensabhängig ist. Zudem sind für den Zuschuss zu den Bestattungskosten Höchstbeträge festgelegt worden, da von hier lediglich die erforderlichen Kosten für eine Bestattung nach ortsüblicher und einfacher aber würdiger Art übernommen werden.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Unterlagen des Verstorbenen

  • Sterbeurkunde
  • Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit entsprechenden Vermögensaufstellungen, dies sind insbesondere
  • Kontoauszüge aller Konten der letzten drei Monate bis zum Sterbetag
  • Sparbücher, Geldanlagen
  • sowie Belege zu allen im Antrag gemachten Angaben
  • soweit vorhanden: eröffnetes Testament oder Erbvertrag

Unterlagen des Antragstellers

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag nach § 74 SGB XII
  • sowie Belege zu allen im Antrag gemachten Angaben
  • Verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate
  • Kontoauszüge aller Konten der letzten drei Monate
  • alle Rechnungen in Zusammenhang mit der Bestattung, ggf. Leistungsbescheid des Gesundheitsamtes
  • evtl.Nachweis über die Erbausschlagung

Den Antrag auf einen Zuschuss zu den Bestattungskosten erhalten Sie bei uns, zudem beraten wir Sie gerne.

Kontaktpersonen

NameZimmerAufgabeDurchwahl
(87-)
Herr Frey004Bestattungskosten-14 91
Frau Meyer127Bestattungskosten-14 15

 

Fachdienst Sozialhilfe

Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag und Donnerstag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und zusätzlich Donnerstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Die Bereiche Hilfe zur Pflege, Bestattungskosten, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe im Lebensunterhalt nach dem SGB XII im Fachdienst Sozialhilfe sind ab sofort nur montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Donnerstagnachmittag von 14.30 bis 17.00 Uhr geöffnet.

Gerne können Sie, soweit notwendig, Termine außerhalb der Öffnungszeiten mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.

Standort:
Verwaltungsgebäude III
Maria-Wilts-Straße 3
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden